Hallo, bin neu hier.
@Moderatoren: Ich hoffe, es ist korrekt hier in diesem Thema zu fragen, ansonsten bitte als eigenständiges Thema auslagern.
Mal angenommen, eine Person A und eine Person B wohnen in einem Haushalt.
Beide waren noch nie bei der GEZ gemeldet.
Beide, A & B, bekommen seit einiger Zeit jeweils zeitgleich die üblichen hier beschriebenen Briefe.
Weder a noch B haben jemals darauf geantwortet oder GEZahlt.
(Die Adressen bekam der Beitragsservice in der 2. Charge.)
Jetzt kam Anfang März an beide ein Schreiben, datiert vom 1. März, mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge", seit 1.1.2013, über die Summe von fast 280 €, mit Überweisungsvordruck, aber ohne Rechtsmittelbelehrung.
Eine Woche später kam an beide vom Beitragsservice die "Bestätigung der Anmeldung", mit dem Wortlaut "Daher wurde nun eine Anmeldung vorgenommen", auch datiert vom 1. März und auch ohne Rechsmittelbelehrung.
Sowohl A & B rechnen mit ein paar Mahnungen und Drohungen, und dann irgendwann mit dem Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Nun das Problem: A & B wollen sich demnächst für ca. 5 Wochen im Ausland aufhalten, ohne feste Adresse (Wohnmobil). Wenn dann der Bescheid kommt - wie kann die Frist für den Widerspruch bzw. die Widersprüche von 4 Wochen eingehalten werden, wenn der Bescheid am Anfang der 5 Wochen per Post kommt?
Gibt es gesetzliche Grundlagen, die diese Frist in diesem rein fiktiven Fall verlängern könnten, oder andere Alternativen?
Dumm wäre außerdem, wenn 2 Bescheide für eine Wohnung rechtskräftig würden...
Gruß, Frei