Es fällt auf, dass jetzt Klagen dran sind, die nicht sorgfältig begründet wurden, wie z.B.
gestern in Gera. Focus müsste die ungenaue dpa Meldung prüfen und von einer Prüfung des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz auf Grund
persönlicher Betroffenheit sprechen. Der Kläger gehört zu der Gruppe der Radiohörer ohne TV. Zu dieser Gruppe der Wohnungsinhaber mit eingeschränkter Nutzung des Vollangebots der ö.-r. Sender, gehören noch die Gruppen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht nutzen:
- keine Geräte haben,
- nur Privat-Radio-Hörer,
- Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen,
aus diversen persönlichen Gründen meiden. Persönliche Gründe für die Ablehnung der ÖRR
Programme können u.a. die folgenden sein:
- Verbreitung interessegetriebener Meinungen,
- bewusste Ablenkungen,
- Falschaussagen,
- bewusste Beschuldigungen,
- Hetze,
- Bagatellisierungen,
- bewusstes Aufbauschen,
- Verbreitung der Belanglosigkeiten und
- die Gesundheit schädigende Berieselung/Passivität.
Das hat der Kläger in Gera nicht vorgetragen, die Richterin war keine große Hilfe. Sie spielte die Rolle des Anwalts für den Sender. Eine Prüfung wegen dem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, in Bezug auf die Gruppe, wird in Gera allem Anschein nach nicht stattfinden. Das suggeriert aber die dpa Meldung.
Die besagte Gruppe der Wohnungsinhaber wird gegenüber der Gruppe, die ö.-r. Programme sehen möchte, ungleich behandelt. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.
Nachtrag:>> Ein weiterer Ansatzpunkt für die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes <<http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5634.msg61545.html#msg61545