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Autor Thema: genaue Definition "eigener Haushalt"  (Gelesen 7242 mal)

B
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genaue Definition "eigener Haushalt"
Autor: 16. Mai 2014, 09:54
Hallo, also mir geht darum zu erfahren was die genaue Defintition "eigener Haushalt" ist. (im Sinne der GEZ)
Nehmen wir an, ein Ehepaar wohnt zusammen mit den Schwiegereltern in einem Haus. Die Wohnungen sind räumlich
nicht getrennt. Es haben aber beide einen eigenen Eingang. Die Schwiegereltern sind bei der GEZ gemeldet aber befreit wegen Behindertenstatus.
Jetzt ist die Frage ob man sagen kann, das es ein gemeinsamer Haushalt ist oder nicht ?


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  • Beiträge: 3.234
In diesem Fall erübrigt sich die Definition. Nur das Ehepaar mit Behinderung einer Person ist befreit, die anderen müssen bezahlen, weil sich Befreiungen wegen Behinderungen nur auf Eheleute auswirken, nicht auf Kinder oder andere Mitbewohner. Selbst wenn es ein gemeinsamer Haushalt wäre, müssten die (erwachsenen) Kinder also trotz Befreiung eines Elternteils bezahlen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] mir geht darum zu erfahren was die genaue Defintition "eigener Haushalt" ist.
(im Sinne der GEZ)

Da sind sie wieder, die ungenauen Begrifflichkeiten, die zwar in den Protokollerklärungen der Länder und in den Medienberichten auftauchten: "Haushalts- und Betriebsstättenabgabe"...
...aber im gesamten Text des unsäglichen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" taucht der Begriff "Haushalt" kein einziges mal auf. Ist so auch (nicht) gewollt.

Eine "Defintition 'eigener Haushalt'" "im Sinne der GEZ" gibt es also gar nicht.

Denn:
Anknüpfungspunkt im privaten Bereich ist die *Wohnung* - nicht der "Haushalt".
Sehr wohl ein Unterschied.

So "sauber" werden Gesetze gemacht - und "kommuniziert".
Täuschung, Irreführung, fehlende Normenklarheit usw.

Also noch einmal:
Nicht der "Haushalt" ist entschheidend, sondern die "abgeschlossene Raumeinheit" nach der ganz eigenen Definition des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags".

Grundlagen/ Links hier:

Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2014, 22:50 von Bürger«
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  • weiß was
Eine WG besteht im Regelfall aus mehreren Haushalten aber aus nur einer Wohnung weil die Trennungsmerkmale fehlen.

Die Frage sollte daher lauten:

Wenn in einer gemeinsamen Wohnung (WG) der Hauptmieter z.B. von der Beitragspflicht befreit ist, müssen dann andere Haushalte innerhalb des Konstrukts "Gesamtschuldner" den Beitrag zahlen?

Da jeder volljährige dort nach dem Melderecht gemeldete  Bewohner als Beitragsschulner vermutet wird ($2 ) und alle Beitragsschulner gesamtschuldnerisch haften, holt sich der Beitragsservice das Geld von den nicht befreiten Beitragsschuldnern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2014, 08:19 von Speedy«

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...von EINEM der nicht befreiten Beitragsschuldnern!
Und da stellt sich die Frage von wem, um nicht beitragsungerecht zu werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Wer wieviel zahlt können die Bewohner doch im Innenverhältnis klären.

Wenn mehrere Kreditnehmer z.B. im Vertrag stehen ist es der Bank freigestellt von wem sie die Raten holt.

Auch hier müssen die Schuldner im Innenverhältnis ihre Ansprüche untereinander klären.


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