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  • Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag v: 18. März 2014

Autor Thema: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.  (Gelesen 32665 mal)

Uwe

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Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Uwe

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Hier zum hören:

Muss den Link erstmal rausnehmen, da erst noch was Rechtliches geklärt werden muss.

Klage gegen Beitragsbescheid Verwaltungsgericht Gera 18.03.2014.mp3


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Vielen Dank, es läuft gerade an.

Hat es jemand schon durch und kann etwas dazu sagen?


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Uwe

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Klage abgewiesen. >:(

Vielen Dank, es läuft gerade an.

Hat es jemand schon durch und kann etwas dazu sagen?


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Ich hab mich da jetzt im Schnelldurchlauf durchgeklickt.

Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Soviel mein Laienverständnis da mitbekommen hat wurde durchgehend dem Herrn alles aberkannt was er vorbrachte bzw. in ein ganz anderes Licht "gestellt". Aber das war wohl auch zu erwarten.

Die Aussicht auf Prozesskostenhilfe wurde zwar erwähnt aber gleich so dargestellt, dass es keinen Erfolg haben wird (PKH gibts nur, wenn Aussicht auf Erfolg ist).

Ich hatte gehofft, dass wenigstens irgendwo etwas angenommen wird aber mal wieder gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.



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Ich habe es gerade in normaler Laufzeit durch, mir Notizen gemacht, aber es muss sich ersteinmal setzen,
bin noch etwas sprachlos.


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Würdest du, wenn es die Zeit/der Aufwand erlaubt, die Notizen hier reinsetzen?


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Ich werde zunächst auf meinen eigenen Beitrag vom 6.2.14, hier zu finden unter Zahlen, Daten Fakten zum Rundfunkbeitrag eingehen, und die Zahlen korrigieren:

Ausschnitt aus meinem Beitrag vom 6.2.14:

Anknüpfungspunkte der Beitragspflicht:

…........Hintergrund ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten

die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

(Billigend wird in Kauf genommen, dass dies für bis zu 1% nicht zutrifft, bei 80 000 000 Bewohner der BRD = sage und schreibe für 800.000 ! )

>>>> 800.000 x 17,98 € = 14.384.000,-- € x 12 = 172.608.000,-- € pro Jahr !!!

( wirklich bessere Einsatzmöglichkeiten für diesen jährlichen Betrag: Pflegenotstand, Umwelt etc.)

das Gleiche mit den nun neuen Zahlen:

es wird billigend in Kauf genommen, dass dies für bis zu 10% nicht zutrifft.

>>> 8.000.000 x 17,98 € = 143.840.000,--€ x 12 = 1.726.080.000,--€ pro Jahr!!!!!!!!!!

(Wenn ich die Stellen richtig gezählt habe, sind wir damit doch in dem Milliardenbereich?)

bessere Einsatzmöglichkeit bleiben für mich wie schon oben benannt.



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Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Abwasser zahlt man aber nach Nutzung!

…........Hintergrund ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten

die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

So weit ich weiß, man hat nie wegen der Möglichkeit gezahlt, sondern wegen des Teilnehmerstatus,
begründet durch das Bereithalten eines Empfangsgerätes. Mittlerweile ist die "abstrakte Möglichkeit"
kostenpflichtig gemacht worden.


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Schon nach wenigen Minuten steht wohl fest, dass sich das Gericht im Vorfeld nicht im Geringsten mit der Materie auseinandergesetzt hat.

Gutachten sind scheinbar unbekannt und werden kurz überflogen. Gut zu wissen.
Der Mann wird ohne juristischen Beistand zerlegt. Anwalt scheint mir daher schon Pflicht!

Wenn zur Sprache kommt, dass Fr. Terschüren kein Dr. jur. ist, kommt ein "Ah ja, das wusste ich nicht". Ein non-juristisches Gutachten ist dann scheinbar nichts mehr wert...

Da kommt wieder die alte Leier mit PC und der "Möglichkeit" , Livestreams zu nutzen...
Interessiert doch keinen Dachdecker mehr beim neuen Rundfunkbeitrag...

Sachlicher Grund gegen das Argument der Verletzung der Gleichheitsgrundsatz ist, dass der Aufwand, wie er Jahrzehnte vorher betrieben wurde, zu hoch wäre, zu prüfen, wer ein Empfangsgerät besitzt. Und natürlich die Sicherung des Finanzierungsbedarfes...
Man biegt und biegt, bis es passt...

Nach 30 Minuten werde ich vom Gericht vermutlich nur noch noch Argumente hören, warum der Beitrag notwendig und wichtig ist.

32:27. Die Richterin glaubt, den Herrn "überzeugt" zu haben...hab ichs doch gewusst.

Brauch man gar nicht weiterhören...Kein kritisches Hinterfragen der Grundlagen der Finanzierung, kein Auseinandersetzen mit dem Thema, wie es eigtenlich ein VErw.G tun sollte.

...der Nächste bitte.







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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2014, 22:31 von wimmerma«

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Als ab Minute 30 die Vertreter des ÖR zu Worte kommen musste ich ausschalten, ansonsten wäre es zu akutem Brechreiz gekommen  >:(

Aber interessant, was mir hier in Bayern mit meiner Klage ohne anwaltlichen Beistand geblüht hätte, hätte nicht Herr Geuer die Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Auf jeden Fall bleibt festzuhalten. Wer eine mündliche Verhandlung zum Thema hat: Vorbereiten, vorbereiten, vorbereiten! Alles zusammenschreiben, was man in seiner Klage anspricht, eventuell noch ein paar neue Argumente oder "Joker" in der Hinterhand halten, damit man vor Gericht möglichst gut dasteht.

