@Dingens
Die gleich CHose hab ich auch gerade am Laufen
Am 2.1.2013 per normalem Brief die Unterlagen an dubiose Firma geschickt.
Dann nie etwas gehört von denen, bis März 2014 eine Mahnung mit Forderung für das ganze Jahr 2013 rückwirkend.
2 Monate später kam die Zwangsanmeldung!?!
Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt und seitdem nurnoch Mahnungen und Forderungen.
Mitte Dezember 2014 hab ich denen dann alle Nachweise vom AA nochmals sogar bis 2008 per Einschreiben/Rückschein geschickt.
Vor 3 Tagen kam nun die letzte Mahnung bzw Info,das die Sache nun dem GV vorgelegt wird.
Ich warte immernoch drauf,das die mich rückwirkend zum 1.1.2013 befreien.
Wenn nicht,dann geh ich den harten Weg,verweigere jegliche Unterschrift und wähle die Haft.
Natürlich werde ich vorher mal bei diversen Boulevardzeitungen anfragen,ob die Bilder meines Einzugs in die JVA machen möchten um mal wieder
mit einem Artikel über die verachtenswerte Vorgehensweise der GEZ schreiben zu können.Je mehr deren Reputation geschädigt wird,umso besser.Wieviel Leser hat die Bild?
Son schöner reisserischer Artikel wie"Herz und Krebskranker Mensch muss in Erzwingungshaft,obwohl alle Unterlagen für eine Befreiung vorliegen",...oder ähnlich
Mal abwarten was da noch kommt,es liegt ja an ihnen ob sie wieder in der Negativpresse stehen möchten oder nicht.
Sie können es auch einfach haben,indem sie mich rückwirkend befreien
Info:
Das Nichtzahlen von sogenannten GEZ-Gebühren ist nach Aussage der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und wird auch nach dem OWiG in die Vollstreckung geschickt (auf Mahnungen wird auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht)
Da das Vorschaltgesetz zum OWiG, das EGOWiG (Einführungsgestz zu OWiG), 2007 rückwirkend gelöscht wurde, hat somit das OWiG keinen Geltungsbreich mehr. Mangels Geltungsbereich können Gesetze nicht angewendet werden. Wer das trotzdem tut, handelt wider geltendes Recht.