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Autor Thema: Widerspruchfrist verpasst was tun?  (Gelesen 12497 mal)

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Widerspruchfrist verpasst was tun?
Autor: 02. Dezember 2013, 21:50
Hey,

bin gerade auf eure Seite gestoßen. Finde die Aktion super.

Person A hat Fragen:

Da Person A generell gegen "zwang" und in diesem Fall auch keinen Fernseher besitzt hat A vor GEZ oder neuerdings Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Person A möchte, wie auf dieser Seite erklärt, klagen: http://online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen.

Nur Person A hat die Frist, dem Beitragsbescheid zu widersprechen, verpasst. Bescheid kam im Februar. Seit dem hat A nichts bezahlt. Wie geht Person A jetzt vor?



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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#1: 02. Dezember 2013, 22:11
Da hier nur anonymisierte, hypotetisch-fiktive Fälle behandelt werden und es obendrein eher unwahrscheinlich erscheint, dass Person XYZ bereits im *FEBRUAR* einen offiziellen rechtsmittelfähigen "BeitragsBESCHEID" mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hat, sondern wohl vielmehr eine Zahlungsaufforderung o.ä. - oder allenfalls einen Bescheid der noch rückständige RundfunkGEBÜHREN von vor dem 01.01.2013 beinhaltet, rate ich an, das fiktive Beispieldokument doch einmal einzuscannen, zu anonymisieren und hier hochzuladen...

Ein Widerspruch, dem nicht form- und fristgerecht widersprochen wurde, wird üblicherweise rechtskräftig und damit theoretisch auch vollstreckbar - so zumindest meine Info.


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#2: 02. Dezember 2013, 22:29


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#3: 18. Dezember 2013, 21:34
Sorry für die verspätete Antwort, alle Mails sind im Spamfilter gelandet.

In diesem fiktiven Bespiel hat Person XYZ am 1.2.2013 einen Gebühren/Beitragsbescheid. Siehe das Beispiel Dokument anbei.

In zweiten Beispieldokument ist ein Brief betitelt "Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt" an Firma B im März von Person XYZ geschickt worden.

Wie könnte Person XYZ in diesem Fall vorgehen, wenn diese Person Zahlung an Firma B vermeiden möchte.
In diesem Beispiel ist Person XYZ bereit, wenn nötig, zu klagen


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#4: 18. Dezember 2013, 21:35
noch das zweite Beispieldokument


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#5: 18. Dezember 2013, 22:25
Weitere Infos zu diesem Beispiel.

Person XYZ hat nun festgestellt, dass dessen Frau vor lauter Panik, während einem langen Aufenhalt im Ausland, eine Überweisung in September an Firma B getätigt hat. Anbei ist das Musterdokument, das Person XYZ erhielt.

Ist es zu spät für Person XYZ aktiv zu werden?



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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#6: 18. Dezember 2013, 22:38
Da laut Antwort im "Musterbrief Vorbehaltserklärung" unter Vorbehalt gezahlt wurde, kann das Geld zurückgefordert werden, wenn Betrugservice seine Prozesse verliert. Mein Vorschlag: Zahlungen begleichen, wenn es für einen Widerspruch zu spät ist. Weitere Zahlungen einstellen, Widerspruch einlegen gegen jeden Beitragsbescheid, falls ein Beitragsbescheid mit Rechtssbehelfsbelehrung erlassen wird, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Beispiele finden sich hier im Forum genug.
Wenn Anfang 2014 Urteile gegen den Zwangsbeitrag gefällt werden, Geld zurückfordern und hoffen dass es zurückgezahlt wird. Da wird aber vermutlich klagen vor Gericht nötig werden, freiwillig rücken die nichts raus.


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#7: 19. Dezember 2013, 06:45
Nur Person A hat die Frist, dem Beitragsbescheid zu widersprechen, verpasst. Bescheid kam im Februar. Seit dem hat A nichts bezahlt. Wie geht Person A jetzt vor?

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.  8)


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

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(Mahatma Gandhi)

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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#8: 19. Dezember 2013, 10:01
... Da wird aber vermutlich klagen vor Gericht nötig werden, freiwillig rücken die nichts raus.

Ich denke, dass die dann komplett verloren haben, wenn die mit solchen Tricks arbeiten.

Richter lassen sich eine Menge gefallen. Aber irgendwann reißt denen auch der Geduldsfaden.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#9: 12. März 2014, 18:39
Hallo, bin neu hier.

@Moderatoren: Ich hoffe, es ist korrekt hier in diesem Thema zu fragen, ansonsten bitte als eigenständiges Thema auslagern.

Mal angenommen, eine Person A und eine Person B wohnen in einem Haushalt.
Beide waren noch nie bei der GEZ gemeldet.
Beide, A & B, bekommen seit einiger Zeit jeweils zeitgleich die üblichen hier beschriebenen Briefe.
Weder a noch B haben jemals darauf geantwortet oder GEZahlt.
(Die Adressen bekam der Beitragsservice in der 2. Charge.)

Jetzt kam Anfang März an beide ein Schreiben, datiert vom 1. März, mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge", seit 1.1.2013, über die Summe von fast 280 €, mit Überweisungsvordruck, aber ohne Rechtsmittelbelehrung.

