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Autor Thema: Wohnung nicht umgemeldet | GEZ ab 01.01.2013: Doppelt Zahlen?  (Gelesen 4453 mal)

b
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

Nachdem Person A nun automatisch angemeldet wurde ‚rückwirkend zum 01.01.2013‘ und eine entsprechende Zahlungsanforderung erhalten hat, hat Person A zwei Fragen.

-   Person A hatte bis zum jetzigen Zeitpunkt Beiträge gezahlt über die Wohnung seiner Eltern. Ja, A war schlicht zu faul und überfordert sich schlicht umzumelden. Gibt es eine Möglichkeit dies geltend zu machen und damit die Zahlungsanforderung zurückzudrehen bzw. abzumildern? Gleichwohl würde A gerne vermeiden, dass Bußgeldzahlungen auf mich zu kommen, falls A nun mit ‚offenen‘ Karten spielt.


-   Wie kann A sich nun am Besten bei der Wohnung bei seinen Eltern abmelden? Am Einwohnermeldeamt habe ich mich schon vor Uhrzeiten umgemeldet.

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 18:58 von Uwe«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich verstehe die Fragen nicht ganz.

Hat sich A beim Einwohnermeldeamt umgemeldet oder nicht?

Hat A GEZ gezahlt, aber nicht unter seiner Anschrift, sondern mit Anschrift der Eltern?
Wenn A gezahlt haben sollte, dann müßte er das auch nachweisen können. Wenn A bei den Eltern innerhalb nur einer Wohnung gemeldet war, dann wurde doch für diese Wohnung ab Januar 2013 doppelt gezahlt, wenn A's Eltern ebenfalls zahlten.
A könnte also begründen, daß er sehr wohl gezahlt habe, nur eben für die falsche Adresse.
Ist dann nur noch die Frage, ob die werten Mitarbeiter bei der Ex-GEZ das auch verstehen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
  • Beiträge: 2
Vielen Dank!

Ja. Korekt. Ob ich die absolut korrekten Beiträge gezahlt habe, vermag ich nicht zu beurteilen, aber ich habe regelmäßig gezahlt.

Umgemeledet. Allerdings schon weit vor dem 01.01.2013.

Verstehe ich das richtig, dass ich zumindest kein Risiko eingehe, wenn ich das versuche?

Gibt es evtl. einen Erfahrungswert welcher Kontaktweg am meisten Erfolg versprechen würde?

Vielen Dank!


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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wenn A gezahlt hat, dann kann er das normalerweise auch belegen. Der Wohnort vor 2013 ist eigentlich nicht relevant, weil die GEZ so nett war, die Beiträge vor 2013 zu erlassen.
Wenn A 2013 für eine Wohnung (bei seinen Eltern) gezahlt hat, seine Eltern aber auch gezahlt haben, dann hat die GEZ ab 2013 doppelt kassiert. Das würde ich entsprechend angeben. A sollte also darum bitten, daß diese doppelt gezahlten Beiträge auf A's eigentliche Wohnung umgebettet werden und darum, in Zukunft für die neue Wohnung Beiträge zu erheben.
Telephonisch oder per Mail würde ich das nicht machen, höchstens, um mal zu sondieren.
Alles andere mindestens schriftlich, am besten mit Kopie und Einschreiben.


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