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Autor Thema: GEZ mit Nachbar teilen?  (Gelesen 29719 mal)

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GEZ mit Nachbar teilen?
Autor: 18. Februar 2014, 14:30
Hallo, bin neu hier und hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Angenommen Person A wohnt in einem 6 Parteien Haus. Sein Nachbar zahlt regelmäßig GEZ und wird dies auch weiterhin tun. Person A hat vor einigen Wochen Post von der GEZ erhalten dieser wird nun auch dazu aufgefordert Geld zu bezahlen. Da er aber keine Lust hat den Beitrag von 01.2013 nachzuzahlen, einigt er sich mit einem der Nachbar eine "WG"  zu gründen. (Bzw. seinem Nachbar die Hälfte der  GEZ Gebühr abzudrücken).

Als Gegenleistung erhält Person A die Mitgliedsnummer/ Beitragsnummer seines Nachbars, welche Person A nun ohne schlechtes Gewissen an die GEZ schicken kann.

Wird Person A somit um die Zahlung des vollen Beitrags kommen ?

Weiß die GEZ wie viele Parteien im Haus leben ?

MfG


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#1: 18. Februar 2014, 15:18
Nein, der Beitragsservice (GEZ) weiß meines Erachtens nicht, wieviele Parteien es in einem Haus gibt. Er sieht zwar wieviele Menschen die gleiche Straße und Hausnummer haben, aber er weiß nicht, wer wo mit wem zusammen wohnt. Das können die sich dann nachher zum Teil zusammenreimen, wenn sie die Antwort von den Leuten haben.

Wenn Person A die Beitragsnummer vom Nachbarn angibt, dann weiß der Beitragsservice, dass Person A wohl bei Person B (Nachbar) wohnt. Dann ist das eben so. Der Beitragsservice freut sich über eine Antwort der angeschriebenen Person A und für die ist das erledigt. Laut RbStV müssen die Daten von Person A dann gelöscht werden, weil der Sachverhalt geklärt ist.

Der Aufwand wäre abenteuerlich, zu prüfen, wieviele Wohnungen es in jedem Mehrparteienhaus in Deutschland gibt und wer wo mit wem wohnt.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#2: 18. Februar 2014, 16:18
Wäre das also eine gute Möglichkeit für Person A.

Warum macht dies dann nicht einfach jeder so wenn es so einfach ist ?


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themob

Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#3: 18. Februar 2014, 17:16
Wäre das also eine gute Möglichkeit für Person A.
Warum macht dies dann nicht einfach jeder so wenn es so einfach ist ?
Weil die wenigsten einfach nur Geld sparen wollen - die überwiegende Mehrheit hier will keinen Zwang haben, etwas bezahlen zu müssen, was sie nicht nutzen.

Ansonsten:
Person A begibt sich in die Abhängigkeit und des Wohlwollens von Person B. Person B könnte genauso gut später sagen: So liebe Person A, bezahl mal alles oder ich melde anonym etwas was Person A nicht gefällt. Wer will Person B nachweisen, dass ein Deal gemacht wurde? Die Beitragsnummer hat Person B abgeschrieben als sich Person A das Schreiben mal ansehen wollte.

Wer das Angebot nutzen will, soll dazu stehen und es auch bezahlen und nicht nach Auswegen suchen, Kohle zu sparen. Meine Meinung

Hier geht es ja im allgemeinen über den Zwang, etwas bezahlen zu müssen, was einem die Freiheit und monatlich 17,98€ raubt, selbst zu entscheiden, aus welchen Quellen jemand seine Informationen beziehen, damit evtl. auch bezahlen, will.

Die Mehrheit hier strebt eher eine Reform des Rundfunksystems an, als nach Lösungswegen zu suchen, einfach nur Geld zu sparen (Ausnahme die Gruppen, die um Ihre Befreiung "kämpfen" müssen, weil Sie schlichtweg sowieso kein Geld haben). 

