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Umfrage

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Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 125327 mal)

d
  • Beiträge: 18
Hallo,

ich weiß nicht ob die Zwangsanmeldung bzw die Zahlungsaufforderungen den Tatbestand der Nötigung direkt erfüllt. Fakt ist aber, dass im §§ steht, das die Handlung verwerflich sein muss. Momentan is der Rundfunkstaatsvertrag rechtens. Was diesen Tatbestand eben nicht erfüllt. Solange ist das alles ok. Sollte allerdings ein Bundesgericht nun entscheiden, das der Vertrag rechtwidrig/verfassungswidrig ist, und der Beitragservice versucht weiterhin Beiträge einzubehalten/einzuziehen, wäre wohl dieser Tatbestand und evtl sogar (versuchter) Betrug erfüllt. Davon sind wir aber weit entfernt.
Wovon wir aber nicht entfernt sind ist die SippenHaftung, die mit dem neuen System etabliert wurde. Wohlgemerkt ist diese Sippenhaftung ein Instument von faschistischen Gebilden (Nordkorea hat sie bis heute).

"Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in Nordkorea und wird in Russland, wie auch Tschetschenien angewendet."
Quelle: Wikipedia

Es wird pauschal jeder Bürder dieses Landes unter Generalverdacht gestellt ein Rundfunkgerät zu besitzen, das war zwar im alten GEZ-System auch der Fall, aber man hatte die Möglichkeit sich jeder Gerätschaften zu entledigen!
Nun ist Bewohner der Wohnung haftbar zu machen für Rundfunkbeiträge. Das entspricht der Sippenhaftung. jeder wird zur Kasse gebeten. Das System ist auch nicht sauber durchdacht. Es gibt Zahlreiche konstelationen, die Gewerbe/Privatbereich betreffen, wo nun schon versucht wird extra beiträge zu verlangen. zB ein gewerbetreibender, der seiner Tätigkeit zu hause in privaträumen nachgeht wird versucht doppelt abzukassieren, indem man Ihm einfach unterstellt, das seine Tätigkeit unmöglich in privaträumen auszuführen ist. Der Beitragspflichtige ist hier wieder in der Beweispflicht, das betrifft noch viele weitere Situationen an die in der Gesetzgebung nicht gedacht wurde. Es wird in Zukunft 100te Ausnahmesituationen geben, die fein säuberlich vom Beitragservice herausgefunden und gesetzlich analysiert werden um auch den letzten cent aus allem zu entziehen. Am ende muss immer der Beitragspflichtige sich wehren und dies über Gerichte, was eine unmenge an mehrbelastung der Allgemeinheit nach sich ziehen wird. Dieses System ist nicht besser als vorher, es schafft sogar noch mehr Ungerechtigkeit.


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M
  • Beiträge: 189
indem man Ihm einfach unterstellt, das seine Tätigkeit unmöglich in privaträumen auszuführen ist
Soetwas hatten wir ja schon mit dem Thema Selbstständige und Privatwagen, der lt. BS ja nie rein privat verwendet werden würde. Hast Du für Deinen genannten Fall zufällig einen Brief vom BS vorliegen? Wir sammeln ja auch solche fragwürdigen Briefe.


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d
  • Beiträge: 18
Nein, ich habe bisher nur ein Schreiben des BS. Der mit dem Antwortbogen, den ich ignoriert habe. Das war generell ein reiner Gedankengang. Wenn man sich klar macht, dass im neuen Beitragservice genau die 1200 (+90 neue) Beschäftigte unterwegs sind, wie früher, dann finden doch logischerweise Umschulungen statt. Das ist ein Geldeintreibesystem, das jede Möglichkeit in Erwägung zieht, um noch mehr Geld einzunehmen. Dass war früher so und ist jetzt immernoch so. Ich warte auf die neuen YT videos und Medienberichte über die NEUEN Tricks des Beitragservice... Lange wird es nicht mehr dauern, denn die Einwohnermeldedaten sind bald alle abgeglichen und dann hat dieser "Verein" richtig Zeit sich um andere Dinge zu kümmern. Dann geht die Party erst so richtig los.


