Hier die Antwort vom hochgeschwätzigen hochgeehrten Herrn Präsidenten des VG Düsseldorf:
Sehr geehrter Herr XXX,
für die in Ihrer Anfrage bezeichneten Verfahren hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Auch kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, wann voraussichtlich Termine zur mündlichen Verhandlung solcher Verfahren stattfinden werden.
Soweit Sie Fragen zum Bearbeitungsstand des von Ihnen geführten Verfahrens mit dem Aktenzeichen 27 K 6965/13 haben, bitte ich Sie, sich diesbezüglich unmittelbar an die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu wenden.
Im Übrigen gehen Sie zutreffend davon aus, dass gemäß § 169 Gerichtsverfassungsgesetz die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindenden Termine zur mündlichen Verhandlung öffentlich sind. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede interessierte Person als Zuhörer an solchen Terminen teilnehmen kann. Eine Verpflichtung des Gerichts, die Öffentlichkeit von sich aus über alle stattfindenden Termine zu informieren, ist damit aber nicht verbunden. Dies wäre vor dem Hintergrund, dass vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf jährlich über 10.000 Verfahren anhängig gemacht werden, auch wenig sinnvoll. Durch die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Verfügung gestellte Terminvorschau wird der Öffentlichkeitsgrundsatz gerade gestärkt, in dem auf eine Auswahl von Verhandlungsterminen hingewiesen wird, die aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf möglicherweise für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Die Möglichkeit zur Teilnahme an anderen, hier nicht aufgeführten Terminen, wird dadurch nicht eingeschränkt. Im Übrigen steht es den Verfahrensbeteiligten frei, von sich aus die Öffentlichkeit oder auch die Presse über in ihren Verfahren anstehende Termine zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ich feile gerade an einer angemessenen Antwort. Wird wohl noch einige Tage dauern, bis ich sie hier einstellen kann.
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.
Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.