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Autor Thema: Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?  (Gelesen 35017 mal)

a
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Die Aussichten vor den Instanzengerichten sind praktisch gleich Null. Des gibt nur zwei Varianten: mit oder ohne Zulassung der Berufung. In der Kernfrage: Ist für die Trivialinhalte, die das Programm dominieren und die inzwischen nur noch von einer Minderheit real geschaut werden, die Typisierung verfassungsrechtlich zulässig?
Es wird erst das Bundesverfassungsgericht sein, das sich ernsthaft mit dieser Frage befassen wird. Alle anderen werden vorher die Urteilsbegründungen aus Bayern und Rheinland-Pfalz abtippen.
Wenn das BVerfG ebenfalls alles total okay findet, dann gibt es nur noch den
EGMR. Dort erst sehe ich reale Chancen.


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G
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Die Klagen werden Erfolg haben, weil das was hier passiert, gelangt es erst mal aufs internationale Parkett eine Lachnummer hoch 10 ist. Allerdings scheint mir das Bild derart komisch, dass ich im Ernst vermute dass sehr viel hier faul  und nicht plausibel ist. Weil ein normaler Politiker sowas eigentlich nicht macht. Auch das Bild bei den Richtern ist komisch.  Wohin fließt das Geld????? Bei all den vielen Fernsehkonserven, die doch längst bezahlt sein sollten??
Also sollten irgendwann dunkle Kanäle ans Licht kommen sollte man die Anzeige gestellt haben. Ist eigentlich das Naheliegenste.



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Aussichten vor den Instanzengerichten sind praktisch gleich Null.
@ahgee
Sorry, dass ich hier und heute schon zum zweiten Mal widerspreche ;) ...aber:
Noch ist das rein spekulativ, denn z.B. das VG Freiburg bastelt beim dortigen "Musterverfahren" nun schon seit Monaten an einem Urteil bzw. Ergebnis...
...und man darf aufgrund des im Forum dokumentierten Verhandlungslaufs sowie der späteren telefonischen Nachfrage durchaus der Hoffnung sein, dass dort eine (hoffentlich fundierte)
Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet wird...

Berichterstattung im Forum
VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394


Zudem sind die Themen der Grundrechte und insbesondere auch das Thema des fehlenden Beitrags-Charakters bisher auch in den Klagen augenscheinlich (nicht oder nicht ausreichend repräsentiert worden - vgl. insbesondere...

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Beides ist auch in BY & RP nicht bzw. nicht ausreichend thematisiert worden...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2014, 00:34 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 8
Verstehe das mit den Klagen irgendwo nicht. Die Absetzung eines freiwilligen Rundfunkbezahlsystems war bis dato verfassungswidrig, wie kommte es dass es dieses jetzt plötzlich nicht mehr ist? Ist es möglich dass an einer Verfassung der Zahn der Zeit nagt????  Mit der Rechtsprechung die bis zur Änderung des Zahlsystems galt, lässt sich die Änderung also nicht rechtfertigen.  D.h. die Rechtsprechung selbst, die Verfassung wurde geändert bzw wird signifikant anders interpretiert und das kann nicht sein. Dazu bedarf es Gesetze. Dann, Grundrechte gehen den andern Rechten voraus. D.h. sie leiten sich nicht aus dem Verwaltungsrecht ab.

Bemerkung zum Beitragsrecht. Ich las in Analogbeispielen, dass ein signifikanter wirtschaftlicher Vorteil sich für Beitragszahler ergeben muss, ist aber bei den ÖR nicht der fall. Ferner dürfen Beiträge nicht zum bloßen Unterhalt von etwas erhoben werden, wenn ich das richtig verstehe. Siehe Wikipedia und Beiträge.  Egal ob Steuern Beiträge Abgaben, es gibt eine zu Grunde liegende Philosophie die die Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit betrifft siehe Wikipedia und  Steuern und die wird schwer verletzt.

Das ganze ist derart absurd, dass ich vermute, dass sehr viel faul ist, kein normal denkender Politiker macht so was. Das erinnert ja schon bald an einen Staatsstreich bzw. Coup.  Auch diese Schablonenartigen Richterurteile sind komisch. Mir scheint sehr viel faul zu sein.

Steht hier jemand unter Druck? Das könnte man erst klären wenn man die Verträge die die ÖR eingingen  analysiert hat.  Vielleicht sind die Verträge die bestimmte Leute eingingen so unverhältnismäßig wie die Gebührenbelegung auf Betriebe Behörden, Häuser, Datchen Autos, aber diese Prüfung scheint mir SAche der Staatsanwälte zu sein...



