Wenn Person A nicht gegen einen Beitragsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, kann Person A nur noch zahlen, der Beitragsbescheid ist Rechtskräftig geworden. Deshalb die Mahnung, sowas kommt normalerweise nicht.
Rückdatieren brauchen die nichts, die brauchen immer so lange. Die Frist beginnt mit Zustellung bei Person A, nicht mit Absenden bei denen.
Wenn irgendwo eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, sollte so verfahren werden, wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, sind die Fristen verstrichen. Eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung bedeutet, das von denen bald Zwangsvollstreckt werden darf. Wenn bei Person A was zu holen ist, holen die das. Freundlicherweise geben sie der Person A die Chance, das alles ohne Gerichtsvollzieher, mit den bekannten Unannehmlichkeiten, abzuwickeln.