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Autor Thema: Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 48463 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Ermano Geuer
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag


   



Pressemitteilung
 
zur
mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
am
 
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 134/I, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,


Mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

Volltext der Entscheidung
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2, der §§ 8, 9 Abs. 1 und 2 sowie des § 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


Edit "Bürger" aus aktuellem Anlass (02./03.06.2017):
Siehe bitte u.a. unter
Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.0.html
und die dortige Feststellung, dass sich die Argumente/ Formulierungen des Artikel-Autors "Schneider", gleichzeitig Justiziar beim BR sowie auch Mitautor am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", verdächtig ähnlich im Urteil/ der Pressemeldung des BayVerfGH wiederfinden.
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
dort u.a. auch ergänzende Hinweise unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148423.html#msg148423


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
3. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklagen für unbegründet. Im neuen Beitragsmodell sei entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeboten werde, dass also jederzeit die Möglichkeit bestehe, Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quelle zu nutzen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien.

Es ist echt sehr interessant, dass potentielle Nichtnutzer immer wieder billigend in Kauf genommen werden und trotzdem
auch zahlen sollen/müssen.
obwohl erkannt, dass nachweislich Nichtnutzer!

Hier konkrete Zahlen:

3% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Fernseher!
= 2.400.000 x 17,98 € x 12 = 517.824.000,-- €/Jahr
4% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) kein Radio
= 3.200.000 x 17,98 € x 12 = 690.432.000,--€/Jahr
23%! von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Internetfähigen Computer!!
= 18.400.000 x 17,98 € x 12 = 3.969.984.000,--€/Jahr (Milliardenbereich)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 3.238
In diesem Gesetz steht nichts geschrieben von Vorteil, da steht zur Finanzierung des Rundfunks. Mir persönlich erwächst kein Vorteil, sondern ein dicker Hals. Da es wohl nicht anders geht, werde ich nun auch Argumente gegen den örR in meine Klage mit vorbringen. Der RBStV ist ja schlimm genug, aber den Richtern noch zu harmlos. Da sollte man denen mal die Augen öffnen.


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Naja das war abzusehen... Seine Argumentationen haben damals schon darauf schließen lassen das er die Staatsverträge nie wirklich gelesen hat.

Allein aus der neuen Begrifflichkeit (Beitrag) die eigens zur Durchsetzung dieses Schwachsinns gesucht und angewandt wurde hätte er eine Geräteabhängigkeit niemals ansprechen dürfen. Per Definition ist ein Beitrag zu leisten für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung (Möglichkeit zur Nutzung bla)... Durch die Möglichkeit der Befreiung für Bedürftige + Härtefallkram haben sie sicher gestellt das jeder der dennoch zahlen muss eben auch wenigstens die 10€ für nen Radiowecker hat- also ist jedem Zahler definitiv die Möglichkeit gegeben zu Empfangen.
Desweiteren trägt ein gut informierter Bürger durch seine Entscheidungen und sein Handeln zum effizienteren funktionieren der demokratischen Staatsordnung bei. Und davon hat auch Der einen Nutzen der sich nicht informiert...

So oder so ähnlich wird logisch nachvollziehbar jeder Angriff auf die geräteunabhängige Erhebung abgeschmettert. Allein dadurch war der Rest auch hinfällig. Auf Geuer würde ich nie einen Pfennig wetten :P


edit: @Roggi: wie soll denn deine Klage aussehen?


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

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Die Begründung mit den vorhandenen Geräten in x % der Haushalte ist schlicht Schwachsinn. Die meisten Menschen in Deutschland halten ihre Medien-Geräte nicht wegen der ö.-r. Programme.

Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt! Die Gruppe der Wohnungsinhaber, die ö.-r. Sender nur teilweise Nutzen und die Gruppe die Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen Ablehnen ist dermaßen groß, dass einer Verkleinerung auf ein TV- und ein Radioprogramm nichts im Wege steht. Der Rest kann gerne wie die privaten Sender betrieben werden, wenn der Markt dies ermöglicht. Ach ja, die Zusatz-Rente für die ARD und die ZDF Mitarbeiter von bis zu 1750 Euro monatlich müsste dann hart im freien Wettbewerb erwirtschaftet werden. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 23:15 von Viktor7«

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René würde jetzt mit Nulltolleranz auf KEIN TV und KEIN Radio korrigieren :P Und Recht hat er eigentlich, wir haben das Internet ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 23:23 von Uwe«
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René würde jetzt mit Nulltolleranz auf KEIN TV und KEIN Radio korrigieren :P Und Recht hat er eigentlich, wir haben das Internet ;)

Muss er nicht. Die genaue Forderung ist im Rahmen unserer Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion einsehbar.  ;)


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Bin ich am Wochenende dran. Hab ne Menge Nachholbedarf...


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Zitat
Im neuen Beitragsmodell sei entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeboten werde, dass also jederzeit die Möglichkeit bestehe, Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quelle zu nutzen.

Zitat
Die Anzeigepflichten und Auskunftsrechte seien durch das Interesse an einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt.

Solche Sätze kommen überall vor. Zusammenfassung: "der Zweck rechtfertigt die Mittel".

Die bayrische Regierung hat offensichtlich keine guten Argumente und erwartet wahrscheinlich, dass die Richter auch ihre Anwälte seien.


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Bei Punkt zwei muss ich dir beipflichten. Allerdings hat man sich hier wohl eh keine Mühe gegeben. Auf halbherzige Klagen würde ich auch nicht umfangreicher reagieren. Das ist das Problem an der anlaufenden Klagewelle. Viele Eigenbrötler, wenig fundierte und undurchdachte Klageschriften... sobald die da ein "Dummfug" Argument sehen kommt der ERLEDIGT Stempel druff.


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... Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien.

Es ist echt sehr interessant, dass potentielle Nichtnutzer immer wieder billigend in Kauf genommen werden und trotzdem
auch zahlen sollen/müssen.
obwohl erkannt, dass nachweislich Nichtnutzer!

Hier konkrete Zahlen:

3% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Fernseher!
= 2.400.000 x 17,98 € x 12 = 517.824.000,-- €/Jahr
4% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) kein Radio
= 3.200.000 x 17,98 € x 12 = 690.432.000,--€/Jahr
23%! von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Internetfähigen Computer!!
= 18.400.000 x 17,98 € x 12 = 3.969.984.000,--€/Jahr (Milliardenbereich)

Das Zahlenwerk, dass Du hier aufzeigst, geht von falschen Voraussetzungen aus. Die oben genannten Daten beziehen sich auf Wohnungen/Haushalte, wobei das vermutlich auch schon wieder unterschieden werden kann.

Du ziehst die Beträge aus der Anzahl der EINWOHNER in der Bundesrepublik.

Lt. statistischer Erhebungen hatten wir im Jahr 2012 in Deutschland 40,66 Mio Haushalte. Davon 3 % ergibt 1.219.800 Haushalte und daraus ergeben sich dann jährlich 263.184.048 € pro Jahr.


Die Quote der HHe ohne Fernsehgerät könnten in manchen Fällen auch deckungsgleich sein mit den HHen, die kein Radio haben und/oder keinen internetfähigen Computer.

In den Fällen der HH ohne internetfähigen Computer würde ich aber nicht per se davon ausgehen, dass es in diesen HHen kein Fernsehgerät bzw. kein Radio gibt. Ich denke da insbesondere an die Generation 70-Plus.

