Zum Thema Schwarzsehen.
Wie ich schon in mehreren anderen Beiträgen geschrieben habe, habe ich seit fast 3 Jahrzehnten kein Fernseher, sondern nur Radio zu Hause. Es ist eine Unterstellung, zu behaupten, das all die Personen, die nur ein Radio oder keine Empfangsgeräte haben, gleichzeitig Schwarzseher sind.
Wenn es zu meiner Gerichtsverhandlung kommen soll, werde ich nach Beweisen fragen, wie und wo dies ermittelt wurde. Es kann nur Beweise geben bei denen, die erwischt worden sind! Und eine Vermutung ist kein Beweis! Genauso wie die Vermutung, dass in 'nahezu 100% der Wohnungen die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen' , weil die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten Auswertungen vom Statistischen Bundesamt heranziehen, die zwar belegen könnten, dass zu 97% in Wohnungen Radio- und Fernsehgeräte stehen, aber wenn diese Geräte nicht in einer Wohnung stehen, können die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten nicht beweisen, dass man dann noch Rundfunk empfangen kann! Und mit einem speziellen Sende- bzw. Meßgerät dies zu beweisen, lässt mich noch keine Radiosendung hören bzw. Fernsehen sehen!
Wann ist ein Kunde ein Ladendieb? Wenn er den Laden betritt? Das kann man unterstellen oder vermuten! Natürlich kann jedem Kunden unterstellt werden, er sei ein 'potentieller' Dieb bzw. 'besteht zu nahezu 100% die Möglichkeit", dass er zum Dieb wird. Aber ein Kunde ist erst dann ein Dieb, wenn er mit einer Ware erwischt wird. Und jeder Ladenbesitzer muss damit rechnen, dass es auch nicht ehrliche Kunden gibt. Wenn er das nicht ertragen kann, dann darf er keinen Laden aufmachen.
So habe ich es auch in meiner Stellungnahme geschrieben, dass durch die Änderung es immer noch Bürger geben wird, die sich aus dem Beitragszwang verabschieden bzw. diesen nicht mitmachen werden. Das muss man bis zu einem gewissen Grad ertragen!
Und wenn die Rundfunkanstalten tatsächlich die Schnüffler eines Tages abschaffen sollten - was ich nicht annehme, weil es ja immer noch Bürger gibt, die 'Flucht aus dem System' betreiben - wird die Arbeit beim Beitragsservice nicht weniger, ich vermute sie nimmt mit diesem Beitragssystem noch eher zu!
Also, die Vermutung ein Schwarzseher zu sein, ist eine Unterstellung - das darf man zwar! Aber wenn die Gerichte das neue Rundfunkbeitragssystem mit der geräteunabhängigen Wohnungs-Zwangsabgabe in dieser Form anerkennen, stellen sie generell das Rechtsstaatsprinzip in Frage, weil dann nicht mehr der Beweis die Rechtsgrundlage darstellt, sondern die Vermutung bzw. die Unterstellung!
Gruß
ReinSprung
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)