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Autor Thema: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???  (Gelesen 13730 mal)

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nik

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Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
Autor: 24. März 2014, 15:05
Hallo an alle,

ich bin neu hier und ich wende mich an Euch mit einem komplexen Fall, für den ich - trotz intenivem Studiums des Forums gestern - noch keine Entsprechung gefunden habe:

vorab schon mal ein respektvolles Dankeschön an alle hier, die sich diesem Willkürregime nicht unterwerfen wollen und sich die Mühe machen, in diesem Forum Lösungen dafür zu finden :) :) :)

Hier also eine (Liebes-)Geschichte; Mann A (deutsch) lernt Frau B (französisch) mit Kind C (franz.-portugisisch) kennen. Beide kaufen in D ein altes Haus (Ruine) um eine Meldeadresse zu haben, denn sie sind Künstler/Schausteller (fahrendes Volk). Kind C wird älter, geht in ein ausländisches Internat, beginnt im Ausland EU auch sein Studium ( wo er seit 2007 lebt). Die Eltern denken natürlich nicht daran, ihn in D abzumelden und so kommt es, wie es kommen muß. Laut Melderegister bekommen er und seine Eltern GEZ-Post, weil sie ja in D wohnen. Als überzeugter Nichtfernsehschauer nimmt A die Infopost nicht ernst und sie landet regelmäßig im Papiercontainer - bis zur "Bestätigung der Anmeldung" von C vor ca 5 Wochen. Inzwischen (nach Urlaub) hat A  Kind C ordnungsgemäß und rückwirkend abgemeldet und weiß nicht so recht weiter, welche Strategie erfolgversprechend sein könnte...

* Soll, darf, kann A im Namen des Kindes C seiner Frau B die GEZ-BS kontaktieren, um mitzuteilen, das C seit 2007 nicht mehr in Deutschland wohnt? Wird die GEZ-BS die Anmeldung - die natürlich zwangsweise und ohne Wissen von A,B & C zustande kam - rückgänig machen, da sie ja auf falschen Tatsachen beruft? Dann wäre alles in Butter (Wunschdenken?!) und A könnte seine ganze Energie auf die "Bestätigung der Anmeldung" von A und B richten, die in den letzten Tagen eintraf.

oder:

* Soll, darf, kann A im Namen des Kindes C seiner Frau B das Beitragskonto von C abmelden und es dem Konto von A & B zuschlagen, damit hier erstmal Ruhe ist und nur noch an einer Front gekämpft werden muß?

Die Front von A & B ist aber auch nicht ohne:

Weder A noch B waren je bei der GEZ registriert, da nie TV oder Radio vorhanden war, entsprechend mußte nichts angemeldet werden.
Es war von Anfang an klar, sich dagegen zu wehren, und auch hier gibt es mehrere Hypothesen:

* Haus ist eine Ruine -> entspricht also nicht den Kriterien der GEZ-BS für eine Wohnung -> abmelden jetzt oder Bescheid abwarten?
Problem: wird dies zurückgemeldet an das Meldeamt ->Verlust der Meldeadresse (zwangsweise, wie es in A's Vergangenheit schon passiert war)?

* auswandern wie Kind -> wäre möglich, weil noch anderer EU-Wohnsitz/Ruine im Besitz -> danach immer noch Konto bei der GEZ-BS, weil ja zwangsangemeldet seit 1.1.13 -> was passiert bei Zahlungsverweigerung? Klage wird dann evt. vom Ausland aus nötig?
Problem: wegen der ganzen anderen Auswander-Fragen wie Kfz ummelden, Berufs- Rentenstatus abklären, etc. (lohnt sich der Aufwand dafür???)

*weiter warten, und bei Auftauchen des Bescheids Klage erheben -> hoffen, daß das Kartenhaus GEZ-BS zusammenfällt (schon wieder Wunschdenken?!)
Problem: vielleicht noch die wenigsten, außer der langen Ungewißheit und die totale Unwissenheit in Verfahrensfragen.

Soweit die Geschichte, viel Spaß bei der Lektüre...
Ich bin mir im Klaren darüber, daß nur ich eine Entscheidung treffen kann, wie ich vorgehe. Was mir aber völlig abgeht, ist eine Abschätzung, wie die GEZ-BS auf die verschiedenen Eingaben reagieren würde und da hoffe ich ich bißchen auf Euch und die schon hier gemachten Erfahrungen.

Also bitte reichlich kommemtieren!