Allerdings denke ich, dass eine Quote von 3 % bei den Nicht-Fernsehnutzern nicht zu vernachlässigen ist. Es kann auch nicht seitens der Machthaber davon ausgegangen werden, dass diejenigen, die noch nicht einmal ein Fernsehgerät besitzen, sich den ganze gesendeten Mist auf dem Mini-Bildschirm ihres möglicherweise vorhandene PC antun, noch weniger auf dem Laptop und am allerwenigsten auf dem Schirmchen eines Mobiltelefons. Derartige Überlegungen sind absolut lebensfremd und entsprechen ganz offensichtlich örr-be- und vernebelten Gehirnen. Prof. Spitzer läßt grüßen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
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Bei Punkt zwei muss ich dir beipflichten. Allerdings hat man sich hier wohl eh keine Mühe gegeben. Auf halbherzige Klagen würde ich auch nicht umfangreicher reagieren. Das ist das Problem an der anlaufenden Klagewelle. Viele Eigenbrötler, wenig fundierte und undurchdachte Klageschriften... sobald die da ein "Dummfug" Argument sehen kommt der ERLEDIGT Stempel druff.

Ich glaube nicht, dass die Klagen von Ermano Geuer, Rossmann oder Sixt nicht gut begründet sind. Dies mag für die Klagen in Potsdam, Bremen und Gera zugetroffen haben - die kennen wir nicht. Aber das was ich von E. Geuer gelesen habe, ist schon fundiert.

Die Pressemitteilung gibt eigentlich nur die Positionen der streitenden Parteien  in Kurzform wieder, die bereits bekannt sind. Auf die Klageschrift lässt sich daraus jedenfalls nicht schließen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Zitat
Für die Zulässigkeit der gewählten Typisierung spreche weiter, dass der Vollzug eine einfache und praktikable Ausgestaltung der Abgabenpflicht erfordere.

Das ist auch so ein Satz wie die oben zitierten. Praktikable Ausgestaltung kann doch nichts rechtfertigen. Das Argument ist ekelhaft. Sie machen es sich zu einfach.


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Ich sehe diese wichtige Popularklage von Ermano G. so: Das ist ein Test, ob wir wirklich noch in einer Demokratie leben oder um zu sehen, wie weit wir schon in der Diktatur angekommen sind. Viel fehlt dazu eh nicht mehr. Schaut man sich die verfassungs-/grundrechtswidrigen Gesetze der letzten Jahre - angefangen mit Hartz IV Sanktionsssytem bis hin zum Rundfunkbeitragssystem - an, stellt man fest, dass in vielen Bereichen der Totalitarismus einzug hält. Die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes wird dadurch ausgehebelt, dass man einfach die EU-Diktaturgesetze aus Brüssel über das Grundgesetz stellt. So konnte auch die Todesstrafe über die Zusatzprotokolle der Grundrechtecharta wieder eingeführt werden, auch wenn diese noch nicht gegen Demonstranten (Aufrührer) eingesetzt wurde. Man kann dem Rundfunkbeitrag eigentlich nur begegnen, indem man einfach gar nichts an den Beitragsservice bezahlt und hoffen, dass man wegen der Zahlungsverweigerung nicht als Aktivist (Aufrührer) zählt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 10:32 von abgezockter1984«

R
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Zitat
Für die Zulässigkeit der gewählten Typisierung spreche weiter, dass der Vollzug eine einfache und praktikable Ausgestaltung der Abgabenpflicht erfordere.

Das ist auch so ein Satz wie die oben zitierten. Praktikable Ausgestaltung kann doch nichts rechtfertigen. Das Argument ist ekelhaft. Sie machen es sich zu einfach.

Sehe ich auch so. Auf diese Weise kann man willkürlich Quoten festsetzen und aufgrund dieser Festsetzung an sich nicht unbeachtliche Personengruppen zur Zahlung für irgendwelchen Allgemein-Quark heranziehen.

Ich stelle mir gerade vor, dass die Kommunen mit einer großen Auswahl an kulturellen Einrichtungen wie Theater, Bibliotheken und Museen aus dem Lachen nicht mehr herauskommen, wenn sich so etwas wie der Rundfunkbeitrag analog auch auf sie anwenden läßt. Das gleiche dann noch mal für Sportstätten. Dann labert noch irgendwer was von indirektem Nutzen für alle und schon haben wir den Salat. Dann blechen wir nur noch. Im letzteren Fall allerdings für wirkliche Kultur und wirklichen aktiven Sport.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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