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G
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Nachdem ich mich jetzt seit Wochen gezwungenermaßen intensiv mit dem Rundfunkbeitrag beschäftige bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mit der Justiz Deutschlands offenbar keine Abhilfe erreicht werden kann.

Laut Informationen hier http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html, Ziffer 2., habe dm statt EUR 94.000 jetzt EUR 266.000 zu zahlen,
Douglas statt EUR 70.000 jetzt EUR 393.000,
REWE statt EUR 330.000 jetzt 1,5 Mio.,
die Bahn-Tochter DB Netz statt EUR 26.000 jetzt EUR 472.000,
die Stadt München statt EUR 60.000 jetzt EUR 350.000,
Kindertagesstätten (!) der Stadt Köln statt EUR 4.170 jetzt EUR 49.000.

Warum hört man nichts von Gegenwehr dieser im Vergleich zu Privatpersonen potenteren Körperschaften? Warum hört man nichts mehr dazu, ob und wie Rossmann weiter vorgeht? Bei der Stadt Köln, die sich anfangs gewehrt hat, gibt es offensichtlich eine interne abweichende Regelung. Wahrscheinlich sind vielerorts bei den Großen irgendwelche internen Vereinbarungen getroffen worden. Das passt zu der Intransparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stillhalteabkommen mit den Großen, die private Allgemeinheit wird planmäßig geschröpft.
 Laut einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeine "Untersättlich" habe ein früherer GEZ-Geschäftsführer bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag im Sommer 2011 von sich gegeben, die Ministerpräsidenten hätten gefordert, dass der Gebührenertrag um ein Prozent steigen und einige hunderttausend Betriebe und Fahrzeuge zusätzlich in der Bestand zu heben seien.
Es ging so eindeutig nicht um ein einfacheres gerechteres Gebührensystem, sondern allein um Geld, mehr Geld. Es ging darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ewig von möglichen finanziellen Einbußen freizustellen, insbesondere aus demoskopischen Gründen. Auf Haushalte wurde abgestellt, weil es immer mehr Singlehaushalte gibt.
Die lachen über die Bemühungen der Privatpersonen. Unsere Anrufung der Justiz geht planmäßig regelmäßig ins Leere.
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der fehlenden "Staatsferne" auch keinen unverzüglichen Riegel vorgeschoben, sondern dem Moloch freundlich Aufschub gewährt. Es ist ein einziger Wahnsinn, die einzige wirkliche Chance die wir haben ist möglicherweise die EU-Kommission.

 


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

a
  • Beiträge: 24
Hallo miteinand,

Warum hört man nichts von Gegenwehr dieser im Vergleich zu Privatpersonen potenteren Körperschaften? Warum hört man nichts mehr dazu, ob und wie Rossmann weiter vorgeht? Bei der Stadt Köln, die sich anfangs gewehrt hat, gibt es offensichtlich eine interne abweichende Regelung. Wahrscheinlich sind vielerorts bei den Großen irgendwelche internen Vereinbarungen getroffen worden. Das passt zu der Intransparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stillhalteabkommen mit den Großen, die private Allgemeinheit wird planmäßig geschröpft.

ja, das Abwägen und Stillhalten der Konzerne, für die es jährlich um 6stellige Summen geht, wundert mich auch...

Die lachen über die Bemühungen der Privatpersonen. Unsere Anrufung der Justiz geht planmäßig regelmäßig ins Leere.

Gestern ist das "Massenverfahren in Potsdam" gelaufen, Thread dazu hier:

Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam,  Termin am 19.08.2014, 10.00 Uhr

alle Klagen wurden alle zusammen abgewiesen:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html

Es ist ein einziger Wahnsinn, die einzige wirkliche Chance die wir haben ist möglicherweise die EU-Kommission.

Den Eindruck habe ich mittlerweile auch, habe aber auch noch eine Funken Hoffnung, dass das BVG zumindest die >200 EUR im Jahr anders bewertet, als noch den Grundbeitrag (60EUR im Jahr), als es um die Internetnutzung ging.

alabaster


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G
  • Beiträge: 380
... habe aber auch noch eine Funken Hoffnung, dass das BVG zumindest die >200 EUR im Jahr anders bewertet, als noch den Grundbeitrag (60EUR im Jahr), als es um die Internetnutzung ging.

Stimmt, danke für den Gedankenanstoß. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verhältnismäßigkeit der PC-Gebühr ausdrücklich mit der geringeren Höhe der Grundgebühr begründet (BVerwG, Urteil vom 27.10.2010, Az. 6 C 12/09, RdNr. 48). Wie hier eine plötzliche Wertsteigerung auf das Dreifache in der Sekunde von 31.12.2012 auf 01.01.2013 begründet werden soll, ist äußerst fraglich.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

P
  • Beiträge: 31
So, bei Person A mal wieder eine Aktualisierung. Leider keine erfreuliche.  :-[

Person A hat einen Brief vom Obergerichtsvollzieher gekriegt. Ihm wurde von Beitragsservice mitgeteilt er solle doch bitte das Ganze eintreiben...


