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Autor Thema: Hartz4 vergessen anzumelden / chronisch krank Rückzahlung  (Gelesen 15674 mal)

G
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Man könnte daraus auch eine Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkstaatsvertrages ableiten, da auch beim neuen Staatsvertrag dem damaligen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über die Ungleichbehandlung keinerlei Rechnung getragen wurde.


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six2seven

Zitat nowayse:
 …… was unter dem sozialhilferechtlichen Minimum liegt, gut, wenn nicht, beantragt für euch diese Leistungen.. Wir haben es nicht getan !

Hallo,
…….dieser Verzicht auf zustehende Leistungen, veranlasst
die Politik zu Aussagen:

" Deutschland geht es blendend."
" Deutsche immer reicher "          ..und zu sonstigem Sprachmüll.

Zitat nowayse:
Kommt man mit dem bissl Geld rum…
…..und unternimmt nichts, dann hat die GEZ/BS Ihr Ziel erreicht.
und der Moloch frisst sich immer fetter auf unsere Kosten.

Zitat nowayse:
Dann könnt ihr euch auch ohne grossen Aufwand befreien lassen…
…….diese Aussage ist etwas leichtfertig, sieht man die Fälle,
wo Betroffene seit Monaten zu Gange sind.

Zitat nowayse:
Bis dato noch keine Antwort bekommen.
…….das zeigt also noch keinen Erfolg.

Hallo nowayse, sieh meine Stellungnahme nicht als Kritik, ich selbst
liege mit der Gesellschaft im Clinch und was ich dabei erlebt habe,
sprengt den Rahmen des üblichen Schriftverkehrs und um es kurz zu
machen, NICHTS WIRD VON DER GEZ/BS ANERKANNT, SIE WIRD
DICH ZWINGEN, GRUNDSICHERUNG IM ALTER ZU BEANTRAGEN!
Halt mich auf dem Laufenden, würde mich interessieren wie
es weitergeht.


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xrw

  • Beiträge: 321
Man könnte daraus auch eine Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkstaatsvertrages ableiten, da auch beim neuen Staatsvertrag dem damaligen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über die Ungleichbehandlung keinerlei Rechnung getragen wurde.

Abgesehn davon, dass das Bundesverfassungsgericht keinerlei Problem mit dem Staatsvertrag gesehn hat, sondern bloß mit dessen Anwendung, steht das jetzt auch explizit drin (§ 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV). Es gibt halt noch ähnliche Falllagen, die mangels Einsicht seitens der Rundfunkanstalten wieder die Gerichte entscheiden. Es läuft aber alles drauf raus, dass man mindestens einen qualifizierten Bescheid einer Sozialbehörde braucht. U.U. reicht halt auch eine Ablehnung.

Zusammen mit dem Teilnahmezwang und dem Rückwirkungsverbot heißt das, dass man eine gehörige Portion Intelligenz wie auch Frechheit besitzen muss, um überhaupt davon profitieren zu können. Der Rest wird es auch nicht unbedingt schaffen, zumindest eine Pfändung abzuwehren (was dann die verbleibende Schutzstufe ist), und wenn doch, hetzen sie ihm auch noch halbkriminelle Inkassounternehmen auf den Hals. Die nehmen eiskalt in Kauf, dass Leute wortwörtlich dran verrecken, um auch noch deren letzten Cent an die Showmillionäre zu transferieren, die dafür angeblich die Demokratie sichern.

Und das ist im Prinzip von den Gerichten alles gedeckt, weil sie totale Unterwerfung unter die vorgegebenen bürokratischen Strukturen sowie aktive und formal richtige Gegenwehr verlangen, was weder realistisch noch wünschenswert ist (was wünschenswert ist, hat ein Gericht aber auch nicht zu interessieren). Wer so in die Mühlen mal reingeraten ist, hat eigentlich bloß eine Chance, indem er sich einen juristisch qualifizierten Betreuer (= noch mehr Bürokratie und noch mehr gesellschaftliche Kosten) verpassen lässt. Anders wär wohl auch obiger Fall beim Bundesverfassungsgericht nicht geklärt worden.

Es ist ein aberwitziges System, und alles bloß, um die maximale Abzocke zugunsten möglichst allmächtiger, staatsferner und unkontrollierter Rundfunkanstalten zu ermöglichen.


