Hi,
ich hab nun schon ein Welchen die verschiedenen threads und Kommentare gelesen, die mir auch schon sehr weitergeholfen haben. Aber dennoch tut sich für mich eine Fragen auf.

Zur Person:
Person A war noch nie bei der GEZ, bzw. Bei den Nachfolgern gemeldet, da Person A noch nie in einem eigenen Heim lebte.
Zum Fall:
Nachdem man dem Beitragsbescheid und Widerspruchsbeacheid (und was sonst noch so amtliches ansteht) widersprochen hat, kommt ja zwangsläufig der Klageweg, oder?
Bringt der Klageweg denn was? Ich meine vor Gericht, oder auch fernmündlich, sagt Person A, dass sie die Steuer für verfassungswidrig hält, keine ö.r. schaut und was man sich sonst noch zurechtgelegt hat.
Aber realistisch gesehen, wird das doch abgelehnt und Person A muss die volle Summe die ansteht, an die ö.r. Schnorrer bezahlen, oder sehe ich das falsch?
Die Frage ist aber warum das hier so viele machen? Wegen der Möglichkeit, mit dieser Überstrapazierung der Gerichte die Legislative auf die "Beitrags"Zahler aufmerksam zu machen?
Also kann Person A vor Gericht Erfolg haben oder hofft man darauf, dass wenn Person A Zeit schindet und allen amtlichen Schreiben widerspricht, die ö.r. Schnorrer dann nicht klagen?
Eine Antwort wäre sehr nett
