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Autor Thema: Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?  (Gelesen 55504 mal)

k
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Den Nachteil den ich dabei sehe: Zumindest Person B hätte dann die Daten (für B und zum Teil auch für A, da ja auf diese Person verwiesen wird) verifiziert, obwohl noch kein Bescheid ergangen ist.
Damit ist dann die empfohlene Vorgehensweise "Was aber wirklich effektiv wäre: gar nicht melden, ..." dahin. :(

Gruß,


Kami


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Den Nachteil den ich dabei sehe: Zumindest Person B hätte dann die Daten (für B und zum Teil auch für A, da ja auf diese Person verwiesen wird) verifiziert, obwohl noch kein Bescheid ergangen ist.
Damit ist dann die empfohlene Vorgehensweise "Was aber wirklich effektiv wäre: gar nicht melden, ..." dahin. :(

Gruß,


Kami
Was jetzt gemacht werden kann, muss jeder anhand der vorhandenen Informationen selbst entscheiden. Nicht jeder ist auf Krawall gebürstet, aber wenn man diesen rechtlichen Nebenschauplatz der Anmeldungsverweigerung mit Leben füllen will, kann man das mittels der hier kürzlich gefundenen Argumente der Strafanzeige wegen Nötigung, Sittenwidrigkeit und Datenmissbrauch machen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792/topicseen.html#msg59792


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nr2

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Da in diesem Thread die meisten Informationen zum Thema sind, schreibe ich hier weiter.

Fiktiv und frei erfunden haben A + B welche in einer Wohnung leben nun die Zwangsanmeldung mit Beitragsnummer per Infopost erhalten.

An dieser Stelle ein eingeschobenes Dankeschön für alle Meinungen, Einschätzungen und Hilfen in diesem Thread.

Da Person A, über die alles folgende abgewickelt werden soll (Widerspruch gegen Bescheid, eventuell Klageerhebung), die Doppelabwicklung (Widerspruch gegen 2x Bescheide  :o/b] aus Zeit und kostengründen fürchtet und auch die Erfahrung bei der Abwicklung von 2 Beitragsbescheiden in 1 Haushalt hier in Forum fehlt und auf keinen Fall eine Ablehnung von 2x Widersprüchen in einem Haushalt bei rauskommensoll entscheidet sich Person A für folgende Variante:

Verweis von Person B auf das Teilnehmerkonto von Person A

und dann gehts weiter. Wenn hier noch aktuelle Infos sind oder jemand noch bessere Einwände hat, bitte her damit.

Ganz lustig fand ich ja die Idee von einem User einfach gegenseitig auf die Teilnehmernummern zu verweisen (A verweist auf B und B verweist auf A) jedoch befürchte ich auch hier 2 Mahnbescheide mit viel Aufwand und unsicherem Ausgang.



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Oder Personen A + B lassen es tatsächlich drauf ankommen, ob für 1 Wohnung mehrere Beitragsbescheide mit Belehrung versendet werden. Dann hätten wird zumindest mal Klarheit im Forum!!

Wenn tatsächlich 2 Beitragsbescheide kommen sollten, ohne das Person A + B  sich jemals gemeldet haben, dann müsste neben 22 Begründungen beim Widerspruch per Einschreiben / Rückschein in beiden Widersprüchen 1 Punkt geschrieben sein als Grund:

Ich lebe zusammen mit einer Person die ebenfalls einen Beitragsbescheid erhalten hat. Nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss nur 1x je Wohnung nach § bla bla bla gezahlt werden. Ihre Forderung ist daher als unzulässig zurückzuweisen

Die können dann ja wohl kaum dem Widerspruch auf den Beitragsbescheid widersprechen, wenn sie wissen, dass sie 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung verschickt haben.

Sehe ich das richtig? Würde mich echt noch über weitere Anfragen freuen. Ich reg mich so sehr über diesen ****-Laden auf.


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Wenn ihr mehr als einen Bescheid bekommen solltet, dann dürfte das eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB darstellen, da ja für die Wohnung nur ein Beitrag zu entrichten ist. In dem Fall würde ich persönlich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

StGB § 352 Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Weiss denn der Beitragservice, ob diese 2-3 Personen tatsächlich in selber Wohnung wohnen, oder evtl. nur Nachbar in einem Mehrfamilienhaus sind? Auch wenn die Nachnamen übereinstimmen.
Wenn ja (falls es mit den Meldedaten tatsächlich übermittelt wird, wer in welcher Wohneinheit wohnt), dann wäre hier auch der Versuch einer Gebührenüberhebung gegeben (bereits mit ersten Zahlungsaufforderung und nicht erst mit dem Bescheid) und somit strafbar.