Nik


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S
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Eigentlich interessanter Fall, da ich mal den Gerichtsvollzieher sehen will der vor der Ruine steht :-). Konto sollte man in D dann nicht haben, allerdings könnte eine Schuld auf das Haus eingetragen werden. Jedenfalls ist aber jetzt noch keine Aktion notwendig, sondern erst wenn der BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehlefsbelehrung da ist. Wegen dem Kind sich zu melden war sicher ein Fehler, aber wenn es eh nicht in D wohnt macht es auch nichts wenn die Abmeldung nicht akzeptiert wird. Wahrscheinlich kann Kind C einfach beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden oder gibt es Gründe dies nicht zu tun?


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nik

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Hallo Schwarzsurfer,

sollte es bis zum Gerichtsvollzieher kommen, wird A mal "versteckte Kamera" spielen. ;D

Spaß beiseite: A hat die GEZ-BS wegen des Kindes bisher "nur" telefonisch vor ca. 4 Wochen kontaktiert, um den Sachverhalt zu schildern. Das heißt wohl, das Die jetzt erstmal die Existenz von C verifiziert wissen - wegen Angabe der KontoNr.. Trotzdem hat bisher noch keiner weitere Post erhalten.
Wie schon geschrieben, ist Kind C jetzt beim Einwohnermeldeamt abgemeldet - und zwar rückwirkend (vor 2013!). Müßte die GEZ-BS jetzt nicht das Beitragskonto von Kind C einfach löschen?

Nik


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nik

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Hallo Leute,

es gibt - verwunderliche - Neuigkeiten: Es kam in den letzten Tagen eine Antwort vom GEZ-BS, obwohl A sich seit der Wohnungs-Abmeldung von Kind C nicht mehr gerührt hatte. In dieser Antwort steht, daß das Beitragskonto von C zum Anmeldedatum storniert wurde, da "bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden."

HÄH??? Gibt es vielleicht doch einen Robin Hood, der still und heimlich für andere die Beiträge zahlt???

Für A & B gibt es immer noch keinen Beitragsbescheid... aber vielleicht können sie sich im Zweifelsfalle ja auf diesen Brief berufen, denn es werden ja die Beiträge bezahlt  :o :o :o

GEZ-freie Grüße
Nik



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Da die Mitarbeiter des BS angesichts der Rohheit und Brutalität gegen ihre Kundschaft immer mehr in Konflikt mit ihrem Gewissen kommen, auch wenn dieses Gewissen in jahrelangem Training scheinbar verschwunden ist, also dieses Gewissen verändert die Psyche von einigen dieser Mitarbeiter derart, dass ihr Leben nur mit Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen erträglich wird. Hinzu kommt der Leistungsdruck, Zukunftstangst wegen drohendem Jobverlust, die ständigen Anfeindungen durch Nachbarn und sogar der eigenen Familie, so das man davon ausgehen kann, dass zu ihrem Dienstbeginn die Nachwirkungen der Substanzen noch nicht verschwunden sind. So passieren diese typischen Fehler, analog zum freudschen Versprecher.


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nik

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Hallo,

es gab wieder Post von der GEZ-BS: Wie gehabt eine neue "Rechnung" in Form eines Briefes, der mit "Zahlung der Rundfunkbeiträge" beginnt. An sich nicht weiter erwähnenswert, wenn es nicht doch noch eine kleine Neuerung gäbe:

Bisher kamen alle Briefe immer getrennt für A, Frau B und Kind C. Der letzte kam jedoch nur noch für A, Frau B ist anscheinend mit Kind C aus dem Verteiler verschwunden.

A wartet mit Spannung auf die morgige Urteilsverkündung...

GEZ-freie Grüße
Nik


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nik

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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#6: 21. Dezember 2016, 20:07
Hallo liebe Mitstreiter,

A möchte - aus gegebenem Anlaß - ein kurzes Upgrade der Situation geben:

In der Zwischenzeit ist außer 2 weiteren Bescheiden nichts passiert, denen A im Sep.'14 und zuletzt im Okt.'15 fristgerecht widersprochen hat.

Jetzt wird's langsam ernst, denn A erhielt seinen Widerspruchsbescheid - natürlich abgelehnt - mit Rechtsbehelfsbelehrung! Aber immerhin haben sie sich A's Widerspruch durchgelesen, denn es wurde zumindest gegen einige seiner Argumente Stellung genommen. Insbesondere hat A "gefreut", das sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen, das seine Whg/Haus nicht zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist, und von A auch nicht genutzt wird:
Zitat: "Sie führen aus, dass Ihre Wohnung zum Wohnen oder Schlafen ungeeignet sei. Einen Nachweis hierüber haben Sie nicht erbracht."