Ich nehme an, da kann Person A nicht viel dagegen machen, wenn A nicht möchte dass die bei ihm auftauchen und das Spielzeug seines Sohnes pfänden...  :-\

Person A hat mit seiner Aktion leider absolut nix erreicht... Außer dass A mittleirweile so viele Zusatzkosten hatt wie A denen eigentlich schuldet... *seufz*
Und muss jetzt doch Zahlen... Oder was meint ihr?  ::)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 09:24 von Uwe«

  • Beiträge: 285
Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287

Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 09:25 von Uwe«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

K
  • Beiträge: 234
Also nunmal keine Panik. Niemand pfändet das Spielzeug von seinem Sohn. ;)

Person A hat doch eine Klage vor dem VG Freiburg laufen. Wie ich nachlesen konnte hatte A mit Klageeinreichung bereits einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Das war natürlich verfrüht und deshalb wurde der auch abgelehnt und dir die Kosten aufgebrummt.

Jetzt wäre der Antrag nach §80 http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html gerechtfertigt und würde auch bewilligt werden.

Inwieweit A jetzt nochmals die Möglichkeit hat einen Antrag bei Gericht zu stellen entzieht sich meiner Kenntnis. Mein gesunder Menchenverstand sagt mir allerdings, dass A dieses Recht nachwievor zusteht, weil jetzt Eile geboten ist, um eine drohende Vollstreckung abzuwehren.

Zusätzlich kann man in dem Antrag nach §80 das Vollstreckungsersuchen nach Vorlage des LG Tübingen http://openjur.de/u/708173.html wegen Formfehlern angreifen. Vielleicht sehen dann die Verwaltungsrichter am VG Freibung, mit welch geistig Kind sie es beim BS zu tun haben.

Die sind ja schon zu blöd um ein Vollstreckungsersuchen formal korrekt zu erstellen.

Stell Kontakt zum GV her oder A geht selbst vorbei und nimmt Kopien von der Klageeinreichung des VG Freibung mit und teilt ihm mit, dass ein Antrag wegen Eilrechtsschutz beim VG gestellt wurde.

Dann wird hier gar nix vollstreckt und Person A kann mit seinem Sohn weiter Autorennbahn spielen. ;) :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 09:29 von Uwe«

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@ahgee
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Zudem sind die Themen der Grundrechte und insbesondere auch das Thema des fehlenden Beitrags-Charakters bisher auch in den Klagen augenscheinlich (nicht oder nicht ausreichend repräsentiert worden - vgl. insbesondere...

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html

Beides ist auch in BY & RP nicht bzw. nicht ausreichend thematisiert worden...

Kann PersonX, das als offene grundlegende Behandlungssache in einem Widerspruch verwenden, sicher schon...oder? Klar was soll dagegen sprechen...widersprechen können die im Prinzip nicht. Status: Person X musste bisher noch nichts widersprechen...


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

P
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Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287

Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.

Vielen Dank leonardodavinci und Konspirativ!

Person A Hat jetzt den Beschluss von LG Tübingen durchgelesen und ja, sorry, sehr viel Gerichtsblabla und noch weniger Ahnung auf seiner Seite. Aber soviel hat A da raus entziffert: Das Vollstreckungsersuchen ist ungültig und wird abgelehnt. Ist ja in seinem Fall genauso formlos und so. Person A hat heute um 14h einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher, kann A ihm das Teil einfach auf den Tisch knallen und sagen er soll das Schreiben zurückgehen lassen sonst gehe ich dagegen vors Gericht und bekomme recht?

Und dann so schnell wie möglich beim VG Freiburg anrufen, sich auf seinen Fall beziehen und sagen dass A jetzt dringend Hilfe braucht? Geht das überhaupt Telefonisch? Nach Freiburg gurken ist von hier aus etwas blöd, fast 100km über ländliche Gegend...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 09:32 von Uwe«

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Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287

Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.

B würde vor dem Termin mit dem GV beim VG anrufen und denen mitteilen, dass bei A trotz Klage Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Seine Frage sollte sich vornehmlich darauf beziehen, ob ein Antrag auf Eilrechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO noch möglich ist, weil bei A bereits ein Antrag früher abgelehnt wurde. Jetzt sei dieser jedoch gerechtfertigt, weil Vollstreckungsmassnahmen drohen.