Trotzdem natürlich ein großes DankE an den Kläger, der sich wohl als einer der ersten getraut hat, diese Ungerechtigkeit in einer mündlichen Verhandlung gerichtlich anzufechten.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Eine interessante Verhandlung. Danke für's Einstellen!

Die Klage gegen den Bescheid wurde begründet mit...
1. Beitrag = Steuer (Gutachten von Fr. Terschüren)
2. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz § 3 GG.

5:1.
Fünf Beklagte/Richter gegen einen Kläger.

So wie sich das für mich anhörte hatte die Richterin schon von Anfang an ihre gefestigte Meinung, und sie verhält sich m.M. dementsprechend voreingenommen und nicht neutral bei der Fragestellung gegenüber dem Kläger. Es hört sich m.E. oft sogar so an, als sei die Richterin die Anwältin der beklagten Partei!

Der Kläger betont, dass er nur eine Wohnung hat, kein TV nutzt, und pauschal dafür bezahlen soll, dass er den ÖRR nutzt bzw. nutzen kann.

Richterin: Wenn man einen PC hat kann man Mediatheken des ÖRR nutzen.

Richterin: Verstoß gegen § 3 GG nur, wenn derjenige, der diese Unterscheidung vorgenommen hat, damit ohne sachlichen Grund vorgegangen ist, in dem Fall willkürlich gehandelt hat. (...) Fraglich, dass das willkürlich ist. Eher sachlicher Grund, dass es erheblichen Verwaltungsaufwand macht, zu unterscheiden wer den ÖRR nutzt oder wer nicht...
(Waren die 17,50 €/Monat nicht auch völlig willkürlich, "weil's eine runde Summe ist"...?)

Richterin: Anderer Fall ist nicht mit Ihrem vergleichbar, wenn der z.B. Kläger ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Filialen hätte...
(Wahrscheinlich damit man Schlecker irgendwann Recht geben kann...? )

Richterin: Vergleich bezüglich § 3 GG nur von Wohnungs-Bewohner A mit Rundfunkgerät und Wohnungs-Bewohner B ohne Rundfunkgerät...

Richterin: Alle haben die Möglichkeit den ÖRR zu nutzen.

Vertreter ÖRR: Es wird in Kauf genommen, dass 10% den ÖRR nicht nutzen, ...

Richterin: Ob 1, 5 oder 10%, drüber müssen wir nicht streiten und ist irrelevant...
(Gibt's da eine sachlich begründete Obergrenze, oder ist das willkürlich festgesetzt...?)

Richterin: Man darf lt. Gleichbehandlungsgrundsatz keine unsachlichen Gründe für eine ungleiche Behandlung ansetzen, Grundsatz der Handhabbarkeit, Personen ohne TV müssen es einfach hinnehmen, wer kein Geld hat kann sich ja befreien lassen...

Richterin: Früher war es eine Gebühr für eine Leistung, heute ist es die grundsätzliche Möglichkeit für eine Leistung, Vergleich mit Beispiel für die Nutzung einer Straße...

...

Richterin: Wenn Sie in Berufung gehen, sollten Sie erstmal einen Kassensturz machen, da Sie einen Rechtsanwalt brauchen, und der Widerspruch muss ausreichend Aussicht auf Erfolg haben...
(Schlecker z.B. hat Geld und Anwälte...)

...


Wenn ich das alles höre könnte ich kotzen. >:(

Und sowas nennt sich Rechtsstaat, wo von Richtern die Gesetze so verbogen werden bis das passt. Passend für die hochbezahlten Mitarbeiter des ÖRR, Passend für große Firmen wie Schlecker, passend für Politiker, passend für diejenigen die die Gesetze gemacht haben, passend für die die Geld haben. Gab's sowas ähnliches hier nicht schonmal...?

Vielleicht ist die Willkürlichkeit ohne sachlichen Grund bezüglich § 3 GG ein Ansatzpunkt...!?

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 00:09 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Interessant , wie so etwas laufen kann und sicher auch in anderen,weiteren Fällen so laufen wird.  Es triftet in die Sinnlosigkeit ab , in das Fertigmachen des Klägers durch sture , weltfremde und voreingenomme Richter.
Falls ich jemals meinen Widerspruchsbescheid erhalte , so werde ich nun wahrscheinlich nicht mehr klagen. Die 105 Euro kann ich auch für anderen Müll ausgeben.
Es gibt auch noch eine andere Form des Widerstandes. Zunächst der Versuch meiner "gütlichen Einigung" mit dem dann irgendwann auftauchenden GV.
Ich werde ihm diesen Mitschnitt vorspielen und dann bitten ohne jedes weitere Handeln wieder zu gehen .
Wahrscheinlich wird das nicht fruchten. Dann kommt die zweite härtere Gangart ins Spiel.
Das ganze wird videotechnisch festgehalten ....., zur eventuell weiteren Verwendung.
jetzt wird es langsam und endlich Zeit , sich nicht mehr zum Lolli machen zu lassen , von diesem Rechtsverbiegerstaat.
Ich warte aber erst mal den 25.03. ab , ich hoffe stark auf Ermano Geuer.


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You can win if you want

p
  • Beiträge: 647
So eine Lösung wäre doch mal was:

http://www.youtube.com/watch?v=Onk4SDBh6IM


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