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Die wissen gar nix, da konsequent "Toter Mann" gespielt wurde.

Eine Zahlungsaufforderung liegt bei fiktiven Personen A + B NICHT vor. Nur Bestätigung der Anmeldung unter Angabe der zugeteilten Teilnehmernummer.

Im Gegensatz zum veröffentlichten Brief der Zwangsanmeldung von Bernd Höcker, ist in den Briefen der fiktiven Personen A+B KEINE Zahlungsaufforderung und auch keine HÖHE der angefallenen Beträge genannt.

Wenn ich das so lese, dass StGB § 352 Gebührenüberhebung bei tatsächlicher Zustellung von 2 BESCHEIDEN mit Belehrung anwendbar ist, wird dies von Person A+B explizit im Wiederspruch genannt und dann zeitgleich Strafanzeige bei der Polizei gestellt. So richtig? Freue mich auf weiteren Austausch.


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nr2, ich bin schon einen Schritt weiter und gehe davon aus, dass nach der Anmeldungbestätigung eine Zahlungsaufforderung kommen würde.

Meine Frage war, lassen denn die vom Meldedamt übermittelten Daten darauf schließen, ob bei zwei oder mehreren Pesronen unter gleichen Adresse, evtl. mit gleichem Nachnamen, es sich um die Bewohner der Selber Wohnung handelt. Die wissen es natürlich nicht mit Gewissheit, und werden es auch nicht erfahren, wenn man nicht antwortet.
Aber  kann man denn dem Beitragservice unterstellen, dass er bewusst für die selbe Wohnung zwei Bescheide ausgestellt hat? Im Fall einer Anzeige nach StGb §352 würden die einfach behaupten, davon ausgegangen zu sein, dass es sich um zwei unterschiedliche Wohnungen gehandelt hat, schlißlich hat keiner dem widersprochen...

Was den Bernd Höcker angeht - verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Er hat erst vor Kurzem seine neue Anmeldebestätigung veröffentlicht und danach gleich den Bescheid, samt Widerspruch darauf...
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 15:19 von sussi«

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Nach meinem Kenntnisstand haben A und B zum jetzigen Zeitpunkt eine Auskunftspflicht.

Eine Reaktion auf den Infobrief Zwangsanmeldung muss m.e. nicht erfolgen.

Erst wenn Bescheide da sind muss reagiert werden. Werden 2 Bescheide für 1 Wohnung erstellt muss widersprochen werden und die GEZ darf diese dann m.e. nicht ablehnen, weil sie dann wissentlich Gebührenüberhebung begeht.
In den Widersprüchen weisen A und B explizit auf den Umstand hin das 2 Bescheide für 1 wohnung existieren.
Dann müsste die gez am Zug sein jemanden zu bestimmen oder so wenn sich keiner freiwillig meldet. Dürfte spannend werden....

Wie es dann weitergeht weiss ich nicht. Hast du eine bessere Idee?

Zu Bernd Höcker: Als er Zwangsangemeldet wurde stand gleich der Betrag und Säumniszuschlag drauf. Dies ist bei Aund B nicht der Fall.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 15:37 von nr2«

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themob

Zusatzinfo zu Thema Direktanmeldung aus Zusatzinfo 1 des 19. KEF Berichts vom 26.2.2014

Zitat:
Zitat

• Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt. Beim einmaligen Abgleich melden die Anstalten auch direkt aufgrund der amtlichen Meldedaten an. Solche Direktanmeldungen erfolgen in den Fällen, in denen der Beitragsschuldner seiner gesetzlichen Auskunftspflicht zu beitragsrelevanten Angaben nicht nachkommt. Durch die Direktanmeldungen wird eine Verbreiterung der Beitragsbasis erzielt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ermittelt, dass durch Direktanmeldungen 900.000 Wohnungen für 2013 bis 2016 erfasst werden können. Die Kommission schließt sich dieser Einschätzung an und ermittelt auf dieser Basis für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen Rundfunkbeiträge von 776,7 Mio. €. Aufgrund von beitragsbefreiten und -teilbefreiten Wohnungen erwartet die Kommission Beitragsausfälle von 243,7 Mio. €, so dass die Kommission nach Abzug dieser Beitragsausfälle für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen, die aus dem einmaligen Datenabgleich mit den Meldebehörden resultieren, mit Rundfunkbeiträgen von 533,0 Mio. € rechnet.

