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Autor Thema: Post vom GV - Was tun?  (Gelesen 7722 mal)

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Post vom GV - Was tun?
Autor: 15. Mai 2014, 19:15
Hallo zusammen,

Ich habe nun schon 2 Stunden das Forum durchsucht und so richtig nicht das gefunden, was ich suche. Person A hat heute Post vom GV bekommen und weiß ehrlich gesagt nicht so richtig was Person A tun soll.

Person A hat als Student mal irgendwann GEZ angemeldet und war dann 5 Jahre befreit. Dann hat Person A sein Autoradio angemeldet und brav die 5€ bezahlt. Dann war 2013, da hat Person A  den Verein dann ignoriert.....weil Person A es nicht einsah. Was Person A bis dato nicht getan hat, war Einspruch gegen diese "Gebühr" einzulegen. Es war jetzt eine ganze Weile Ruhe und nun der Brief vom GV.

Person A bräuchte bitte dringend Hilfe und vmtl auch eine Grundaufklärung.

Bisher war Person A der Annahme, Vollstreckung geht nur mit vorherigem Bescheid und voran gegangenem Mahnverfahren...

Ich danke schon mal vorab für sachkundigen Rat und Hilfe.

Hier der Brief: www.fotos-hochladen.net/view/imagev3psulwqd2.jpg

VG tine


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Re: Post vom GV - Was tun?
#1: 15. Mai 2014, 20:15
Deine Frage kommt sehr spät.

Was Person A bis dato nicht getan hat, war Einspruch gegen diese "Gebühr" einzulegen.
Damit sind die Beitragsbescheide rechtskräftig geworden, und der BS kann den GV losschicken.
Ein Mahnverfahren ist nicht erforderlich.


Wenn du zahlungsfähig bist, dann zahle.
Wenn du beschränkt zahlungsfähig bist, dann treffe mit dem GV eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Wenn du wirtschaftlich arm d'ran bist, dann wandle dein Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.
Eventuell kann dir dann noch ein "Härtefallantrag" helfen.

Und für die Zukunft: Widerspreche den zukünftigen Beitragsbescheiden und überlege dir, ob du den Rundfunkbeitrag
grundsätzlich ablehnst.
Falls ja, dann findest du hier im Forum viele Gleichgesinnte und viele hilfreiche Beiträge.

...


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Re: Post vom GV - Was tun?
#2: 15. Mai 2014, 20:42
Danke erstmal!

Wäre es nicht aber trotzdem notwendig gewesen, dass Person A einen Vollstreckungsbescheid bekommt, damit der GV handeln kann? Das geht mir noch nicht ganz auf...


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Re: Post vom GV - Was tun?
#3: 15. Mai 2014, 22:33
Im Verwaltungsverfahrensrecht gibt es meines Wissen überhaupt keine Vollstreckungsbescheide,
wie du sie wahrscheinlich aus dem Zivilrecht kennst: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw...

Vor Einleitung der Vollstreckung kann dem Schuldner eine Vollstreckungsankündigung übersandt werden.
...
Der Schuldner hat keinen Rechtsanspruch auf die Vollstreckungsankündigung.
Quelle und weitere Infos: http://www.vollstreckungsbeamte-rlp.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=44:
am Beispiel Kommunalkassenverwalter in Rheinland-Pfalz


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Re: Post vom GV - Was tun?
#4: 16. Mai 2014, 01:32
Hat Person denn überhaupt *nachweislich* einen Verwaltungsakt = Bescheid zugestellt bekommen?

Gern wird vom Beitragsservice behauptet, es seien "Bescheide" zugestellt worden, aber...:
Ist dies tatsächlich so? Ist wirklich etwas *nachweislich* zugestellt worden...? ;)

Ist kein Bescheid/ Verwaltungsakt (im Zweifel *nachweislich*) zugestellt worden, so ist auch nichts "vollstreckbar" geworden...

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
*nicht nachweislich* zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


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www.rundfunk-frei.de

M
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Re: Post vom GV - Was tun?
#5: 16. Mai 2014, 10:26
Vollstreckung ist gar nicht so schlecht.

Kann sein, daß Person A bekommt negativ Eintrag in SCHUFA.

Ist auch aber nicht so schlecht. Dieser Eintrag wird von Banken und Vermieter usw. ignoriert, da jeder weißt, daß der Rundfunkbeitrag umgestritten ist.

