Hallo zusammen,
sorry, die Großschrift sollte so groß nicht sein , aber da war der Beitrag schon abgeschickt; damit will und wollte ich meinem Beitrag kein größeres Gewicht geben. Da gibt`s hier wesentlich fundiertere und informativere Beiträge, u.a. sicher auch von "Bürger".
Leider aber muss ich widersprechen, denn den besagten Fall kenne ich nun wirklich gut....
In diesem Fall (der aber doch bestimmt nicht so ungewöhnlich ist....?), den ich schon in einem anderen Thread geschildert habe, ist es so wie von mir hier beschrieben, also:
Zahlungserinnerung am 1.2.13 über 53,94 (
das war tatsächlich noch vom letzten Quartal 2012...)
Gebühren/Beitragsbescheid am 5.4. über 112,88
dto. am 3.5. über 117,88
dto. am 2.8. über 179,82 (der Betrag, der bis zum 19.1.2 vollstreckt wird)
Mahnung am 4.10. über 233,76 mit Frist 18.10. mit Androhung der Zwangsvollstreckung
"Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung ö.r. Geldforderungen" am 5.12. mit Frist 19.12., danach erfolgt Zwangsvollstreckung, also steht ab da der Vollstrecker der Gemeinde vor der Tür.
Wie "Redfox" schon schreibt, gibt es nicht die Notwendigkeit sich auf die "Spielwiese" des Zivilrechts zu begeben.
Natürlich wird man nicht gerade "panisch", wenn man was angedroht bekommt, aber den Zwnagsvollstrecker vor der Tür kann und will (bestimmt nicht nur) ich mir nicht erlauben.
Ich finde den Weg über Proteste (die ich so gut wie geht unterstütze), Eingaben, Gerichtsverfahren, und was weiß ich was, gegen die offenbar gesetzeswidrig und nicht im Einklang mit dem "Rundfunkstaatsvertrag" (heißt es so?) agierenden und zudem zu teuer operierenden Rundfunkanstalten für den besten, immerhin sind wir doch in einem Rechtsstaat,oder? (Na ja, so sicher bin ich mir da nicht...!)
Also, nochmals
SORRY für die großen Buchstaben...!
Matthias
P.S. Frage mich aber gerade noch (wußte nicht, dass man noch "bearbeiten" kann...), wieso es eigentlich einen Unterschied macht, ob`s bei der Vollstreckung auch noch um alte Gebühren aus 2012 gehen "muss"