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nowayse

Hallo es gibt keine Grundsicherung für mich. Wenn dann müsste Ehefrau Harz 4 beantragen was sie nicht tut. Mittlerweile haben wir Bewilliung von Wohngeld erhalten rückwirkend für Dezember 102,00 Euro. Seid November sind wir schon mit der GEZ dran. Im Gesetz heisst es entweder Wohngeld oder Hartz 4 beantragen. Beides geht nicht. Wir haben uns für Wohngeld entschieden. Wer möchte, kann sich selbst erkundigen. Im Januar hat die GEZ alles geschickt bekommen. Und selbst mit Wohngeld liegen wir noch unter dem sozialhilferechtlichen Existenzminum. Also, egal wie die entscheiden, es gibt garnichts, da können die pfänden was die wollen, die gehen leer aus. Ich füge mal Schreiben bei. Den Wohngeldbescheid habe ich nicht unkenntlich gemacht um mal aufzuzeigen um welche Beträge es hier geht. Unfassbar und würdelos dieses System. Wir haben auch schon den Ausweis für die hiesige Tafel für zwei Personen.














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  • Beiträge: 84
Was wollen die machen, wenn nichts zu holen ist? Da gucken sie in die Röhre. Ein Sprichwort sagt: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Da kann dann alle 3 Jahre mal einer zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung vorbeikommen und gut ists. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 18:52 von Gucky«

  • Beiträge: 3.238
Ist ja schlimm, wie würdelos man sich um Anträge für eine Befreiung bemühen muss. Dafür hätte der Gesetzgeber eine Regelung schaffen müssen, damit jedes Amt ein Befreiungsformular ausstellen kann. Man stelle sich vor, ein junger Mensch sendet alle Unterlagen an den Beitragsservice, und 30 Jahre später hat er es geschafft und wird Bürgermeister (Schlagerstar, Umweltaktivist), was dem örR aus politischen Gründen nicht passt. Dann holen die solche Informationen raus, um diese Person zu vernichten. Und wer sich ohnehin von unserem Sozialsystem benachteiligt fühlt und diesen miesen Weg der Antragstellerei nicht gehen will , sieht keinen Grund auf deren Bettelbrife zu reagieren, aber es sammeln sich ungerechtfertigte Schulden an, die in der Zukunft zu begleichen sind, wenn es mal wieder besser läuft.


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Hallo es gibt keine Grundsicherung für mich. Wenn dann müsste Ehefrau Harz 4 beantragen was sie nicht tut. Mittlerweile haben wir Bewilliung von Wohngeld erhalten rückwirkend für Dezember 102,00 Euro. Seid November sind wir schon mit der GEZ dran. Im Gesetz heisst es entweder Wohngeld oder Hartz 4 beantragen. Beides geht nicht. Wir haben uns für Wohngeld entschieden. Wer möchte, kann sich selbst erkundigen. Im Januar hat die GEZ alles geschickt bekommen. Und selbst mit Wohngeld liegen wir noch unter dem sozialhilferechtlichen Existenzminum. Also, egal wie die entscheiden, es gibt garnichts, da können die pfänden was die wollen, die gehen leer aus. Ich füge mal Schreiben bei. Den Wohngeldbescheid habe ich nicht unkenntlich gemacht um mal aufzuzeigen um welche Beträge es hier geht. Unfassbar und würdelos dieses System. Wir haben auch schon den Ausweis für die hiesige Tafel für zwei Personen.

Für Paul Kirchhof ist der Rundfunkbeitrag wie eine Kurtaxe. Ich zitiere aus

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

Zitat
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen. Das alte System der Geräteabgabe verleitete die Bürger zur Illegalität und unterwarf sie empfindlichen Kontrollen in ihrer Privatsphäre. Jetzt wird es auch billiger für die meisten.

Manchen wird es nichts übrig bleiben, als sich am Ende gegen die Vollstreckung durch ihre Armut zu wehren. Dass Arme und Kranke in die Illegalität getrieben werden, und dabei von Inkassounternehmen ("Beitragsservice" = GEZ = Inkassounternehmen) mit ihren dubiosen Methoden eingeschüchtert werden, war Herrn Kirchhof, den Rundfunkanstalten, für die er arbeitete, den Ministerpräsidenten, die diese Reform beschlossen, und den Landtagsabgeordneten, die ja sagten, egal.


ist Herrn Kirchhof


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nowayse

hier könnt ihr das nochmal nachlesen auch wegen der Vermögensfreigrenze. Da hat selbst der Mitarbeiter vom Sozialamt den Ausdruck gebraucht als wir nochmal dort waren: "Was, das wollen die auch" scheint ihm so auch noch nicht untergekommen zu sein.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2014, 17:36 von Uwe«

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  • Beiträge: 2.177
Bestätigung, dass die Vermögensgrenze nicht überschritten wird, brauchen sie?!