Im schlimmsten Fall wird der Bankkonto von Person A für 14 Tage gefroren, das Beitraggeld dann genommen, und Konto wieder freigegeben.


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Re: Post vom GV - Was tun?
#6: 16. Mai 2014, 10:29
Hallo Bürger,

*nachweislich* hat Person A nichts zugestellt bekommen..  :o Ich weiß allerdings noch nicht, ob die GV das auch so sieht....

Person A hat immer mal wieder einen Brief vom BS bekommen, aber musste nie dafür unterschreiben o.ä.

Person A hat sich nunmehr schon fast damit abgefunden, bezahlen zu müssen (natürlich in sozialversträglichen Raten) und wird am Dienstag bei der GV vorstellig werden, da die telefonische Erreichbarkeit der GV ähnlich der in der Antarktis ist...

Deshalb fragt sich Person A auch, ob die Androhung der Vollstreckung überhaupt rechtens ist, da Person A auch keinen derartigen Bescheid erhalten hat!



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themob

Re: Post vom GV - Was tun?
#7: 16. Mai 2014, 10:43
Die Problematik liegt auch darin:

Dieses Schreiben ist eine Ankündigung, noch keine Beitreibungsmaßnahme.

Also mehr ein informatives Schreiben. Es wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen nach §802b ZPO

Zitat
§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.

(2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.

(3) Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub. Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.

In diesem Stadium den GV oder die Vollstreckungsbehörde darauf hinzuweisen, dass "nachweislich" keine Bescheide angekommen sind, interessiert die nicht.

An dieser Stelle (aktuell Schreiben des GV) gibt es keine Rechtsmittel die man einlegen kann (informativer Brief)

Das würde sich erst ändern, wenn die Beitreibungsmaßnahmen den offiziellen Charakter ereichen: Abgabe Vermögensauskunft

Im jetzigen Stadium muss man sich an die Rundfunkanstalt oder den Beitragsservice wenden, wenn man mit der Argumentation: "nachweislich" nicht erhalten, versucht, den Vorgang zu stoppen

An dieser Stelle nochmal der Hinweis auf dieses Dokument das die Zwangsvollstreckung näher erläutert. Inklusive der Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen ab welchem Zeitpunkt


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d
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Re: Post vom GV - Was tun?
#8: 16. Mai 2014, 11:32
Hallo ins Forum,
Person Z hat vorgestern gleichlautenden Brief vom GV erhalten  und sich nun das Vollstreckungsersuchen zukommen lassen.
Aber: in dem sogenannten Ausstandsverzeichnis sind sachliche Fehler. Es werden drei Bescheide aus 2013 aufgelistet (denen jeweils mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung widersprochen wurde) und ein Posten "Davon ausgeglichen: 12,94 €, obwohl in dem Zeitraum der Bescheide weit mehr Zahlungen geleistet worden sind (die früheren Radiogebühren hat Person Z immer gezahlt)
Spielt diese fehlerhafte Aufstellung eine Rolle? Kann also diesem Ersuchen irgendwie widersprochen werden?
Der zu vollstreckende Betrag entspricht nicht der gesamten Schuld.

Person Z ist etwas ratlos und lässt grüssen


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themob

Re: Post vom GV - Was tun?
#9: 16. Mai 2014, 12:02
Wie schon gesagt, in diesem Stadium interessiert sich der GV oder die Vollstreckungsbehörde nicht dafür. Was aber nicht dagegen spricht, ein persönliches Gespräch aus Sicht von Person A mit denen zu suchen. Es kann unter Umständen dazu beitragen, Zeit zu gewinnen um wichtige Sachen zu klären.

Will Person A Ungereimtheiten (Inhalt Vollstreckunsgersuchen) klären, muss dieses über den Weg Rundfunkanstalt/Beitragsservice passieren.