Da die Anstalten diese Direktanmeldungen nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Bedarfsanmeldung keinen Betrag angesetzt.

Bei den Zuschätzungen stützt sich die Kommission im Wesentlichen auf die Festlegungen des Rundfunkstaatsvertrags. Danach besteht bei Wohnungen die Beitragspflicht seit dem Tag des Einzugs in die Wohnung. Damit ist für diese Anmeldungen überwiegend der Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Beitragsmodell (1. Januar 2013) relevant. Die Kommission geht daher davon aus, dass sämtliche mit dem einmaligen Abgleich angemeldete Wohnungen auf den 1. Januar 2013 beitragspflichtig werden. Dies gilt auch für jene Wohnungen, die erst mit den Daten der vierten und letzten Teillieferung der Meldebehörden im September 2014 erfasst werden.

Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt.

Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/presse/Zusatzinformation1-Rundfunkbeitraege.pdf

Nicht geplant?

Könnte auch bedeuten, die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldungen wurde auch nicht geplant, da nicht vorhanden nach bisherigen Erkenntnissen.

Im Hinblick auf diese Erläuterung wird es Zeit das das wir mit dem Thema Strafanzeige und Feststellungsklage zügig vorankommen im Interesse aller Betroffener.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg60250.html#msg60250
 


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Schade, dass dieser Punkt so ungeklärt ist.
Mir ist das Risiko und Handling von 2 Bescheiden zu stressig, ich werde mich daher in diesem Punkt (leider) geschlagen geben.

Heute Abend meldet sich A an und B meldet sich mit Verweis auf A ab.
Der weitere Weg (Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid) wird nur von A beschritten.

Ich werde weiter berichten....


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Meine Meinung:
Mach es bitte nicht! Ich könnte darauf wetten, das deine Anmeldung dann vor Gericht ähnlich wie eine Zustimmung ausgelegt wird.
Das macht deine Klage sicherlich später nicht einfacher.
Vielleicht kommen doch gar keine zwei Beitragsbescheide. Vielleicht kommt doch nur einer, das wirst du nie wissen wenn du jetzt schon klein bei gibst. Sollte wirklich zwei Bescheide kommen, kannst du deinen Weg der freiwilligen Anmeldung immer noch gehen.
Wenn es Dich moralisch unterstützt: Wir sind sogar zu dritt in der gleichen Wohnung. Bei uns wird sich ganz sicher niemand rühren, bis ein oder mehrere Beitragsbescheide kommen. Nach dem letzten Info Brief warten wir eigentlich täglich auf die nette Zwangsanmeldung.
Bisher kam gar nix. Ich glaube persönlich, wenn die bei der Überprüfung unter einer Adresse zwei gleiche Nachnamen finden werden die mit den Beitragsbescheiden vorsichtig sein, die könnten sich ansonsten auch ne Strafanzeige wegen Gebührenüberhöhung einfangen.
Es gibt hier sogar einen Thread, wo eine Strafanzeige gegen die  Zwangsanmeldung thematisiert wird.


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Du hast recht, eine freiwillige Anmeldung wollte ich immer bis zuletzt vermeiden.

Ich werde auch auf den Beitragsbescheid warten, nur vor der Konstellation 2x Bescheid - Widerspruch - Ablehnung ist mir wirklich Bange.

Man darf nicht vergessen, das wir es mit einer hochkriminellen Vereinigung zu tun haben.

Sollte es tatsächlich so kommen, hoffe ich auf die entsprechende Unterstützung im Forum.

Der erste Fall von 2 Mahnbescheiden für 1 Wohnung sollte dann einen eigenen Thread bekommen.