Natürlich hatte A noch keinen Nachweis beigebracht, denn er wußte ja nicht, welche notwendig hätte sein können. A hatte in jedem Widerspruch gefragt welchen Nachweis er erbringen müßte, aber nie bekam er darauf eine Antwort!

Jetzt ist A also einen Schritt weiter und kann/muß eine Klage beim VG Neustadt a.d. Weinstr. einreichen.

1. Frage: die Frist von einem Monat...

Das Schreiben ist vom 1.12. der Poststempel vom 6.12. und A hat die Post am 12.12. zum ersten Mal in den Händen gehabt... Was zählt?

Ich gehe mal vom 9.1.17 aus (Poststempel plus 3 Tage, 1-Monatsfrist). Ist das richtig ?

Die Klage wird A erstmal ohne Begründung einreichen und sehen, wie lange A Zeit gegeben wird zu antworten. Vorrangiges Ziel wird sein, auf der GEZ-Definition der Wohnung und der "Nichtbewohnbarkeit" der Ruine von A zu bestehen um so die Beendigung des Beitragskontos zu erwirken.

2.Frage: Gibt es unter den anderen Mitstreitern einen ähnlich liegenden Fall (Meldeadresse wird nicht zum Wohnen benutzt?)

Wenn ja, würde sich A über einen Erfahrungsaustausch freuen!

GEZ-freie Grüße
Nik


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments war leider nicht vollständig und musste ergänzt werden.
Alle Namen und Tel# auch von Sachbearbeitern sind ebenso zu anonymisieren wie deren Unterschriften, usw.
Danke für das Verständnis und die zukünftige gewissenhafte Berücksichtigung.


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nik

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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#7: 21. Dezember 2016, 20:09
es fehlten noch zwei Seiten:


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments war leider nicht vollständig und musste ergänzt werden.
Alle Namen und Tel# auch von Sachbearbeitern sind ebenso zu anonymisieren wie deren Unterschriften, usw.
Danke für das Verständnis und die zukünftige gewissenhafte Berücksichtigung.


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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#8: 21. Dezember 2016, 20:15
Antwort zu Frage 1:

Die Frist beginnt zu laufen, wenn man das Schriftstück aus dem Briefkasten holt. Wenn das wegen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt später ist, kann man das nachweisen, sollte aber nicht nötig sein.

Antwort zu Frage 2:

Wenn man nachweisen kann, dass die Wohnung nicht zum Schlafen und Wohnen geeignet ist, kann der Beweis vor Gericht erbracht werden. Die LRA verliert dann den Prozess und muss die Kosten tragen. Aber es ist wichtig, alles penibel zu beweisen, die Gerichte sind da kleinlich und "Pro-LRA" eingestellt.


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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#9: 21. Dezember 2016, 20:53
Hi Roggi,

das ging aber schnell !!! und gibt A Hoffnung: Der Beweis sollte mit Fotos/Video des Gebäudes wohl kein Problem darstellen. A kann auch "alternative Wohnungen" und Arbeit incl. Einkommensteuererklärung aus Frankreich vorweisen. Das sollte doch reichen, oder?

GEZ-freie Grüße
Nik


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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#10: 21. Dezember 2016, 22:08
Ob Video und Fotos reichen, kann bezweifelt werden. Am besten noch Zeugen nennen, darunter den Vermieter der unbewohnbaren Wohnung. Das mit dem Ausland könnte auch schiefgehen, man muss sich abmelden, wenn man ins Ausland geht.


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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#11: 22. Dezember 2016, 00:53
Direktanmeldung ist eine einfache Mitteilung und hat somit keine Rechtsfolgen:

Beitragsservice Jahresbericht 2015 S. 21
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf

Zitat
Sofern sie darauf nicht reagieren oder nicht zur Klärung des Beitragssachverhalts beitragen, erfolgt eine Anmeldung durch den Beitragsservice, eine so genannte Direktanmeldung. Hierbei wird den betroffenen Bürger(n)/-innen mitgeteilt, dass für sie ein Beitragskonto eröffnet wurde und somit die Rundfunkbeiträge erhoben werden.

Auf eine Mitteilung kann man wahrscheinlich nur mit Mitteilung reagieren.


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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#12: 22. Dezember 2016, 01:34
Person A biete doch dem Beitragsservice an, sich bei einem Ortstermin von der Sachlage zu überzeugen. Das könnte vor Gericht hilfreich sein, wenn Person A weiterhin mit Unbewohnbarkeit des Hauses argumentiert. Allerdings müsste Person A sich sich konsequenterweise dann dort auch abmelden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#13: 22. Dezember 2016, 03:47
1. Frage: die Frist von einem Monat...

