Hallo an alle,
ich bin neu hier und ich wende mich an Euch mit einem komplexen Fall, für den ich - trotz intenivem Studiums des Forums gestern - noch keine Entsprechung gefunden habe:
vorab schon mal ein respektvolles Dankeschön an alle hier, die sich diesem Willkürregime nicht unterwerfen wollen und sich die Mühe machen, in diesem Forum Lösungen dafür zu finden
Hier also eine (Liebes-)Geschichte; Mann A (deutsch) lernt Frau B (französisch) mit Kind C (franz.-portugisisch) kennen. Beide kaufen in D ein altes Haus (Ruine) um eine Meldeadresse zu haben, denn sie sind Künstler/Schausteller (fahrendes Volk). Kind C wird älter, geht in ein ausländisches Internat, beginnt im Ausland EU auch sein Studium ( wo er seit 2007 lebt). Die Eltern denken natürlich nicht daran, ihn in D abzumelden und so kommt es, wie es kommen muß. Laut Melderegister bekommen er und seine Eltern GEZ-Post, weil sie ja in D wohnen. Als überzeugter Nichtfernsehschauer nimmt A die Infopost nicht ernst und sie landet regelmäßig im Papiercontainer - bis zur "Bestätigung der Anmeldung" von C vor ca 5 Wochen. Inzwischen (nach Urlaub) hat A Kind C ordnungsgemäß und rückwirkend abgemeldet und weiß nicht so recht weiter, welche Strategie erfolgversprechend sein könnte...
* Soll, darf, kann A im Namen des Kindes C seiner Frau B die GEZ-BS kontaktieren, um mitzuteilen, das C seit 2007 nicht mehr in Deutschland wohnt? Wird die GEZ-BS die Anmeldung - die natürlich zwangsweise und ohne Wissen von A,B & C zustande kam - rückgänig machen, da sie ja auf falschen Tatsachen beruft? Dann wäre alles in Butter (Wunschdenken?!) und A könnte seine ganze Energie auf die "Bestätigung der Anmeldung" von A und B richten, die in den letzten Tagen eintraf.
oder:
* Soll, darf, kann A im Namen des Kindes C seiner Frau B das Beitragskonto von C abmelden und es dem Konto von A & B zuschlagen, damit hier erstmal Ruhe ist und nur noch an einer Front gekämpft werden muß?
Die Front von A & B ist aber auch nicht ohne:
Weder A noch B waren je bei der GEZ registriert, da nie TV oder Radio vorhanden war, entsprechend mußte nichts angemeldet werden.
Es war von Anfang an klar, sich dagegen zu wehren, und auch hier gibt es mehrere Hypothesen:
* Haus ist eine Ruine -> entspricht also nicht den Kriterien der GEZ-BS für eine Wohnung -> abmelden jetzt oder Bescheid abwarten?
Problem: wird dies zurückgemeldet an das Meldeamt ->Verlust der Meldeadresse (zwangsweise, wie es in A's Vergangenheit schon passiert war)?
* auswandern wie Kind -> wäre möglich, weil noch anderer EU-Wohnsitz/Ruine im Besitz -> danach immer noch Konto bei der GEZ-BS, weil ja zwangsangemeldet seit 1.1.13 -> was passiert bei Zahlungsverweigerung? Klage wird dann evt. vom Ausland aus nötig?
Problem: wegen der ganzen anderen Auswander-Fragen wie Kfz ummelden, Berufs- Rentenstatus abklären, etc. (lohnt sich der Aufwand dafür???)
*weiter warten, und bei Auftauchen des Bescheids Klage erheben -> hoffen, daß das Kartenhaus GEZ-BS zusammenfällt (schon wieder Wunschdenken?!)
Problem: vielleicht noch die wenigsten, außer der langen Ungewißheit und die totale Unwissenheit in Verfahrensfragen.
Soweit die Geschichte, viel Spaß bei der Lektüre...
Ich bin mir im Klaren darüber, daß nur ich eine Entscheidung treffen kann, wie ich vorgehe. Was mir aber völlig abgeht, ist eine Abschätzung, wie die GEZ-BS auf die verschiedenen Eingaben reagieren würde und da hoffe ich ich bißchen auf Euch und die schon hier gemachten Erfahrungen.
Also bitte reichlich kommemtieren!
Nik