Der richtige Weg wäre:
Für die Ungerechtigkeit kämpfen - klagen statt zahlen

oder zu diesen Angeboten stehen und bezahlen (Dabei könnten sich Person A + B über Hintergründe informieren - für was unter anderem bezahlt werden muss: Hier fließt das Geld von Person A + B hin).


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#4: 18. Februar 2014, 18:48
"themob" hat schon recht, Person A begibt sich natürlich in Abhängigkeit zum Nachbarn.

Andererseits wäre Person A mit dieser Methode sicher erst mal aus dem Schneider, weil "Person A ja beim Nachbarn wohnt".


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#5: 23. Dezember 2015, 16:07
"themob" hat schon recht, Person A begibt sich natürlich in Abhängigkeit zum Nachbarn.

Tut Person A das wirklich? Zumindest unter der reichlich naiven Annahme, dass der Beitragsservice sich an bestehende Datenschutzgesetze und Vereinbarungen hält, sollten doch die Daten von Person A langfristig gar nicht mehr vorhanden sein, da die Frage nach einer etwaigen Beitragspflicht in diesem Fall negativ ausfiel.

Theoretisch könnte deutschlandweit ein einziger umzugsfreudiger Beitragszahler B alle, die sich nach seinem Wohnungswechsel ebenfalls dort anmelden von der Zwangszahlung befreien, sofern die dann nicht mehr umziehen. ;)

Auch in diesem Thread stellt sich mir also hier die Frage, wie etwa die Gemeinschaftshaftung beispielsweise in einer WG praktisch durchgesetzt werden soll, wenn doch von den anderen angeblich gar keine Daten mehr vorliegen. Nach meinem Verständnis hat der Beitragsservice (offiziell) bis zum nächsten Umzug oder einem wieder mal "einmaligen" Datenabgleich eben keine Daten mehr.


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anne-mariechen

Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#6: 23. Dezember 2015, 16:57
Nach meinem Verständnis hat der Beitragsservice (offiziell) bis zum nächsten Umzug oder einem wieder mal "einmaligen" Datenabgleich eben keine Daten mehr.

Deshalb steht im 19. RÄStV drin, dass auf Grund des großen Erfolges des Datenabgleiches nun der nächste Datenabgleich mit der Verabschiedung durch die Länderparlamente ansteht und genehmigt wird. So wird das wohl, ab dann eine Dauereinrichtung. Und jetzt könnte berufen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung geklagt werden:  BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1983 · Az. 1 BvR 209/83, 1 BvR 484/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 269/83 (Volkszählungsurteil) https://openjur.de/u/268440.html

Denn hier erfolgt die fortlaufende Kontrolle des Bürgers unter dem ständigen Datenabgleich und deren Verknüpfung. Diese Rechtssprechnung des BVG kann ja kein VG unabhängig von den Datenschutzrichtlinen der EU unberücksichtigt lassen.

Wäre wie im RBStV vorgesehen bei einer WG, die durch eine Person Ihre RF-Beiträge bezahlt, alle anderen Personen gelöscht worden, so fließen beim einem weiteren Datenabgleich mit den Meldebehörden die Daten aller gemeldeten Personen wiederum in die Datenbanken des Beitragservice ein. Das ist ein regelrechte Personenverfolgung auf EDV-Grundlage und der Persönlichkeitsdaten, Sprich eine Personenverfolgung durch den BS. Diese Datenschutzklausel im RBStV, dass die Daten 12 Monate nach der Prüfung gelöscht werden, ist damit eine bewiesene Lüge die von den Länderparlamenten mit unterstützt wird.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#7: 27. Dezember 2015, 21:25
Deshalb steht im 19. RÄStV drin, dass auf Grund des großen Erfolges des Datenabgleiches nun der nächste Datenabgleich mit der Verabschiedung durch die Länderparlamente ansteht und genehmigt wird.

Dass der einmalige Datenabgleich so einmalig sein würde wie Bankgeheimnisse im Fall des Falles geheim bleiben, war eh klar.