Das Schreiben ist vom 1.12. der Poststempel vom 6.12. und A hat die Post am 12.12. zum ersten Mal in den Händen gehabt... Was zählt?

Ich gehe mal vom 9.1.17 aus (Poststempel plus 3 Tage, 1-Monatsfrist). Ist das richtig ?
Theoretisch würde mglw. der 12.12. zählen, Person A könnte aber auch vom 09.12. ausgehen.
Frage wäre auch noch:
Wurde der Widerspruchsbescheid förmlich zugestellt oder nur per einfachem Brief? Hierbei wäre mal interessant zu lesen...
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html
Klage nach Widerspruchsbescheid u.U. unbefristet möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7626.0.html

Nach aller bisheriger Erfahrung schadet es jedoch keinesfalls, lieber 3 Tage früher (und also in obigem fiktiven Fall ggf. sogar schon bis zum 06.01.) die Rechtsmittel einzulegen, da es gilt, jegliche auch nur ansatzweisen Fristdiskussionen mit der Gegenseite zu vermeiden, da dies im dümmsten Falle unnötig die eigene Rechtsposition schwächt bzw. das Hauptaugenmerk auf Formalien, nicht aber auf die eigentlichen Inhalte lenkt.

Da die Klage ohnehin erst einmal weitestgehend unbegründet erfolgen soll und kann...
Die Klage wird A erstmal ohne Begründung einreichen und sehen, wie lange A Zeit gegeben wird zu antworten.
...dürfte das zeitlich überhaupt kein Problem sein.
Eventuell könnte Person A aber noch überdenken, ob sie sich vom Gericht eine Bearbeitungsdauer fremdbestimmen lässt oder nicht vielleicht lieber selbstbestimmend "anzeigt", wieviel Bearbeitungszeit sie aufgrund ihrer anderen existenziellen Verpflichtungen überhaupt zur Verfügung hat und welche Bearbeitungsdauer sie daher benötigen wird - siehe u.a. unter
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg103879.html#msg103879
dort dann am Ende des Anhangs beispielhafte Ausführungen zur Bearbeitungszeit/-dauer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10285.0;attach=6817


Außerdem:
Jetzt antwortet also schon eine Beitragsservice-Unterabteilung "Referat Finanzen und Service"?
Wer oder was soll DAS nun schon wieder sein?
Und woran soll dann bitte noch erkennbar sein, von wem genau dieser Widerspruchsbescheid eigentlich stammt, wenn diese Stelle in Eigenregie Aussagen aufdruckt wie "Widerspruchsbescheid des Südwestdeutschen Rundfunks" und sich dann noch dazu versteigt, sich "Mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk" zu "verabschieden"?!?
Soll etwa "Südwestdeutscher Rundfunk" = "Südwestrundfunk" sein?!??!
Nirgendwo auf dem gesamten Schriebs ist der vollständige rechtliche Name und die Rechtsform auch nur irgendeiner der zahllosen benannten Stellen erwähnt.
Stattdessen ein vollkommen beliebiges Durcheinander von "ARD" bis "ZDF" - über "Deutschlandradio", "Beitragsservice", "Referat Finanzen und Service", "Südwestdeutscher Rundfunk" bis hin zu "Südwestrundfunk".
Gemäß "Rechtsbehelfsbelehrung" sei die Klage schließlich zu richten gegen "Südwestrundfunk, Referat Beitragsrecht".
Also dümmer geht nun wirklich nümmer...!!!
Das darf Person A sehr gern sehr ausführlich "ausschlachten" und könnte dabei ggf. auch geltend machen, dass diese Undurchsichtigkeit und Unbestimmtheit bei allen bisherigen diesbezüglichen Schreiben so war. Person A könnte diese ausdrucken und auf jedem Schreiben die -zig Möglichkeiten der Verfasser/ Absender markieren - bzw. einkreisen, wo nachvollziehbare Angaben fehlen und dies auf einem großen Plakat für das Gericht anschaulich zusammenstellen. Die Gerichte müssen mit dem KOPF draufgestoßen werden!
Anregungen zur Infragestellung des tatsächlich zu Beklagenden finden sich ebenfalls ausführlich in o.g. Anhang von PersonX.


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j
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Re: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???
#14: 23. Dezember 2016, 11:46
Ist person A den nun dort gemeldet?

Aus eigener Erfahrung: Eine Abmeldung hilft wunder, die Ganoven des BS haben zwar mal versucht bei meiner MUTTER (SIC!) an die meine Post geleitet wird, das Geld einzufordern,ansonsten kommen jedoch keine Schreiben an.

Eine Rueckwirkende Abmeldung waere eine einfache und kostenguenstige Loesung.


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