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Autor Thema: GEZ durch Anmeldung bei Eltern umgehen?/Kein Konto  (Gelesen 8441 mal)

S
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GEZ durch Anmeldung bei Eltern umgehen?/Kein Konto
Autor: 05. Dezember 2013, 22:41
Hi!
Wenn Person A sich bei der Anschrift seiner Eltern anmeldet und sich bei der alten abmeldet, ABER dennoch dort wohnen bleibt, würde es theoretisch reichen um die GEZ nicht zahlen zu müssen, oder? (Ob es gesetzestreu ist, ist egal)
Gibt es Möglichkeiten für die GEZ dahinterzukommen (Vermieter fragen, vorbeischauen, etc.)?

Und wie ist es, wenn Person A kein Konto besitzt, aus welchen Gründen auch immer? Wie will/kann er dann überhaupt die Gebühr bezahlen. Es besteht doch indirekt ein Kontozwang?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!


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Zitat
Gibt es Möglichkeiten für die GEZ dahinterzukommen (Vermieter fragen, vorbeischauen, etc.)?
GEZ kontrolliert nichts mehr. Kein Mitarbeiter fährt für sowas raus. Der Meldedatenabgleich brächte es ans Licht, wenn da noch jemand gemeldet wäre.
Zitat
Und wie ist es, wenn Person A kein Konto besitzt
Kein Konto ist kein Problem, dann muss Person A das Geld auf der Bank einzahlen auf deren Konto.


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Vielen Dank für die Antwort!
Zitat
Der Meldedatenabgleich brächte es ans Licht, wenn da noch jemand gemeldet wäre.
Das heißt genau?


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Wenn Person da abgemeldet ist, bekommt der B-Service das irgendwann mit. Wenn Person A dort weiter gemeldet ist, auch. Wenn Person da abgemeldet ist und ab und zu dort was zu tun hat, bekommen die das nicht mit, weil nach dem Meldedatenabgleich dort keine Person zugeordnet werden kann. In der Wohnung ist kein Haushalt gemeldet, also werden keine Beiträge fällig.


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Zitat
Und wie ist es, wenn Person A kein Konto besitzt
Kein Konto ist kein Problem, dann muss Person A das Geld auf der Bank einzahlen auf deren Konto.

Ist nach § 10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzungen nicht zulässig. Wenn sie (neben Lastschrift) explizit nach "Einzelüberweisung" und "Dauerüberweisung" unterscheiden, ist offensichtlich auch nur genau das gemeint. Wahrscheinlich legen sie Wert drauf, die persönliche Kontonummer des Beitragsschuldners zu erfahren (können sie z.B. für eine spätere Pfändung gut brauchen).

Mit dem Rundfunkbeitrag haben wir jetzt die absurde Situation, dass jeder Nichtobdachlose ab 18 zu einem Girokonto verpflichtet ist, aber andererseits kein Recht drauf hat.


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In der Wohnung ist kein Haushalt gemeldet, also werden keine Beiträge fällig.

Fällig werden sie schon, wenn wer da wohnt. Die Frage ist bloß, ob sie das merken. Ab 2015, wenn sie wieder Adressen bei der Post (und anderswo) kaufen dürfen, muss wohl zumindest der Briefkasten weg.

Ist aber eventuell temporär eine Lösung, wenn man in das System reingeraten ist und raus will. Wird aber normalerweise höchstens dann klappen, wenn alle Rechnungen beglichen sind, sonst bleiben sie einem sicher am Hals hängen. Danach hätte man dann wohl die normale Prozedur mit bisher unbekanntem Ausgang vor sich, die alle Nichtteilnehmer von 2012 momentan durchmachen.


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