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Autor Thema: Oberster Gerichtshof  (Gelesen 3011 mal)

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Oberster Gerichtshof
Autor: 13. Januar 2014, 20:45
Grad gestern (12.1.14) informierte mich ein Bekannter darüber, dass er vor wenigen Wochen gehört oder gelesen hätte, dass der Oberste Gerichtshof soundso ... (ich glaube es war "Karlsruhe") bereits schon darüber entschieden hätte, dass die besagte Zwangabgabe RECHTENS wäre und somit befürwortet.

Als "Solidaritäts-Abgabe" wäre die Sache erklärt, bezeichnet und somit abgehakt worden.

Weiß jemand darüber genauer bescheid??

Hätte denn überhaupt noch irgendetwas Sinn (Klagen, Streiks, Nicht-Zahlungen, Widersprüche ... etc.), wenn dem tatsächlich so ist???

Seit gestern gehts mir mit dem Thema noch ein wenig dreckiger (psychisch und seelisch zu verstehen), als bereits die vielen Tage davor.

Danke, tonarno



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Re: Oberster Gerichtshof
#1: 13. Januar 2014, 20:59
Wenn Richter den Beitrag so befürworten würden, muss man direkt dagegenhalten, dass es keine Solidaritätsabgabe geben darf, weil die Fehler des "Systems örR" schon seit Jahren bekannt sind. Die hatten genug Zeit, ihre Gesetze in Ordnung zu bringen. Nun ist es Zeit, den Geldhahn zuzudrehen, bis das Gesetz in Ordnung ist, sonst ändert sich nie etwas.


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Re: Oberster Gerichtshof
#2: 13. Januar 2014, 21:05
Da mach Dir mal keine Sorgen, Tonarno.

Diese "Höchstrichterlichen" haben es bisher entweder nur geschafft, über den Meldedatenabgleich zu "entscheiden" (Verfassungsgerichtshof),

oder haben sich sogar dazu entschieden, sich vor einer Entscheidung zu drücken!
(BVerfG)


Auf http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html steht das u. a.:

Zitat
23.04.2013
Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Meldedatenabgleich abgewiesen. Dieser wurde von Ermano Geuer im Rahmen seiner Popularklage eingereicht. In der eigentlichen Streitsache wurde noch nicht entschieden.

Zitat
10.05.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat die erste Beschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer abgelehnt, nachdem bereits im Februar die zweite Beschwerde abgelehnt worden war. Der VDGN lässt sicht in seiner Pressemitteilung zu dem Umstand aus, dass Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof, an der Entscheidung beteiligt war. Paul Kirchhoff hatte 2010 für ARD/ZDF/DRADIO ein Gutachten zur Rundfunkfinanzierung erstellt.



Über diesen sogenannten deutschen hohen Gerichten steht dann aber auch noch ein wahrscheinlich unabhängiges Gericht:


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Dort müsste der Wahnsinn meiner Meinung nach dann spätestens gestoppt werden.

Markus






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Re: Oberster Gerichtshof
#3: 13. Januar 2014, 21:55
Vielen Dank für eure Antworten, Roggi und unGEZahlt!

Den "Geldhahn zuzudrehen" (bezüglich Beitragsservice) ist für mich eine sehr leichte und willkommene Sache. Eben genau auch aus dem Grund, dass wir (meine Familie) halt kein Geld für so etwas zur Verfügung haben.

An dieser Stelle gestehe ich offen meine Angst:
was kann mir der Rundfuck anhaben? Wo habe ICH wirkliche MACHT? (außer im "Nicht-zahlen"?) Ich kann mir keinen fetten Anwalt leisten, der für mich nach Straßburg telefoniert!
Welche tatsächliche MACHT HABEN DIE WIRKLICH ?? (das ist mir leider noch nicht ganz klar)

Ganz blöd gefragt: WAS HABE ICH IM WORST CASE ZU BEFÜRCHTEN?

Aber danke auch für die Info über den Menschenrechts- Gerichtshof in Straßburg, Markus! Das gibt mir wieder ein klein wenig mehr Luft zum atmen.

Denn ich kann es hier nur noch mal wiederholen und wenn erwünscht, gerne noch 1.000 mal öfter:
ICH FINDE DIES DEN BLANKEN WAHNSINN, mit dieser ZWANGSABGABE für einen Sch... , den ich einfach nicht brauche !!
Aber was red ich - ich glaub, ich bin ja schon im richtigen Forum!  ;-)

Arno




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Re: Oberster Gerichtshof
#4: 13. Januar 2014, 22:19
An dieser Stelle gestehe ich offen meine Angst:
was kann mir der Rundfuck anhaben? Wo habe ICH wirkliche MACHT? (außer im "Nicht-zahlen"?) Ich kann mir keinen fetten Anwalt leisten, der für mich nach Straßburg telefoniert!
Welche tatsächliche MACHT HABEN DIE WIRKLICH ?? (das ist mir leider noch nicht ganz klar)

Ganz blöd gefragt: WAS HABE ICH IM WORST CASE ZU BEFÜRCHTEN?


Darauf gibt es noch keine auflösende Antwort, aber dass der RBStV mit dem Gesetz hadert, ist unumstritten. Nur örR kann keine Gesetzesverstösse erkennen, das sagt doch schon alles. Worst Case wäre, alles vor dem Europäischen Gerichtshof entscheiden lassen zu müssen. Worst Case nicht wegen dem Urteil, sondern wegen der Kosten.

Bis dahin gilt folgendes:
Zitat
„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!“
Friedrich Hölderlin


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Re: Oberster Gerichtshof
#5: 13. Januar 2014, 23:25
Ist nicht Solidarität freiwillig???

Wenn eure Familie kein Geld hat,  da könnt Ihr doch versuchen einen
Härtefallantrag zu stellen.

In der Situation könnt Ihr aber richtig zu einem Problem für den
Beitragsservice werden.  Wo nichts ist kann nichts genommen werden.
Glaube auch weniger das die wirklich einen Familienvater einsperren würden.
Was dann kommt ist wahrscheinlich Gerichtsvollzieher / Schuf

Gruß


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