Sofern dahinter nicht wieder politische Nebelkerzen stecken, würde das Begehren nach mehrfachen Abfragen jedoch die derzeitige Praxis der halbwegs zeitnahen Löschung sogar bestätigen.

Nach meinem Verständnis gab es bisher den "einmaligen" Datenabgleich, der sich über Monate, wenn nicht Jahre hinzog. Desweiteren werden bei jeder Ummeldung quasi im "Push-Verfahren" die aktuellen Daten vom Einwohnermeldeamt an den Beitragsservice weitergegeben. Würden sämtliche Daten doch vorgehalten, bräuchte man eigentlich keine weiteren gesammelten Abfragen mehr.

Ich kann mir andererseits auch nicht vorstellen, dass der Beitragsservice in ein paar Jahren wieder alle zur Klärung der Beitragskonten anschreiben möchte, von daher erscheint mir naheliegender, dass die Daten eben doch nicht gelöscht werden, so wie es ja auch generell selten passiert bei Unternehmen.

Ich sehe von all dem abgesehen dennoch nicht die große Abhängigkeit. Ohne Nachbarns Beitragsnummer habe ich die Bande gleich an der Backe, mit jedoch vielleicht mal in der fernen Zukunft und viel Pech irgendwann mal wieder. Selbst wenn das nach vielen Jahren nach der nächsten Abfrage der Fall sein sollte, sind Teile der Ansprüche verjährt und jeder Monat der Nichtzahlung ist eine Genugtuung.

Ob der aktuellen Rechtslage ist dieses Vorgehen leider weitaus pragmatischer und zielführender, als sich dagegen auf dem "Rechts"weg wehren zu wollen.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#8: 27. Dezember 2015, 23:59
Aus meiner Sicht ist jede Methode, den Rundfunk um Beiträge zu bringen, gut und gerechtfertigt.

Welche man für sich wählt hängt von persönlichen Faktoren und Vorlieben ab.

Der eine widerspricht und legt demonstrativ Klage ein, und vielleicht kriegt er oder ein anderer vor dem Verfassungsgericht recht. Vielleicht wird ihm von gut bezahlten Juristen der Rundfunkanstalt auch nur geraten, doch seine Klage zurückzunehmen, weil er dann "was spart", vielleicht besteht er auf seiner Klage, und zahlt am Ende alles, oder gewinnt vor dem Verfassungsgericht und zahlt nichts. Das kann dann aber durchaus wirklich 10 Jahre Rechtsweg und einiges an Geld kosten, aber wäre es wert.

Der andere meldet sich halt bei seinem Nachbarn an. Letztlich ist es von der Wirkung ähnlich wie die Klage. Wenn sich jeder unter der Beitragsnummer seines Nachbarn anmelden würde, wäre das System genauso am Ende, wie es am Ende wäre, wenn jeder zweite Klage einreichen würde.
Wie weit und wohin der jeweilige Weg führt, kann nur praktisch ermittelt werden. Und wie gesagt, es hängt halt von der Person hab und auch von Kapazitäten und Schwerpunkten welchen Weg man geht, jede Methode hat ihre Berechtigung und Vorteile.

Zum Beispiel haben die Griechen es auch geschafft, ihren Staat zu ruinieren, indem sie mehrheitlich einfach keine Steuern bezahlt haben. Wenn einfach jeder zweite keine Steuern mehr bezahlt oder besser 8 von 10, dann ist die Wirkung die gleiche, als wenn 8 von 10 einen langwierigen Klageweg beschreiten. Die DDR ist u.a. auch daran untergegangen, dass man dort eben in einem anderen Tempo gearbeitet hat und mit anderem Einsatz als man es 2015 in einem mittelständischen Unternehmen, mit dem man sich identifiziert, tut. Man muss nicht immer Margot Honecker vor Gericht anprangern, um an ihrem Untergang zu arbeiten.

Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt und den Vorteil, den man für sich selbst realisiert, wenn es darum geht Intendanten mit 400.000 Euro Jahresgehalt und ihren Mitläufern Steine in den Weg zu legen.

