3. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklagen für unbegründet. Im neuen Beitragsmodell sei entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeboten werde, dass also jederzeit die Möglichkeit bestehe, Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quelle zu nutzen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien.
Es ist echt sehr interessant, dass potentielle Nichtnutzer immer wieder billigend in Kauf genommen werden und trotzdem
auch zahlen sollen/müssen.obwohl erkannt, dass nachweislich Nichtnutzer!
Hier konkrete Zahlen:
3% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Fernseher!
= 2.400.000 x 17,98 € x 12 = 517.824.000,-- €/Jahr
4% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) kein Radio
= 3.200.000 x 17,98 € x 12 = 690.432.000,--€/Jahr
23%! von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Internetfähigen Computer!!
= 18.400.000 x 17,98 € x 12 = 3.969.984.000,--€/Jahr (Milliardenbereich)