Neue Ideen für potentiellen Verlauf:
Person A hat Widersprochen, dieser Widerspruch wurde abgelehnt.
Nun hat A erneut einen Widersprich abgeschickt, indem er sich auf §10 Abs. 3 beruft, nachdem eine Verjährung von Ansprüchen der Rückzahlung erst nach 3 Jahren und nicht nach 2 Monaten hinfällig ist.
Nun bekommt A die Antwort, dass die 2 Monate trotzdem zutreffen und aufgrund der Mehrbelastung der Behörde zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchbescheids verzichtet wurde.
A hat mittlerweile einen neuen Bescheid für die weitere Befreiung (Bafögamt) zusammen mit dem letzten Widerspruch versandt.
In der oben beschriebenen Antwort auf diesen mit dem Bescheid verschickten Widerspruch wird nun ein Bescheid des Bafögamtes verlangt.
A ruft daraufhin dort an und bekommt mitgeteilt, dass besagter Bescheid nicht dabei war (obwohl in Widersprich explizit darauf hingewiesen) und A keinerlei Grundlage der Beschwerde hätte.
A ist sich aber sicher den Bescheid beigelegt zu haben, womit also besagte Behörde den Bescheid verschlampt haben müsste.
Desweiteren werden weiterhin Beiträge verlangt und Gebühren erhoben, da die Beträge nicht vom Konto von A abgebucht werden konnten(Lastschrifterlaubnis widerrufen).
Sollte sich beschriebene fiktive Konstellation für A ergeben, wie müsste A nun vorgehen?