Weil jemand für die Wohnung zahlen muss, ist das ein juristisches Glücksspiel mit klarem Ausgang, ihr haftet als Gesamtschuldner. Besser ist, wenn sich jemand auf einen "Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung" anmeldet und der andere sich auf diese Beitragsnummer später mit anmeldet. Der mit der Beitragsnummer legt Widerspruch ein, der andere braucht nichts mehr weiter unternehmen, auch hier haftet ihr gesamtschuldnerisch, ein Widerspruch reicht für beide. Auf den ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man Klage erheben. Diese gerichtliche Auseinandersetzung kann mit deiner angedachten Vorgehensweise nicht umgangen werden. Dass der RBStV gekippt wird, ist wahrscheinlicher als alles andere. Dann erübrigen sich die weiteren Klagen. Sollte der RBStV weiterbestehen, kann man sich immer noch mit einer Klage wehren.
Auf einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sollte man sich anmelden?
? Versteh ich nicht
Warum erübrigen sich alle weiteren Klagen, wenn der RBStV
gekippt wird?
Sollte eine Verfassungswidrigkeit per höchstem Gericht erkannt werden, wird der entsprechende Passus (Begründung und Anerkennung zur Verfassungswidrikgkeit) angepasst. Das führt zu einer Evaluierung, gegeben falls Novellierung des RBStV.
Alle anderen "Begründungen" die hier im Forum zuhauf zu finden sind, würden bestehen bleiben. Damit auch viele weitere Gründe von Betroffenen, zu klagen. (z.B. wie Helmut Enz, alle Singles mit Haushalt =40% etc.)
Es werden lediglich verstreute Metastasen entfernt, aber nicht der Tumor.Es ist in meinen Augen durchaus wichtig, darauf hinzuweisen. Niemand darf die Augen vor der Realität verschließen. Daher ist auch jede einzelne Klage so wichtig, dass die breite Mehrheit anfängt, das ÖRR System als ganzes zu hinterfragen.
Eine Klage, die die nötige und überfällige komplette Reform des ÖRR zur Folge hätte, existiert meines Wissens nach nicht.
Nur eine komplette Reform kann das von allen gewünschte Ergebnis bringen.Zum genannten Sachverhalt:Dem entnehme ich, dass die sogenannte Direktanmeldung schon vollzogen wurde (aktueller Status: Zahlung der Rundfunkbeiträge)
Sollte,
wie hier berichtet, ein "Antwortschreiben" bei der Direktanmeldung (Bestätigung zur Anmeldung) dabei gewesen sein (dieses Antwortschreiben wäre ein weiteres Indiz, das die Bestätigung zur Anmeldung rechtlich keine Handhabe hat, sie versuchen ja händeringend mit dem Antwortschreiben die Verifizierung der Daten und "Unterschrift" zu bekommen) könnte Person B dieses Antwortschreiben ausfüllen und die Angaben "bestätigen". Dann abwarten bis eine "positive Reaktion" kommt. Erst danach sollte Person A den Antwortbogen mit Hinweis und Beitragsnummer auf Person B ausfüllen und wegschicken.
Wobei bei der ganzen Vorgehensweise - Direktanmeldung - sich jeder fragen sollte, ob diese rechtlich Hand und Fuß hat. Sollte eine Person den Antwortbrief ausfüllen, unterschreiben und wegschicken, haben die "Ihre" Anmeldung. Die waren sozusagen im Vorfeld (als Wahrsager) tätig und haben VOR der Anmeldung (Antwortschreiben) bereits eine Bestätigung zur Anmeldung geschickt. Und ein - zwei Wochen später den Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Solange keine Verifizierung der Daten vorgenommen wurde (eine wie auch immer existierende Antwort des angeblichen Beitragszahlers, die die abgefragten Daten verifizieren und mit Unterschrift des angeblichen Beitragszahlers bestätigen) sehe ich die Direktanmeldung (Bestätigung zur Anmeldung) auf wackligen Füßen stehen.
Welchen Sinn soll denn ein "Antwortschreiben" mit der "Bestätigung zur Anmeldung" haben, wenn die so durchgeführte Direktanmeldung wasserdicht und rechtlich NICHT angreifbar wäre?
Die Rundfunkanstalten sorgen hier wieder einmal auf perfide Art und Weise für eine Vorgehensweise, wo jeder der die Sache kritisch hinterfragt, nur verwundert mit dem Kopf schütteln kann und sich die Frage stellen muss: Hat der ÖRR eine besondere rechtliche Stellung in Deutschland, dass diese so vorgehen kann, ohne das Konsequenzen gezogen werden?
Ich befürchte die Antwort lautet ja, weil zu viel "Politik - Wirtschaft und Lobbyvereinigungen" unter einer Decke stecken.
siehe auch:
http://www.online-boykott.de/de/ Kann Person A + B (Herbert) den Verlauf bisher so bestätigen?
Briefe:
Bestätigung der Anmeldung MIT Antwortformular
wie hier berichtet (oder zu welchem Zeitpunkt kam dieses Antwortformular - vor, mit oder nach der Bestätigung zur Anmeldung?)
Zahlung der Rundfunkbeiträge
mehr zum Thema hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html