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Autor Thema: Frage zum Klageweg  (Gelesen 7463 mal)

I
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Frage zum Klageweg
Autor: 31. Dezember 2013, 00:01
Hi,

ich hab nun schon ein Welchen die verschiedenen threads und Kommentare gelesen, die mir auch schon sehr weitergeholfen haben. Aber dennoch tut sich für mich eine Fragen auf.  :-\

Zur Person:
Person A war noch nie bei der GEZ, bzw. Bei den Nachfolgern gemeldet, da Person A noch nie in einem eigenen Heim lebte.

Zum Fall:
Nachdem man dem Beitragsbescheid und Widerspruchsbeacheid  (und was sonst noch so amtliches ansteht) widersprochen hat, kommt ja zwangsläufig der Klageweg, oder?

Bringt der Klageweg denn was? Ich meine vor Gericht, oder auch fernmündlich, sagt Person A, dass sie die Steuer für verfassungswidrig hält, keine ö.r. schaut und was man sich sonst noch zurechtgelegt hat.
Aber realistisch gesehen, wird das doch abgelehnt und Person A muss die volle Summe die ansteht, an die ö.r. Schnorrer bezahlen, oder sehe ich das falsch?

Die Frage ist aber warum das hier so viele machen? Wegen der Möglichkeit, mit dieser Überstrapazierung der Gerichte die Legislative auf die "Beitrags"Zahler aufmerksam zu machen?
Also kann Person A vor Gericht Erfolg haben oder hofft man darauf, dass wenn Person A Zeit schindet und allen amtlichen Schreiben widerspricht, die ö.r. Schnorrer dann nicht klagen?

Eine Antwort wäre sehr nett  :D


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Re: Frage zum Klageweg
#1: 31. Dezember 2013, 08:52
Deine Frage , warum das hier so viele machen ? : Antworten dazu findest du hier im Forum mehr als genug , daran mangelt es nicht.
Die Frage muss anders herum gestellt werden : Warum das so viele hier in Deutschland nicht machen.
Vielen geht es ganz einfach zu gut , das begründet ihre permanente Gleichgültigkeit , und das nicht nur zu diesem Problem.
Darauf spekuliert der ÖRR mit seinem perfiden Bezahlsystem . Man nimmt es in kleinen wenig schmerzhaften Beträgen von Millionen und verteilt es in großen Beträgen an wenige Auserwählte.
Ach so , die ö.r. Schnorrer klagen nicht , diese haben das herrschaftliche Privileg nur von anderen Geld zu fordern. Klagen dagegen darfst du selbst . Das ist ihre perfekt durchdachte auf den Kopf gestellte Welt.


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Re: Frage zum Klageweg
#2: 31. Dezember 2013, 13:01
"Ach so , die ö.r. Schnorrer klagen nicht , diese haben das herrschaftliche Privileg nur von anderen Geld zu fordern. Klagen dagegen darfst du selbst . Das ist ihre perfekt durchdachte auf den Kopf gestellte Welt."

Versteh ich nicht nicht ganz. Die ö.r. Klagen nicht? Warum? Und wie stehen die Chancen für das Individuum aus der Sache rauszukommen, wenn man vor Gericht geht? In jedem Beitrag und Leitfaden den ich hier gelesen habe, ist bei dem Punkt, nachdem man dem Widerspruchsbeacheid widersprochen hat, Schluss. Dann kommt der Klageweg und was dann? Das wird meines Erachtens in diesen Leitfäden nicht ausreichend erörtert.

Also nochmal konkret die Frage: Was tun wenn es vor Gericht endet? Kommt es immer so weit? Kann wer berichten, der schon so weit war?


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Re: Frage zum Klageweg
#3: 31. Dezember 2013, 15:47

Versteh ich nicht nicht ganz. Die ö.r. Klagen nicht? Warum? Und wie stehen die Chancen für das Individuum aus der Sache rauszukommen, wenn man vor Gericht geht? In jedem Beitrag und Leitfaden den ich hier gelesen habe, ist bei dem Punkt, nachdem man dem Widerspruchsbeacheid widersprochen hat, Schluss. Dann kommt der Klageweg und was dann? Das wird meines Erachtens in diesen Leitfäden nicht ausreichend erörtert.

Also nochmal konkret die Frage: Was tun wenn es vor Gericht endet? Kommt es immer so weit? Kann wer berichten, der schon so weit war?

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt!
Wie schauts danach aus?


