@ bananabeats
Wie weit liegt das letzte Schreiben (Androhung der Zwangsanmeldung) zurück, bevor die "Bestätigung der (Zwangs)anmeldung" kam? 4 Wochen, so wie dies schreiben oder länger? Und versteh ich das richtig, dass nie eine Reaktion auf die Post von denen gezeigt wurde?
Interessant ist übrigens auch, dass die einem in dem Schreiben "Bestätigung der Anmeldung" noch die Möglichkeit geben, zu erklären, dass evtl. jemand anderes bereits für die Wohnung zahlt.
Ich könnte kotzen, dass der Laden sich wirklich jetzt einfach das Recht nimmt und Zwangsanmeldungen vornimmt, so wie es nie im RbStV vorgesehen war. Da herrscht völlige Willkür und Narrenfreiheit.
Ich hoffe so sehr auf Ermano Geuer und seine Popularklage! Zitat von ihm: "Ich rechne nicht mit einer Niederlage."