Antwort auf die Eingangsfrage, warum es dann nicht jeder so macht, ist wohl: manche sehen tatsächlich gerne den Fernsehgarten, für andere sind die Beiträge Peanuts, andere trinken lieber ein Bier oder gucken TV, statt nachzudenken, die nächsten glauben, sie müssten ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie nicht ihren Teil zum Intendantengehalt von 300.000 oder 400.000 Euro beitragen, Summa summarum, Zahlen ist für viele oder die Mehrheit ein leichter Weg.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

a

anne-mariechen

Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#9: 28. Dezember 2015, 08:14
Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt und den Vorteil, den man für sich selbst realisiert, wenn es darum geht Intendanten mit 400.000 Euro Jahresgehalt und ihren Mitläufern Steine in den Weg zu legen.

Antwort auf die Eingangsfrage, warum es dann nicht jeder so macht, ist wohl: manche sehen tatsächlich gerne den Fernsehgarten, für andere sind die Beiträge Peanuts, andere trinken lieber ein Bier oder gucken TV, statt nachzudenken, die nächsten glauben, sie müssten ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie nicht ihren Teil zum Intendantengehalt von 300.000 oder 400.000 Euro beitragen, Summa summarum, Zahlen ist für viele oder die Mehrheit ein leichter Weg.

Aus der Einfachheit sich mit dem Medium die Zeit zu vertreiben, meinen viele sie werden vorzüglich informiert und gebildet. Die Tageszeitung ist noch teurer und daraus ist bei sehr vielen dieser Menschen der Gedanke verwurzelt, dass man bezahlen muss. Diese Leute haben null Ahnung, sind dann leider nicht mehr in der Lage sich zu wehren, dann wird ganz wie die Abzocker es sich wünschen, die Kontodaten vorgelegt und bezahlt. Die Gedanken, man will ja seine Ruhe haben und weiter klotzen sind von Wichtigkeit. Schon dieser Selbstläufer mit Verbreitung von falsch dargestellter Information, bringt man eine ganze Menge Menschen zum bezahlen. Eine offene Diskussion jeder Argumentation ist bei diesem Menschen nicht mehr möglich. So sind diese Menschen mit Ihrem Leben und Ihrem Lieblingssender rundum zufrieden und die Abzocker nennen das dann Grundversorgung. In diesem Sinne drück jeder Abgeordnete alle 4 Jahre weiter auf die Tränendrüse zum Stimmenfang, damit sein hohes Gehalt gesichert ist und der RF- und das Fernsehen kann in Ihrem Sinne die Propaganda ständig weiter führen.


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cleverle2009

Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#10: 28. Dezember 2015, 13:01
Theoretisch könnte deutschlandweit ein einziger umzugsfreudiger Beitragszahler B alle, die sich nach seinem Wohnungswechsel ebenfalls dort anmelden von der Zwangszahlung befreien, sofern die dann nicht mehr umziehen. ;)

In der neuen Meldedatenverordnung für Bayern habe ich gefunden, die Meldung an die Rundfunkanstalt kann
von der Meldebehörde durchgeführt werden. Da dies eine Kannvorschrift ist, kann der Bürger dies unterbinden, indem er ein Schreiben an die Meldebehörde schickt und denen diese Weitergabe verbietet. Sucht mal nach der Meldedatenverordnung eures Bundeslandes mit Rechtswirksamkeit seit 1. Nov. 2015

Beispiel für Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2015/heftnummer:11/seite:357
dort unter § 35


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#11: 28. Dezember 2015, 14:51
Kurzum, was zählt, ist der Schaden, den man den Absahnern und Demagogen beim Rundfunk zufügt ...