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Re: Frage zum Klageweg
#4: 31. Dezember 2013, 16:25
Also nochmal konkret die Antwort dazu : Alle Antworten zu deinen Fragen wurden bereits mehrfach und ausführlich genug hier in diesem Forum beantwortet.
Der ÖRR klagt nicht selber  , er hat die Klagelast ganz geschickt nach Art eines Winkeladvokaten auf die Gegenseite abgewälzt.
Gesetz für sich erlassen , Zahlungsforderungen stellen , bei Widerspenstigen eintreiben lassen.  Der Zahlungsunwillige muss dagegen angehen  , ihm wird die Sisyphusarbeit der Beweislast aufgebürdet. Aus gutem Grund : Andersherum hätte der ÖRR noch viel größere Schwierigkeiten in seiner Rechtfertigung ! Justitias Waage der Gerechtigkeit scheint dabei immer mehr ins Schlingern zu geraten.
Nicht umsonst scheut der ÖRR den Klageweg wie der Teufel das Weihwasser. Derzeit über 600 offen im Raum stehende Klagen gegen den ÖRR. Widersprüche zu Beitragsbescheiden werden gezielt ignoriert , also somit Verschleppung von potentiell weiteren Klagen .
Das bedeutet  , es wird immer mehr Klagen dazu geben  , es werden sich aber auch immer weniger Richter mit diesem vom ÖRR provoziertem Krampf befassen wollen.
Weil selbst der hartgesottenste Richter hat einen Rest an Gewissen und bald genug von diesem Gurkenverein.



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Re: Frage zum Klageweg
#5: 31. Dezember 2013, 16:41

Versteh ich nicht nicht ganz. Die ö.r. Klagen nicht? Warum? Und wie stehen die Chancen für das Individuum aus der Sache rauszukommen, wenn man vor Gericht geht? In jedem Beitrag und Leitfaden den ich hier gelesen habe, ist bei dem Punkt, nachdem man dem Widerspruchsbeacheid widersprochen hat, Schluss. Dann kommt der Klageweg und was dann? Das wird meines Erachtens in diesen Leitfäden nicht ausreichend erörtert.

Also nochmal konkret die Frage: Was tun wenn es vor Gericht endet? Kommt es immer so weit? Kann wer berichten, der schon so weit war?

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt!
Wie schauts danach aus?
Meine Schätzung:
Wenn die Argumente, welche für einen Grundgesetzverstoß sprechen,  entkräftet werden, kommt es auf die Rundfunkteilnehmereigenschaft an.
Wenn die Rundfunkteilnehmereigenschaft festgestellt wurde, heißt es dann zahlen oder nicht zahlen.
Wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält, hat Pech.

Es gibt aber auch noch viele andere Faktoren, die den Verlauf beeinflussen können. Verfassungsrang, Überangebot, Ungleichbehandlung usw.
Wenn man ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält aber die ÖRR-Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk nicht in Anspruch nimmt, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei.
Eine Wohnung oder Betriebsstätte ist der falsche Anknüpfungspunkt. Auch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ist der falsche Anknüpfungspunkt für eine Abgabe. Es ist eine Fiktion.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Frage zum Klageweg
#6: 31. Dezember 2013, 17:04
noch ein kurzer Nachtrag :
Gegen dieses Schmarotzergesindel hilft meiner Meinung nach nur noch mehr Widerstand  ; noch mehr Ignorieren von Bettelbriefen ; noch mehr Widersprüche , auch wenn diese so nicht als Option vorgesehen sind ; noch mehr Zahlungsverweigerungen ; noch mehr Information und Aufklärung im Bekannten-und Verwandtenkreis , noch mehr Erregung von Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit ,
noch mehr Nadelstiche in das Nest der noch schlafenden Zahlschafe ; usw. ; open End der Möglichkeiten.
Jeder noch Zögernde ist dem ÖRR willkommen. Ist Nichtstun etwa besser als es wenigstens zu versuchen ?


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Re: Frage zum Klageweg
#7: 31. Dezember 2013, 18:04

Versteh ich nicht nicht ganz. Die ö.r. Klagen nicht? Warum? Und wie stehen die Chancen für das Individuum aus der Sache rauszukommen, wenn man vor Gericht geht? In jedem Beitrag und Leitfaden den ich hier gelesen habe, ist bei dem Punkt, nachdem man dem Widerspruchsbeacheid widersprochen hat, Schluss. Dann kommt der Klageweg und was dann? Das wird meines Erachtens in diesen Leitfäden nicht ausreichend erörtert.

