Vielen Dank für das hochladen und die ergänzende Info
Generell fehlt mir so das eine oder andere, da es ja um eine "öffentliche-rechtliche Behörde" im Sinne des RBB (zuständig ist Verwaltungsrecht) geht.
Es muss unterschieden werden:
1. Anmeldung im herkömmlichen Sinne = Formular ausfüllen, unterschreiben, absenden, HipHip Hura Dankesschreiben (Anmeldebestätigung) kommt
Ist aber hier nicht der Fall, daher ist es
2.
Auf Infoschreiben wurde nicht reagiert - eine Verifizierung der Daten konnte somit nicht durchgeführt werden
Es erfolgte ein Anmeldung - kaschiert durch eine "Anmeldbestätigung", die eine förmliche Anmeldung im Vorfeld suggerieren soll.
Es steht lediglich der Satz:
Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 1.12.1013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet:xxxxxxxxxxxAnschließend sollte nach meinem Verständnis nun die rechtliche Grundlage genannt werden, auf der diese Direktanmeldung durchgeführt wurde. Also in etwa:
Die Anmeldung erfolgte nach §xy Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bla bla bla.Ebenso wird nicht der eigentliche Gläubiger genannt, diese wäre ja der RBB.
Auch das geht aus dieser Direktanmeldungsbestätigung nicht hervor (ich weiss, auch bei einer eigenen Anmeldung nicht). Aber hier wird eine sogenannte Direktanmeldung im Vorfeld durchgeführt, daher sehe ich es als Sonderfall.
Das die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldung nicht aufgeführt wird, ist für mich persönlich ein weiteres Indiz, dass diese Direktanmeldung rechtlich nicht haltbar ist.
Die Rundfunkanstalten und die Kölner sind § verliebt. Die hätten es aufgeführt, würde es diese gesetzliche Grundlage geben.
Warum hier die Abteilung RBB in Köln zum 1,12 2013 anmeldet und andere hier eine Anmeldebestätigung bekommen (Direktanmeldung) rückwirkend zum 1.1.2013, habe ich keine Idee.
Die Entscheidung ist ja Ende letzten Jahres gemeinsam für alle Rundfunkanstalten gefallen. Das man rückwirkend zum 1.1.2013 die Direktanmeldung durchführt.
Grund ist offenbar der Entschluss von ARD, ZDF und Deutschlandradio, alle noch nicht beitragspflichtigen Wohnungen mit einer sogenannten "Direktanmeldung" in die Pflicht zu nehmen. Dazu hatte sich die ARD offenbar erst im November verständigt.
Grundlage sind Daten der Einwohnermeldeämter, die bei der Beitragserhebung verwendet werden. Außerdem sollen - auch das ist ein Beschluss der jüngsten Zeit - die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hatten auch rückwirkend erhoben werden, allerdings maximal bis 1. Januar 2013, als das neue Gesetz in Kraft trat. Vor allem diese beiden Faktoren hätten die Prognosen ansteigen lassen, hieß es aus ARD-Kreisen.
Der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Ma***or geht von einem Plus in der Größenordnung von 390 Millionen Euro durch die Direktanmeldung und 175 Millionen Euro durch die rückwirkende Erhebung aus.
http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448Dass öffentlich noch bis vor wenigen Wochen von einem deutlich geringeren Anstieg der Einnahmen ausgegangen wurde, lässt sich so erklären, dass erst Ende November festgelegt wurde, wie man mit Personen umgeht, die laut Meldedatenabgleich beitragspflichtig zu sein scheinen, die aber auch auf mehrmalige Anschreiben gar nicht reagieren. Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden. Allein daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen in Höhe von 390 Millionen Euro aufsummiert über die gesamte Gebührenperiode. Fraglos unglücklich: Weil zuvor kein Beschluss über den Umgang mit solchen Fällen existierte, wurden sie in den letzten Prognosen nicht berücksichtigt.
Dazu kommt noch, dass die Beiträge bei solchen Direktanmeldungen nun rückwirkend ab 1. Januar 2013 gefordert werden, weil ab diesem Datum die Beitragspflicht besteht. Die ARD hatte das zunächst anders geplant, die Sender waren von der KEF aber darauf hingewiesen worden, dass sie dazu verpflichtet seien. Daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio weitere 175 Millionen Euro Mehreinnahmen. Allerdings ist noch unklar, wieviele Haushalte das betrifft, wieviele tatsächlich zahlen, wieviele erklären können, dass sie doch nicht beitragspflichtig sind - und wie viele Forderungsausfälle es gibt. Gut die Hälfte des nun erwarteten Anstiegs geht also auf diese beiden Effekte zurück, bei denen es sich noch immer um Schätzungen ohne allzu große Erfahrung handelt
http://www.dwdl.de/nachrichten/43957/rundfunkbeitrag_soll_ab_2015_um_73_cent_sinken/