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Autor Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung  (Gelesen 85157 mal)

t

themob

Allen dürfte das Wort GEZ geläufig sein. Die existierte bis 31.12.2012

Ab 1.1.2013 Namensänderung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Sitz in Köln, Köln gehört zu NRW


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w
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Kann einen ähnlichen Fall berichten:

Personen A und B waren bisher nicht angemeldet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Nun haben beide die Direktanmeldung zum 01.12.13 und wenige Tage später beide eine Zahlungsaufforderung erhalten.

So wie ich das sehe, ist die Existenz der Wohnung nun kaum mehr zu verheimlichen. Person A überlegt nun mit dem beigefügten Antwortbrief bei der Direktanmeldung mitzuteilen, dass Person B bereits (unter der in der Direktanmeldung von Person B genannten Nummer) für die Wohnung angemeldet ist. Damit würde der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Person B konzentriert.

Sind von dieser Vorgehensweise Nachteile zu erwarten?

Wie schätzt Ihr das ein: Besteht das Risiko, dass bei einer Niederlage im Kampf gegen die Rundfunkgebühr, A und B beide bezahlen müssten?


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themob

Darf ich fragen, von welchem "Antwortbrief" hier die Rede ist?

Bisher kam eine "Bestätigung zur Anmeldung". Danach "Zahlung der Rundfunkbeiträge"

Ist es möglich, diesen Antwortbrief anonymisiert hochzuladen?

Normalerweise würde ich es so verstehen, wenn man als betroffener Personenkreis grundsätzlich nichts gegen die Vorgehenswesie anzuwenden hat (Direktanmeldung)

Person A führt eine "Abmeldung" durch mit Hinweis auf Person B und dessen Beitragsnummer. Abmeldebestätigung abwarten und nachfassen, wenn nichts passiert.

Person B kann warten bis der Beitragsbescheid kommt und den Kampf aller Gerechten gehen.

Wenn A und B beide warten, bis ein Beitragsbescheid kommt und beide dagegen klagen (Abhängig von der Begründung etc.). Restrisiko bleibt immer, der Weg in die nächste Instanz aber auch.

Da niemand damit Erfahrung hat, kann es auch niemand abschließend beantworten.

Ich würde aber erstmal überlegen, wie ich zu dieser Vorgehensweise stehe (Direkt -/Zwangsanmeldung), dazu diese Thema hier durchlesen und auch nachfolgend genanntes:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html




Kann einen ähnlichen Fall berichten:

Personen A und B waren bisher nicht angemeldet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Nun haben beide die Direktanmeldung zum 01.12.13 und wenige Tage später beide eine Zahlungsaufforderung erhalten.

So wie ich das sehe, ist die Existenz der Wohnung nun kaum mehr zu verheimlichen. Person A überlegt nun mit dem beigefügten Antwortbrief bei der Direktanmeldung mitzuteilen, dass Person B bereits (unter der in der Direktanmeldung von Person B genannten Nummer) für die Wohnung angemeldet ist. Damit würde der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Person B konzentriert.

Sind von dieser Vorgehensweise Nachteile zu erwarten?

Wie schätzt Ihr das ein: Besteht das Risiko, dass bei einer Niederlage im Kampf gegen die Rundfunkgebühr, A und B beide bezahlen müssten?


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I
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Moment kommt sofort  (#)
ist leider etwas klein geworden aber ich hoffe man erkennt es trotzdem  :(


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k
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Hallo ans Forum, ich habe mich bis jetzt erfolgreich gegen diese Abzocke gewehrt. Jetzt kam aber letzte Woche ein Schreiben an meine Tochter mit der Bestätigung der Anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013. Ich würde Sie aber gerne aus dieser Sache heraushalten. Da ich schon im der Schufa stehe, ist es mir ziemlich egal. Meiner Tochter will ich das aber ersparen. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?


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themob

Hallo ans Forum, ich habe mich bis jetzt erfolgreich gegen diese Abzocke gewehrt. Jetzt kam aber letzte Woche ein Schreiben an meine Tochter mit der Bestätigung der Anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013. Ich würde Sie aber gerne aus dieser Sache heraushalten. Da ich schon im der Schufa stehe, ist es mir ziemlich egal. Meiner Tochter will ich das aber ersparen. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Die gesamte Vorgehenswesie zum Thema Direkt -/Zwangsanmeldung steht hier beschrieben bzw. hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.msg59307/topicseen.html#msg59307

Ansonsten bitte ein ein neues Thema eröffnen, vor allem mit Einhaltung der Fallgestaltung in Form von: Person A - Person B usw
Um zielführende Antworten zu bekommen, wären dann mehr Hintergrundinfos nötig.

Wohnt Person A + B zusammen. Ist Person A befreit - registriert - etc., aber eben dafür ein neues Thema hier auf machen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,28.0.html

Vielen Dank


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themob

Das komplette Thema "Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Briefe - Reaktionen usw." dürfte zu genüge beschrieben worden sein, so dass wir dieses Thema abschließend beenden können.

Für neue Sachverhalte die sich aus dem weiteren Verhalten zur Zwangsanmeldung - Direktanmeldung ergeben, wird dann spätestens von demjenigen, den es betrifft, ein neues Thema aufgemacht.

Existierende Themen : Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Briefe - Reaktionen - Lösungsansätze - Möglichkeiten

1. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

2. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html

3. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8253.0.html

4. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.0.html

5. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

6. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Ich denke als Grundlage um eine Entscheidung treffen zu können, welchen Weg jeder gehen möchte, sind die Themen ausreichend genug.

Thema geschlossen


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