Also nochmal konkret die Frage: Was tun wenn es vor Gericht endet? Kommt es immer so weit? Kann wer berichten, der schon so weit war?
Es wurde erst wenige male von einer Klage hier berichtet, die Klageerwiederung von örR kann man hier im Forum finden. Von Urteilen wurde noch nichts berichtet aus dem Jahr 2013. Da die örR keine Chance haben und das wissen, vermeiden sie den Klageweg wo es nur geht.

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt!
Wie schauts danach aus?


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Re: Frage zum Klageweg
#8: 31. Dezember 2013, 19:51
"Es wurde erst wenige male von einer Klage hier berichtet, die Klageerwiederung von örR kann man hier im Forum finden. Von Urteilen wurde noch nichts berichtet aus dem Jahr 2013. Da die örR keine Chance haben und das wissen, vermeiden sie den Klageweg wo es nur geht."

Die ö.r. Haben keine Chance? Wie das??

Was sagt man vor Gericht, wenn man Klage einreicht? Mit welchen Argumenten stützt man die Klage.


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Re: Frage zum Klageweg
#9: 31. Dezember 2013, 20:56
Ich würde sagen da muss man die ersten Klagen abwarten, noch ist ja nichts entschieden worden.

Nur weil es beschlossen und quasi zum Gesetz gemacht wurde ist es noch lange nicht in Stein gemeißelt.

Vielleicht erinnerst du dich noch an die Neuregelung der KFZ-Kilometerpauschale (Die wo erst ab dem 20.ten Km galt) das war auch "Gesetz" bis es vom BGH gekippt wurde. Oder die Quartalsgebühr welche auch wieder gekippt wurde.

Nur damit es erstmal gekippt werden kann bedarf es halt der Klage welche zwar schon mehrfach bei den Gerichten anhängig sind aber noch nicht (endgültig) entschieden wurden. Das kann dauern da man den Rechtsweg einhalten muss, also beim "kleinsten" Gericht anfangen und evtl durch mehrere Instanzen durchprügeln, je nach dem ob der Gegener oder auch der Befürworter ein Problem mit der jeweiligen Entscheidung des Gerichts haben wird.

Im Endeffekt wird irgendwann der BGH ein Urteil dazu fällen müssen, evtl. der EuGH ... ?!

Wie man merkt versuchen die ÖR in vielen Fällen auf Zeit zu spielen, das sollte man genau so tun. Also Bescheid abwarten, Widersprechen, Klagen usw.

Der Januar dürfte interessant werden weil da die Klage von Ermano Geuer verhandelt wird, wenn ich es richtig verstanden habe. Abwarten ...

Gruß,
ViSa


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Re: Frage zum Klageweg
#10: 31. Dezember 2013, 23:32
Wenn man 1 + 1 zusammenzählt, kommt man zu dem Ergebnis, dass die örR mit ihren Anwälten und Medienmacht, mit Politik und Gerichten im Rücken, es nicht riskieren, eine Klage bis zum Urteil durchzuziehen. Die lassen sogar Richter verschwinden!!!! Klingelts? Man kann davon ausgehen, dass die das nicht machen, um uns in Sicherheit zu wiegen. Dieses Forum hat soviele Leute zusammengebracht, um vernünftige, begründete Argumente gegen  den Zwangsbeitrag zusammenzutragen, dass es offensichtlich wird, dass örR keine Chance mehr hat. Wer ernsthaft daran zweifelt, würde nicht so hartnäckig kämpfen. Die örR kämpfen nicht hartnäckig, sondern kämpfen wie ein verwundetes Tier, mit unfairen Mitteln und keineswegs mit vernünftigen Argumenten.
In diesem Sinne, weiterfeiern und auf 2014 freuen.
Einen guten Rutsch und viel Glück und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2014 euch allen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Frage zum Klageweg
#11: 01. Januar 2014, 05:51
Zur Frage, warum man das macht - und warum die aktuelle Regelung nicht zu halten ist,
darf man u.a. folgende Infos gern heranziehen:

Argumente *GEGEN* den Rundfunkbeitrag
DWDL reagiert dünnhäutig auf die Wahrheit

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7512.msg55235.html#msg55235

7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+1 FUNDIERTER AUFSATZ  [gesammelte Werke],
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Mal weniger “juristisch” sondern für den Horizont mancher Fernseh-Junkies vielleicht
BILDlicher und damit einfacher verständlich:

FERNSEH-ZWANGS-”GRUNDversorgung” für NICHTfernsehende ist wie
FLEISCH-ZWANGS-”Grundversorgung” für Vegetarier.

Kurz: ABSOLUT *INAKZEPTABEL*!!!
Und: ABSOLUT *UNHALTBAR*!!!


Spätestens *das* dürfte doch einleuchten, oder...?

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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