Je nachdem was das Gericht sagt, würde B das beim GV ansprechen, die Vollstreckung ablehnen, die möglichen Formfehler nach Urteil Tübingen ansprechen (Urteil ausdrucken und mitnehmen),  die Zweitschrift des Vollstreckungsersuchens aushändigen lassen und zusammen mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG Freiburg einreichen.

Außerdem würde B sich vom GV zuallererst seinen Ausweis bzw. Legitimation zeigen lassen, als was er denn überhaupt tätig wird (Freiberufler oder beamtet). Leider sieht man im Vollstreckungsersuchen nicht, wer die ausstellende Vollstreckungsbehörde ist (geschwärzt)?

Seit August 2012 sollen GV nicht mehr Beamte sein, sondern nur noch als Privatpersonen bzw. selbständige Unternehmer tätig werden (§1 Gerichtsvollzieherordnung wurde abgeschafft). Das wiederum hat zur Folge, dass  GV´s rechtlich nicht mehr dazu in der Lage sind, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.

Das betrifft insbesondere die Abnahme zur eidesstattlichen Versicherung. Also nicht einschüchtern lassen und den GV erstmal auf seine Rechte und Pflichten hinweisen.

Viel Glück! :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 09:35 von Uwe«

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In diesem fiktiven Fall würde Person X das Urteil des LG Tübingen bei einer Auseinandersetzung mit dem GV wie folgt nutzen:

Rn. 12
Zitat
die Voraussetzungen für die verfahrensgegenständliche Zwangsvollstreckung liegen nicht vor


Rn. 13-19
Zitat
13 1.

14 Gläubigerin der Forderung, derentwegen das Vollstreckungsersuchen gestellt wurde, ist gemäß § 10 RBStV der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt. Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „Südwestrundfunk ARD ZDF Deutschlandradio“ und auch nicht - wie in dem angefochtenen Beschluss des Amtsgericht Nagold angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio, vertreten durch den Vorstand, Beitragsservice. Schon das Fehlen des richtigen Gläubigers in den angefochtenen Entscheidungen führt zu deren Aufhebung.

15 Dieser Fehler wurde maßgeblich durch die Antragstellerin selbst verursacht, da bereits hier keine korrekte Gläubigerbezeichnung gemacht wurde. Im Vollstreckungsersuchen sind lediglich die vollständigen Daten des mit der Beitreibung befassten Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Verwaltungsgemeinschaft (§ 10 VIII RBStV) angegeben. Der Name der Gläubigerin erscheint nur - ohne weitere Daten (Rechtsform, Anschrift, Vertretung) neben dem Beitragsservice im Kopf des Ersuchens auf; außerdem endet das Ersuchen mit „freundlichem Gruß Südwestrundfunk“. Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diesen geltend macht.

16 Die Gläubigerin wollte vorliegend nicht selbst als Vollstreckungsbehörde handeln, sondern sich des Gerichtsvollziehers gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung bedienen, § 16 III LVwVG BW.

17 2.

18 Als Titel wurde gemäß § 801 ZPO i.V.m. § 16 III LVwVG BW ein Vollstreckungsersuchen vorgelegt. Dieses Ersuchen war jedoch als Titel unzureichend.

19 a) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig (vgl. LG Ulm, 2 T 61/78, 22.12.1978 selbst bei elektronischer Herstellung) bezeichnen. Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. Das Vollstreckungsersuchen bezeichnet jedoch die Vollstreckungsbehörde zum einen nicht ausdrücklich, zum andern nur unvollständig („Südwestrundfunk“ ohne Hinweis auf Stellung als Gläubigerin und Vollstreckungsbehörde sowie ohne Angaben der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift).


Bei Problemen mit dem GV darauf verweisen, dass man sich im Zweifel an das Vollstreckungsgericht wenden werde, um die Umstände prüfen zu lassen.

Rn. 26-27
Zitat
26 4.

27 Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen.


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P
  • Beiträge: 31
Vielen Dank leonardodavinci für die genauen Stellen!

Wegen dem weiter oben, nun, er ist vom Amtsgericht hier vor Ort, daher wohl doch legitimiert, aber A wird sich bei ihm erkundigen und ihn darauf ansprechen, er scheint etwas älter zu sein, vom Telefonat zu urteilen, hoffentlich fängt er nicht mit dem üblichen Mist an.

Das VG Freiburg hat A leider nicht mehr erreichen können, spricht aber wohl nichts dagegen es mal anzusprechen, mal sehen was er dazu meint.

Person A hat gleich den Termin, drückt A die Daumen, normal ist A nicht so der Mensch der vor Staatspersonen Selbstsicher rüberkommt, aber irgendwann mal muss man damit ja anfangen. ;)


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