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Autor Thema: Auf Nimmerwiedersehen  (Gelesen 3605 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Auf Nimmerwiedersehen
Autor: 16. März 2014, 06:59
Auf Nimmerwiedersehen



Online-Streamingdienste wie Netflix ersetzen angeblich bald das Fernsehen. Fehlt uns dann nicht etwas? Ein Selbstversuch

Wann kriege ich endlich eine angemessene Gegenleistung für mein Geld? Für die bislang 17,98 Euro, die knapp 40 Millionen deutsche Haushalte dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen (und Radio) je monatlich überweisen? Dass in der vergangenen Woche eine Senkung des Rundfunkbeitrages ab 2015 beschlossen wurde, hilft auch nicht wesentlich weiter. Für die 48 Cent kann man sich dann ja ein Eis pro Monat kaufen. Für eine halbe Kugel müsste es reichen.

mehr auf:
http://www.welt.de/print/wams/kultur/article125844395/Auf-Nimmerwiedersehen.html


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V
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Re: Auf Nimmerwiedersehen
#1: 16. März 2014, 09:07
Weitblickende Einsichten!

Danke Uwe für das Rausfischen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Auf Nimmerwiedersehen
#2: 16. März 2014, 19:28
Unbedingt lesen, alles ist echt nur noch unglaublich :-\
Aber, wer sich jetzt nicht wehrt, hat schon verloren, also: jetzt gehts erst richtig los!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Auf Nimmerwiedersehen
#3: 17. März 2014, 08:19
Wenn die schon um 48 Cent ein solche Theater machen und sich dabei auf die Schulter klopfen, wie viel schwerwiegender wäre dann wohl die Belastung der Entscheidungsträger gewesen, wenn sie dem Stimmvieh bei einer Nicht-Zustimmung zum 15. RBStV hätten erklären müssen, warum denn nun jeder Abgabepflichtige 1 Euro hätte mehr zahlen müssen. Und wie wenig frei doch ihre Entscheidung letztlich von äußeren Druckmitteln war.

Die merken gar nicht, wie unglaubwürdig die sich wieder machen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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