Ich habe mich entschlossen in Frankfurt am Main einen Puff zu eröffnen. Jeder Bürger in FFM muss dann eine Puffabgabe zahlen, weil er könnte ja in den Puff gehen. Das ist dann einfacher als die Kunden direkt im Puff abzurechnen, denn so brauche ich dort keine Kasse.
Spar dir die Miete für den Puff, beantrage einfach Kindergeld, du könntest schließlich wenn du wolltest.
Ich warte derweil auch schon ganz gespannt auf meinen ersten Bescheid und bin jetzt irgendwie heilfroh, dass die mich nicht schon Monate früher belästigt haben.
Wie war das eigentlich nochmal mit der Zwecksteuer, hat da einer der beim Prozess Anwesenden etwas davon verlauten lassen bzw. gehört?
Denn die sehe ich immernoch im Raum stehen - als Steuer auf das Innehaben von Wohn- und Geschäftsräumen.
Ohne die "Abgabe" / den "Beitrag" kann ich nicht wohnen oder arbeiten also ist es eine Steuer darauf, dass ich eine Räumlichkeit innehabe.