Wer Vermögen hat, aber ein Einkommen, darunter Vermögenserträge, unter dem Existenzminimum hat, muss zahlen?!

Muss er das Vermögen, das ihm den Ertrag gibt, veräußern, um Rundfunk zu zahlen?!

Muss er seine Lebensgrundlagen zerstören, um Rundfunk zu zahlen?!

Um Lebensmittel zu zahlen, würde ich das Ertrag bringende Vermögen aus Not veräußern, aber um Rundfunk zu zahlen?!

Wer sofort verbraucht hat also einen Vorteil gegenüber jene, die verzichten und Vermögen bauen?!

Ist der Rundfunkbeitrag Vermögenssteuer?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 19:33 von Sophia.Orthoi«

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nowayse

Vermögensprüfung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) das muss gemacht werden wenn man sich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Härtefall) von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien lassen will. "Hose runterlassen"

@ Sophia.Orthoi so schaut es auf den ersten Blick aus :-(


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xrw

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Muss er seine Lebensgrundlagen zerstören, um Rundfunk zu zahlen?!

So ist es. Das Fiesere ist, dass das nicht nur für die eigene Lebensgrundlage gilt, sondern auch für die der Kinder bzw. Eltern. Das ist auch der Hauptgrund, warum viele auf Sozialleistungen verzichten. Selbst wenn es dort letztlich auch nichts zu holen gibt (weiß man oft nicht sicher), halst man denen deswegen eine Menge Unannehmlichkeiten auf. Und wie das Schreiben oben zeigt, wollen die Rundfunkanstalten auch wirklich an das Vermögen der Kinder bzw. Eltern ran.

Wer sofort verbraucht hat also einen Vorteil gegenüber jene, die verzichten und Vermögen bauen?!

Das ist immer so und im Sinn der Wirtschaft auch so erwünscht. Lässt sich auch nicht ganz vermeiden, dass man schuldhaft in Not Geratenen bis zu einem gewissen Grad auf Kosten der Vorausschauenden hilft. Aber im Zusammenhang mit der Zwangsrundfunkteilnahme wird es absurd.


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Das ist immer so und im Sinn der Wirtschaft auch so erwünscht. Lässt sich auch nicht ganz vermeiden, dass man schuldhaft in Not Geratenen bis zu einem gewissen Grad auf Kosten der Vorausschauenden hilft. Aber im Zusammenhang mit der Zwangsrundfunkteilnahme wird es absurd.

"Im Sinn der Wirtschaft" kann viel bedeuten. "Die Wirtschaft", als eine Menge Kleinkrämer verstanden, will Leute, die gedankenlos ihr Geld bei ihnen ausgeben, dann ist Konsum das richtige, Sparen zu bestrafen. "Die Wirtschaft" als die Industrie hat andere Interessen, zum Beispiel, dass ihr Geld geliehen werde, um Anlagen zu bauen. Die Wirtschaft als die Volkswirtschaft ist eine ganz andere Sache als die Klientel, die die Politiker "die Wirtschaft" nennen. Und bei der Volkswirtschaft gibt es ein Chaos von Theorien, oder besser gesagt, Ideologien. "Im Sinn der Volkswirtschaft" wird es von der Ideologie abhängig sein, ob sparen gut sei, ob konsumieren schlecht. Heute ist Mode, dass Deflation das schlimmste sei und Inflation, wenigstens "kontrolliert", gut sei: dann ist es im Sinne dieser (Volks)Wirtschaft(sleere) gut, schuldhaft in Not Geratenen (bis zu einem gewissen Grad) auf Kosten der Vorausschauenden zu helfen. Ob das Geld, das der Industrie geliehen wird, aus Ersparnissen kommt, hängt wiederum von der volkswirtschaftlichen Theorie. Die eine und heute vorherrschende Ideologie wird sagen, der Kredit der Notenbank sei da, um Konsum und Investitionen zu ermöglichen, dann braucht die Wirtschaft grundsätzlich keine Ersparnisse. Früher würde man mit dieser Idee erschrecken, denn Kredit der Notenbank steht nur für die Erleichterung und Ermöglichung des Zahlungsausgleichs.