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M
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X ist betroffener dieses Themas.
Für X stellt sich die Frage, muss X alles perfekt bei der Polizei schon beweisen mit §§§ usw.?
X kann sich vorstellen, dass X eine Anzeige gegen den örtlichen Cheff (immerhin ist das im Schreiben als Absender vermerkt, wer X hier den für X aufdringlichen Brief erstellt hat) meintetwegen benannt als sittenwidrige Nötigung kurzer Erläuterung dazu, vielleicht auch Erpressung und z.B. Zwangsbelieferung usw. mache.
Vielleicht das Schreiben in kopie dazu.
Welches Risiko wäre zu erwarten??
1. dass die Staatsanwaltschaft X mitteilt, dass keine Beweisgründe vorliegen??
2. X mit straffrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätte, wenn die Anzeige abgeschmettert würde? denke eher nein.

X ist dankbar hier über jeden Hinweis wie so eine Anzeige fromuliert werden könnte.


Ach ja, und den Widerspruch, wohin /an wen sendet X den?
an die örtliche Rundfunkanstalt Y oder nach dem Ort vom Beitragsservice Z?

Anmerkung:
X ist ein Leben lang ohne Fernsehen und Radio ausgekommen und will es auch weiterhin so tun!
Weshalb also jemanden Geld schenken, der offensichtlich die Gelder für irgendwelche Interessen ausgibt die aus X Sicht eher vielleicht sogar kriminellen Charakter tragen.

(X hofft, so geht es durch)


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d
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Wenn man eine (Strafanzeige) aufgibt, hat das keine strafrechtlichen Folgen für den Antragsteler der Anzeige. Das wäre ja noch schöner. Wenn man allerdings öfter zum gleichen Thema die Staatlichen Einrichtungen belastet kann das sicher folgen haben bzw man wird irgendwann keine Anzeigen mehr zu dieser Thematik annehmen. Auf der Polizeiwache wird man dich schnell kennen, auch bei der Staatsanwaltschaft und wenn die das auch nur annähernd gelesen haben wandert das direkt in die "Tonne".

Momentan bewegt sich das alles eher im Zivilrechtlichen Bereich (Verwaltungsrechtlich) und nicht im Strafrechtlichen Bereich.

Es ist absolut egal ob Du gerätschaften hast/hattest, ab 1.1.2013 ist die Wohnung der Dreh- und Angelpunkt. Befrei dich von alten Vorschriften, diese existieren nicht mehr. Du schenkst niemandem Geld. Du führst einen beitrag ab an eine öffentlich rechtliche Institution. Die vom Staat beuftragt ist Ihren Job zu tun. Die Bürger gundversorgend medial zu bereichern. Jetzt bitte keine Diskussion über Grundversorgung, dasn eigenes Thema.


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M
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Nötigung = Zivilerecht??
X denkt eher nein!


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[...] ob die Zwangsanmeldung [...] den Tatbestand der Nötigung direkt erfüllt. Fakt ist aber, dass im §§ steht, das die Handlung verwerflich sein muss. Momentan ist der Rundfunkstaatsvertrag rechtens. Was diesen Tatbestand eben nicht erfüllt. Solange ist das alles ok.
Nein, solange ist nicht "alles ok".

Denn für die "Zwangsanmeldung" gibt es im derzeit noch "gültigen" Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eben überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Der Vorgang einer "Zwangsanmeldung" ist dort nicht eingeräumt!
Stattdessen allenfalls ein "Auskunftserzwingungsverfahren".
Und genau *das* ist der Knackpunkt, um den es hier geht. Siehe auch Beginn des Threads. ;)
Es gibt keine ersichtliche Rechtsgrundlage für eine Zwangsanmeldung.
Methoden wie diese sind mindestens grenzlegal.
Dennoch werden diese durchgeführt.
Das dürfte durchaus *angreifbar* sein. Nur die Frage wie...
...und diese Frage scheint noch in Klärung befindlich.
Schauen wir mal... ;)


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b
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interessant!

Wo in den "Staatsverträgen" steht eigentlich, daß aus einem Auskunftszwang
ein Anmeldezwang folgert?

