Die Idee beschäftigt mich schon länger:
Normalerweise ist es doch so (gewesen), daß der ÖRR auch dafür verantwortlich ist, daß sein Programm auch tatsächlich vom Gebührenzahler empfangen werden kann. Dazu mußte er es also
senden.
Das hört sich jetzt vielleicht banal an, heißt aber letztlich, daß das ja auch irgendwo geschrieben stehen muß, also auch geltendes Gesetz ist (oder zumindest war). Das bedeutet also, er mußte entweder selber Sender bauen oder aber (so wird es wohl eher gewesen sein) die Deutsche Post / Telekom damit beauftragen sein Programm zu verbreiten.
Es ist anzunehmen, daß die das nicht umsonst machen (wäre ja auch ungerecht allen anderen gegenüber).
Wenn also dieser doch recht große Aufwand betrieben wurde, dann doch sicher weil er betrieben werden
mußte?...
Nun also meine Frage:
Jetzt, wo das Internet ja sozusagen durch die Hintertür zum Sendemedium geworden ist und eine Beitragspflicht daraus abgeleitet wird, daß jedes internetfähige Gerät ein potentieller Empfänger ist - wieso ist da auf einmal das Bereitstellen der Empfangsmöglichkeit zur Privatsache des Beitragzahlers geworden?
Bei Radio und Fernseher kann man daß Programm einfach mit einer (eingebauten) Antenne empfangen. Daß das so ist, dafür hatte der ÖRR als
Ausstrahlender zu sorgen. Und weil das so war, wurde schon aus dem Bereithalten einer Empfangsmöglichkeit auch die Beitragspflicht abgeleitet - weil es
mit dem Gerät allein ohne weiteres möglich war, auf das Angebot zuzugreifen .
Mit meinem internetfähigen Gerät (dem die Empfangsantenne also ebenso eingebaut ist), kann ich aber nichts empfangen. Will jemand auf das Programm zugreifen, muß er sich selbst um einen Anschluß an das Internet bemühen - auf eigene Kosten...
Das ist doch in etwa so, also hätte man verlangt, wer Radio hören oder fernsehen will, der hat sich selbst darum zu kümmern, daß er im Empfangsbereich eines Senders liegt - muß umziehen oder sich eben einen Sender bauen; oder aber bei der Telekom auf eigene Kosten beantragen...
Nun gehe ich nicht davon aus, daß dieses Argument den neuen Rundfunkbeitrag zu Fall bringt. Ganz sicher ist irgendwo gesetzlich geregelt, daß man für den Anschluß ans Internet selbst sorgen muß...
Aber wäre es sinnvoll, dieses Argument in einem Widerspruch oder einer Klage mit anzubringen?
Man könnte ja seiner Rundfunkanstalt anbieten (bzw. verlangen!), man würde bezahlen, sobald Sie einen endlich an dieses tolle Internet anschließen.
Finanziell könnte das u.U. sogar attraktiv sein