Auf jeden Fall, bei den Rundfunkanstalten besteht offensichtlich eine Entwicklung, die bei Inflation bekannt ist. Die Lösung des Problems der Finanzierung bei solchen Fällen sollte man im Jahr 1924 suchen, und sie ist etwas ganz Anderes als das, was die Politiker beschlossen haben. Es ist kein Zufall, dass die Anstalten den Überschuss behalten wollen, das war voraussehbar, das war typisch von diesen Fällen. Auch typisch dieser inflationären Entwicklung ist folgendes:

Zitat
Die "Sogkraft, die Beiträge um 73 Cent abzusenken", erscheine der Politik "sehr groß und fast schon unaufhaltsam", betonte die Fernsehdirektorin [Bettina Reitz] und sprach von einer "Zeitenwende". Schon jetzt stehe der Bayerische Rundfunk vor enormen Problemen. "Wir haben hohe Ausgaben in der Technik, in der Umstellung auf trimediale Aufgaben, Pensionsansprüche und definitiv nicht mehr Geld fürs Programm." Reitz verwies in diesem Zusammenhang auch auf den WDR, der Kinofilme nicht mehr im bisherigen Umfang koproduzieren könne.

Wer ein bisschen Ahnung hat, wer beobachtet und erinnert, und dazu gehören Politiker nicht, weiß, dass das ein inflationärer Missstand ist, der mit Gesundschrumpfung zu sanieren ist, und zwar nicht nur mit der Senkung der Beiträge um lediglich 73 Cent zu lösen ist. Insolvenz melden wäre das richtige.


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six2seven

Zitat nowayse:
….aufzuzeigen um welche Beträge es hier geht. Unfassbar und würdelos dieses System. Wir haben auch schon den Ausweis für die hiesige Tafel für zwei Personen.

Hallo,
…es wird sich leider nichts ändern, wenn immer mehr Bedürftige,
auf die Ihnen zustehenden Leistungen, aus Angst / Scham /
oder fehlender Sachkenntnis, verzichten.

Der ÖRR erpresst jährlich 9 Milliarden ohne Rücksicht
und Scham, verbrennt monatlich 25 Millionen und
keiner stört sich dran.

Unsere VOLKSVERTRETER zeigen ebenso wenig Rücksicht, sich
locker monatliche Erhöhungen von 300 € zu genehmigen.
Das Geld kommt übrigens aus dem gleichen Topf wie die
Sozialhilfe / H 4 / Grundsicherung / Erwerbsminderung u.s.w.
es ist Volksvermögen.
Wieso also, stellt sich dann der Bürger, der am Existenzminimum
rangiert, so zurückhaltend an?

Dieses  E-Minimum von ca, 800€ war, bevor uns die VOLKSLENKER
mit dem Euro gelinkt haben, zu guten Zeiten 1700 DM wert,
unter den damaligen Verhältnissen ein Betrag um so zu leben,
mit dem heutigen Halbwert, ist schon ab Monatsmitte Schluss.

Warum sollen wir also alles in stiller Demut ertragen,
was uns von außen aufgebürdet wird, will heißen,
wem etwas zusteht, der sollte dies auch mit allem Nachdruck fordern,
sonst greifen die Fettsäcke alles weg, denn die zeigen
keine Scham.


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nowayse

@ six2seven alles richtig was Du schreibst. Am schlimmsten trifft es die wenn die keine Kohle bei den Leuten abgreifen können. Ich bin nicht böse darum arm zu sein; den Weg haben wir selber bewusst gewählt nur Wohngeld zu beantragen. GEZ wird das auch noch einsehen wenn irgendwann der Vollstreckungsbeamte denen den Wisch zurückschickt "fruchtlose Pfändung" nada nix. Bei meiner Frau geht seid Jahren der Gerichtsvollzieher ein und aus mit E.V. heute Vermögensverzeichnis das Prozedere und die Vorgehensweise ist bekannt, von daher ruhen wir in uns selbst und lassen die halt auflaufen ;)


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nowayse

Hallo wie schon erwartet wurde die Befreiung wegen Härtefall abgelehnt. Dann harren wir der Dinge die da kommen werden wenn der Vollstreckungsbeamte der Stadtkasse einmal klingelt und denen den Wisch das es nix zu pfänden gibt zurückschickt. Rechtsbehelfsbelehrung anbei von denen. Und wenn geklagt wird müssen trotzdem Gebühren bezahlt werden lest selbst. Nein geklagt wird nicht. Wir lassen die auflaufen ! Diese Sprache wenn man die auf Kohleentzug stellt verstehen die in unserer Situation eher.
Mit dem heutigen Tag ist die Brieffreundschaft mit denen beendet. Ein liebes Dankeschön an dieses Forum ich konnte für unsere GEZ Angelegenheit sehr viele nützliche Informationen und Gerichtsurteile rausziehen. Im April bin ich in Köln, vielleicht sehen wir uns :-)







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