Andere Frage: Warum werden die Namen in den Anmeldeschreiben immer
groß geschrieben?


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Das deutsche Staatsfernsehen ist wie Fukuschima,
es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

M
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was macht mehr Sinn für A?
Den Widerspruch an B (Köln) schicken oder den Widerspruch an das örtliche Rundfunkhäuschen C schicken.
Dann beide sind im Eintreibebrief (Beitragsbescheid) zu sehen.
A glaubt eher an die Variant C.
Natürlich mit Einschreibe Rückantwort und Cheffperson als Adressat.

MM


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 17:51 von Mickimaus«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Den Widerspruch an B (Köln) schicken oder den Widerspruch an das örtliche Rundfunkhäuschen C schicken. Dann beide sind im Eintreibebrief (Beitragsbescheid) zu sehen.

Es dürfte auch der "offizielle Ersteller" zu sehen sein: die Landesrundfunkanstalt...
...wenn auch verfasst und versendet durch die "ausgelagerte Inkassoabteilung" namens "Beitragsservice. Letztenendes wird es wohl Jacke wie Hose sein, denn es dürfte intern je nach Bedarf und Auslastung von A nach B oder C zur Bearbeitung weiterverteilt werden.
Anm.: Offizieller Klagegegner ist am Ende die Landesrundfunkanstalt - nicht der nicht-rechtsfähige "Erfüllungsgehilfe" namens "Beitragsservice"!

Mein Motto: "bombardieren" ;) d.h. sowohl
- Landesrundfunkanstalt als auch zzgl. im Verteiler
- Beitragsservice Köln und
- Beitragsservice der Landesrundfunkanstalt
...und zwar per Einschreiben mit Rückschein, per Fax vorab und per Email.

Muss man nicht. Kann man. Fühlt sich aber gut an ;) :D

Jeglicher Schriftwechsel - insbesondere bzgl. Widerspruch gegen den Beitragsbescheid sollte meines Erachtens nach
direkt mit der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt geführt werden.
(d.h. ohne Umweg über den sog. "Beitragsservice")

Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.msg67119.html#msg67119


Hier jetzt bitte wieder beim Thema "Nötigung durch Zwangsanmeldung" bleiben. Danke :)


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r
  • Beiträge: 93
Wir warten jeden Augenblick auf die Kontoeröffnung durch den Anwalt.

Meint ihr der meldet sich noch ?
Sind ja jetzt 2 Wochen..


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a
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So langsam frage ich mich auch, ob das noch mal etwas wird. Am 11. Februar wurde der Thread eröffnet, also knapp vier Monate, um mal einen Anwalt um Rat zu fragen? Irgendwas läuft da vermutlich neben der Spur...


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Ach so, wo wir schon beim Thema Nötigung sind: Person A schreibt gerade ihren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid. Beim Aufzählen einiger Formate der Öffentlich-Rechtlichen (Boxkämpfe, Til-Schweiger-Tatort mit 19 Leichen etc) kam mir eigentlich der Gedanke, dass es sich bei der Aufforderung zur Zwangsfinanzierung solcher inszenierter Gewaltorgien eigentlich auch um Nötigung handeln dürfte? Würde mich mal interessieren.

alabaster


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Keine gute Idee. Die dürfen senden was die wollen, wenn der Progammauftrag erfüllt wird. Der wird auf jeden Fall bei Propaganda und Manipulation verletzt und die Schädlichkeit des Fernsehens kann anders bewiesen werden.
Rundfunkstaatsvertrag: Im Paragraph 10 und 11 auf Seite 11 steht, was der Auftrag ist.
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdf


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Hi Roggi,

mir ging es eigentlich um die Gewissensfrage. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das nur bedingt Aussicht auf Erfolg hat. Oder meinst Du mit "Keine gute Idee", dass das einfach nach hinten losgeht? Als ein Teilbaustein meines Widerspruchs werde ich dazu schon etwas schreiben. Danke für den Hinweis auf den Rundfunkstaatsvertrag. Und: Eine sehr schöne Signatur hast Du.

Gruß, alabaster


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