Nun, je nach persönlicher Auslegung ist ein solcher ja gar nicht entschaden oder wurde vielmehr umgekehrt dadurch auf anderer Seite gerade erst verhindert. ;)

Ich würde den Fokus jedoch gerne wieder auf das von mx34 begonnene Thema lenken, nämlich der praktischen Erfahrung beim Teilen der Beitragsnummer. Dass der ganze Beitrag, die Steuer, die Abgabe, die Gebühr oder wie man sie nun auch nennen will, mehr als bizarr und abgefahren ist, steht außer Frage, doch hier sollte es meines Erachtens - wenn auch nicht der Threadersteller - eher darum gehen, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

Also, hat jemand Erfahrung, wie detailliert nachgehakt wird? Warum geben die sich beispielsweise bei der Online-Variante des Antwortschreibens mit der Beitragsnummer alleine zufrieden während man etwa beim Formular für die Abmeldung aufgrund eines Umzugs in eine Wohnung, für die bereits bezahlt wird, detaillierter Auskunft geben muss?

Anders gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage können bezüglich einer angeblich bereits "versorgten Wohnung" welche Auskünfte vom BS oder der jeweiligen Rundfunkanstalt verlangt werden? Mietverträge scheiden schonmal aus, da diese ja wenn überhaupt häufig nur beim Inhaber des Beitragskontos des Beitragskontos vorliegen - jemand, der etwa noch bei den Eltern wohnt, wird kaum mit denen einen (Unter)mietvertrag abgeschlossen haben.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#12: 28. Dezember 2015, 16:01
Also, hat jemand Erfahrung, wie detailliert nachgehakt wird? Warum geben die sich beispielsweise bei der Online-Variante des Antwortschreibens mit der Beitragsnummer alleine zufrieden während man etwa beim Formular für die Abmeldung aufgrund eines Umzugs in eine Wohnung, für die bereits bezahlt wird, detaillierter Auskunft geben muss?

Indirekt.
Die Grundlage für den neuen Zwangsbeitrag war eine Gesetzesänderung des Meldegesetzes 2012. Ab November 2015 gab es den nächsten großen Wurf der Änderung des Meldegesetzes. Ich bin mir ziemlich sicher das die örR-Mafia in beiden Fällen die treibende Kraft war. Mit der letzten Änderung wurde auch beschlossen, das die Vermieter beim EMA ihre Mieter bestätigen (anzeigen, denunzieren) müssen. Damit soll dann die Zuordnung, welcher Beitragsschuldner welche Rundfunkzwangseinheit gemietet hat, hergestellt werden.
Alles zur besseren Kommerzialisierung der potentiellen Beitragsschuldner durch Gesetzeskraft des Politiker-Medien-Kartells.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#13: 28. Dezember 2015, 20:19
Ab November 2015 gab es den nächsten großen Wurf der Änderung des Meldegesetzes.
Das habe ich mitbekommen.

Mit der letzten Änderung wurde auch beschlossen, das die Vermieter beim EMA ihre Mieter bestätigen(anzeigen, denunzieren) müssen.
Das nicht. Sich auf beliebige Adressen nur des Beitragsservice wegen anzumelden, wurde ab November so gesehen zwar schwieriger, aber auch das neue Meldegesetz hindert einen doch nicht daran, mit Nachbarn am tatsächlichen Wohnort gemeinsame Sache zu machen. Das "Rückzugsgefecht Datenschutz" ist schlimm genug, aber soweit, dass Vermieter dem Beitragsservice konkrete Wohneinheiten nennen müssen, sind wir meiner Kenntnis nach (noch) nicht. Aus den Meldedaten, die der Vermieter bei einer Ummeldung "nur" bestätigen muss, gehen genauere Ortsangaben nur hervor, wenn man das selbst angibt, was man wohl freiwillig tun kann.


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Re: GEZ mit Nachbar teilen?
#14: 29. Dezember 2015, 18:43
Angenommen Person A wohnt in einem 6 Parteien Haus.

Wenn man sowas macht, sollte man dann aber beim Meldeamt wirklich nur die Adresse angeben, nicht aber die Wohnung oder sowas, sonst fliegt das womöglich auf.

Ich denk mal die haben nicht umsonst im Anmeldebogen so eine Zeile "Wohnungslage" oder sowas ähnliches.


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Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

 
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