Sobald GV/Vollstreckungsbehörde die Beitreibungsmaßnahme einleitet: Abgabe zur Vermögensauskunft, steht Person A (dem vermuteten Schuldner) als Rechtsmittel die Erinnerung gegen die Anordnung zur Verfügung

Seite 17 des verlinkten Dokument in Antwort 7

Zitat
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners, § 802 f ZPO
Rechtsbehelf im Verfahren zur Vermögensauskunft Kein besonderer Rechtsbehelf mehr (bisher Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO, über den Vollstreckungsrechtspfleger entschieden hat)
Jetzt für den Fall, dass Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft bestreitet (Voraussetzungen liegen nicht, Sperrwirkung § 802 d Abs. 1 ZPO) findet die Erinnerung gegen die Anordnung der Vermögensauskunft gemäß § 766 ZPO statt Konsequenz: Entscheidung durch Vollstreckungsrichter, § 20 Nr. 17 RPflG, anfechtbar mit sofortiger Beschwerde, § 793 Abs. 1 ZPO)

Der zu vollstreckende Betrag muss sich immer aus den festgesetzten Gebühren-/Beitragsbescheiden zusammen setzen. Die gesamte Schuld betrifft alle Gebühren-/Beitragsbescheide PLUS offene Beiträge, die bisher noch nicht bezahlt wurden, aber auch noch kein Verwaltungsakt (Gebühren-/Beitragsbescheid) erlassen wurde. Darum verwechselt  >:D auch mancher GV /Vollstreckungsbehörde bei der Angabe der angeblich zu vollstreckenden Summe, die festgesetzte Beitreibungssumme und die gesamte offene Forderungsumme bis Datum x. Vielleicht getreu dem Motto: Versuchen wir es mal

Da diese ganze unsägliche Finanzierungsart keine aufschiebende Wirkung hat, wird eben der Weg der Zwangsvollstreckung gegangen. Bis entweder die Rundfunkanstalt von sich aus dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zustimmt, oder ein VG im Zuge des Antrags auf Eilrechtsschutz dem Antragsteller zustimmt.

Zum Thema Eilrechtsschutz beim VG unbedingt dieses Thema beachten: Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!   


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Re: Post vom GV - Was tun?
#10: 16. Mai 2014, 12:12
Danke.

Dann wird Person A der Dame nächste Woche mal einen Besuch abstatten und verhält sich bis dahin ruhig.

Alles weitere wird dann entschieden, wenn Person A mit der GV gesprochen hat, welche lt. Hören Sagen recht umgänglich sein soll.


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themob

Re: Post vom GV - Was tun?
#11: 16. Mai 2014, 12:22
Danke.

Dann wird Person A der Dame nächste Woche mal einen Besuch abstatten und verhält sich bis dahin ruhig.

Alles weitere wird dann entschieden, wenn Person A mit der GV gesprochen hat, welche lt. Hören Sagen recht umgänglich sein soll.

Vielleicht hat Person A eine bessere Position bei Wahrnehmung des Termin, wenn Sie gegenüber dem/der GV nachweisen kann, dass Person A einen Brief an die Rundfunkanstalt geschickt hat mit der Bitte und Aufforderung um Aufklärung und Nachweis das die Bescheide zugestellt wurden. Da Person A eben nachweislich keine Bescheide bekommen hat.

Ist ein Unterschied zu "verhält sich bis dahin ruhig", könnte zudem die eigene Position stärken, oder auch den GV veranlassen (weil Verständnis), noch etwas zu warten.

Die Möglichkeit sollte Person A zumindest in Betracht ziehen.   ;)


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Re: Post vom GV - Was tun?
#12: 16. Mai 2014, 12:29
...das wird Person A in Betracht ziehen, vielen Dank im Voraus für diesen Tipp!  ;)


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Re: Post vom GV - Was tun?
#13: 16. Mai 2014, 12:40
Danke @themob für die ausführliche und kompetente Antwort.
Also kann die Erinnerung nach §766 ZPO erst bei tatsächlicher Durchführung der Vollstreckung erfolgen, Eilrechtsschutz beim VG könnte aber in diesem Stadium schon beantragt werden, wenn ich das richtig sehe.

Das Merkwürdige an dem Vollstreckungsersuchen ist noch Folgendes:
es sollen nur drei von vier Bescheiden aus 2013 vollstreckt werden. Ausgerechnet der erste Bescheid für Januar bis März 2013 ist nicht dabei.
Ich habe gestern den ganzen Zahlenmüll durchgerechnet und festgestellt, dass offensichtlich ein strittiger "offener Posten" aus 2012 im ersten Zahlungszeitraum 2013 verrechnet wurde. Komisch, das Ganze.
Grüsse





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