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Es mag kompliziert klingen, aber 2 Beitragsbescheide sind einer zuviel - und zwar von Gesetzes wegen. Da nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen ist, reicht ein nettes Anschreiben mit dem Inhalt: "Widerspruch gegen den Bescheid vom xxxxxxx, weil schon Person B mit Beitragsnummer xxxxxxxx für die Wohnung als Wohnungsinhaber angemeldet ist." Einfach? Ja doch. Auch wenn niemand bezahlt, funktioniert das. Diesem Widerspruch muss stattgegeben werden, weil: "Es kann nur einen geben!" Wer dann die Verantwortung übernimmt, bleibt euch überlassen. Bis dahin gibt es vielleicht auch neue Erkenntnisse, dass keiner mehr die Verantwortung übernehmen muss. Daran arbeiten wir.
Um auch das Bangemachen zu relativieren: ich habe seit 01.01.2013 keinen Beitrag bezahlt und habe noch keinen Widerspruchsbescheid. Da werdet ihr wohl nicht vor mir drankommen. Der Betrugservice wartet vermutlich die Klagen vor den hohen Gerichten ab, bevor es weitergeht. Wenn wir gewinnen, können wir unsere ganzen Widersprüche und Klagen einmotten, wenn wir verlieren, rüsten wir auf und legen einen Zahn zu. Bisher geht es um den RBStV, also die Beitragserhebung. Wenn wir verlieren, wird örR komplett von uns auseinandergenommen, rate mal, was dann davon übrig bleibt. Wir haben hier einiges aufgedeckt, was die lieber im dunkeln gelassen hätten   >:D


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Ich danke Dir hillybillyblues und allen anderen, die mir Mut zugesprochen haben (Natürlich auch Roggi, deine Beiträge und Hilfen sind toll).
Ich bin standhaft geblieben und es liegen bei den fiktiven frei erfundenen Personen A+B nun ein Infoschreiben ("Zahlung der Rundfunkbeiträge") ab 1.1.13, ohne Mahnkosten, vor.

Ich will mich langsam für die nächsten Schritte vorbereiten, da möglicherweise bald 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung kommen. dabei ist mir die wichtige Frage gekommen.

Sollte in der Konstellation A+B leben in einer Wohnung und erhalten je einen Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung im ersten Schritt NUR wiedersprochen der, mit der Begründung das festgestellt wurde, dass 2 Beitragsbescheide für 1 Wohnung ausgestellt wurden und dies rechtlich nicht zulässig ist

oder


sollten A + B dem Beitragsbescheid widersprechen aufgrund 2 Bescheiden für 1 Wohnung + die ganzen weiteren Begründungen (Also 6 weitere Seiten , Meinungsfreiheit, Erpressung, Nötigung, laufende Verfahren, Unrechtmässigkeit allg.) usw... schon in dem ersten Widerspruch alles reinschreiben.??

Danke für Eure Meinung zu dieser fiktiven Konstellation  (#)


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Eigentlich ist es ja wurscht, was alles noch zusätzlich für Argumente in die Widersprüche der Bescheide gepackt werden, die können auf das Argument "Es existiert für diese Wohnung bereits ein Teilnehmerkonto" schlecht antworten "Sie sind der Meinung daß,..."
Weil sie ja selber immer wieder ihr rechtswidriges Gesetz als Maßstab nehmen, aber in diesem Fall ist es eindeutig...
Diese Idee hatte Z schon als Idee zur Problemlösung bei Freundin F, die mit ihrem Mann M und ihrem Sohn S zusammenwohnt, nach Abgleich der Meldedaten kommen für alle die ersten Belustigungsschreiben an.
Wenn sich jetzt alle auf das Argument der Verfassungswidrigkeit stürzen und dreimal klagen müssen und die Klage wegen angeblicher oder geheilter Verfassungsverträglichkeit dreimal verlieren, dann herrscht danach doch auch nach Logik der Belustigungsanstalten daraufhin ein widriger Zustand.
Müßte man dann spätestens beim Klageweg jeweils auf die herrschenden Umstände hinweisen?
Welche Gefahr droht dabei den Rundfunkanstalten?
Wäre aus diesem Grund mehr Taktik angesagt?
Irgendwie hat noch niemand aus dem Forum die Strategie gefahren, alle sind sie vorher schon eingeknickt bzw. sind noch vor beschriebener Eskalationsstufe.

Was macht eigentlich der Wirt, wenn Du ihm sagst: "Mein Kumpel prellt heute die Zeche für uns beide?..."


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