Eine Woche später kam an beide vom Beitragsservice die "Bestätigung der Anmeldung", mit dem Wortlaut "Daher wurde nun eine Anmeldung vorgenommen", auch datiert vom 1. März und auch ohne Rechsmittelbelehrung.

Sowohl A & B rechnen mit ein paar Mahnungen und Drohungen, und dann irgendwann mit dem Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung.

Nun das Problem: A & B wollen sich demnächst für ca. 5 Wochen im Ausland aufhalten, ohne feste Adresse (Wohnmobil). Wenn dann der Bescheid kommt - wie kann die Frist für den Widerspruch bzw. die Widersprüche von 4 Wochen eingehalten werden, wenn der Bescheid am Anfang der 5 Wochen per Post kommt?

Gibt es gesetzliche Grundlagen, die diese Frist in diesem rein fiktiven Fall verlängern könnten, oder andere Alternativen?

Dumm wäre außerdem, wenn 2 Bescheide für eine Wohnung rechtskräftig würden... :-\

Gruß, Frei


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2014, 18:52 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#10: 12. März 2014, 19:05
Wenn man nicht im Lande ist, kann nichts zugestellt werden. Der Beitragsservice versendet Briefe nach folgendem Gesetz:
Zitat
Landeszustellungsgestz § 8 Heilung von Zustellungsmängeln:
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten nachweislich zugegangen ist; im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Da ein Beitragsbescheid nachweislich nie zugestelt wird, ist die Anstalt in der Nachweispflicht der Zustellung. Es wurde kein Empfangsbekenntnis zurückgesendet, also Nachweis der Zustellung durch die Anstalt nicht möglich.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=8844&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Es dauert einige Zeit, bis wirklich ein Beitragsbescheid ausgestellt wird, zur Zeit werden unverbindliche Zahlungsaufforderungen verschickt, sogenannte Bettelbriefe. Man kann Monatelang im Ausland verbringen, ohne rechtliche Nachteile.
Im übrigen ist die Zwangsanmeldung unrechtmäßig, die willkürliche Rückdatierung ebenfalls.
Mehr dazu hier (Nötigung):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#11: 12. März 2014, 19:55
Danke für die Info.

Nach dem Lesen von diesem, diesem & diesem Beitrag dachte ich erst, der Brief würde 3 Tage nach der Aufgabe des Bescheids als zugestellt gelten.

Angenommen die fiktive Person A legt in dem genannten rein fiktiven Fall dann etwas verspätet, ca. 2 Wochen nach dem eigentlichen Fristablauf, aber fast direkt nach dem Urlaub, sagen wir ca. 3 Tage nach der Rückkehr nach Deutschland, den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs ein - wie sollte die Begründung für den verspäteten Widerspruch lauten?

Oder muss dann dem Widerspruch ein anderes Schreiben (z.B. Fristverlängerung, beantragen dass der Beitragsbescheid in den vorherigen Stand versetzt wird), und mit welchem Wortlaut, um rechtskräftig zu sein?

Gruß, Frei


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#12: 12. März 2014, 21:19
Einfach sinngemäß einen Widerspruch an den Beitragsservice schreiben, dass gegen den Beitragsbescheid vom xx.xx.xxxx, mir zugestellt am xx.xx.xxxx, fristgerecht Widerspruch erhoben wird. Wenn die sich querstellen, muss ein neuer Beitragsbescheid ausgestellt werden, den kann man anfordern auf der rechtlichen Grundlage des Landeszustellungsgesetzes §8, die berufen sich selbst auf dieses Gesetz.


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#13: 13. März 2014, 20:52
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten nachweislich zugegangen ist; im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Da ein Beitragsbescheid nachweislich nie zugestelt wird, ist die Anstalt in der Nachweispflicht der Zustellung. Es wurde kein Empfangsbekenntnis zurückgesendet, also Nachweis der Zustellung durch die Anstalt nicht möglich.

[/quote]

Dann kann man ja theoretisch alle Gebührenbescheide ignorieren oder wie sehe ich das ?
Erst reagieren wenn der Bescheid per Einschreiben kommt? Ich glaube, das wird BS nie tun, eher wird der Gerichtsvollzieher mit der Sache beauftragt, bevor Betrugservice jeden Beitragsbescheid per Einschreiben versendet. Versuch mal später zu beweisen, dass man keine Post vorher bekommen hat.
Ich hatte früher mit der GEZ gekämpft, bis der GV sich gemeldet hat. Kein einziger Brief ist von dem Verein je per Einschreiben gekommen, oder sind da andere Fälle bekannt, wo die Post nachweislich aus Köln gekommen ist?

Das würde mich echt interessieren, da ich auch zu den Leuten gehöre, die klagen werden. Ich will es vorher aber soweit wie möglich hinauszögern, und in diesem Fall wäre die Vorgehensweise "nie Post bekommen, da kein Nachweis" sehr interessant.

Gruß


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Re: Widerspruchfrist verpasst was tun?
#14: 13. März 2014, 21:47
Danke für die Info.

Nach dem Lesen von diesem, diesem & diesem Beitrag dachte ich erst, der Brief würde 3 Tage nach der Aufgabe des Bescheids als zugestellt gelten.

Angenommen die fiktive Person A legt in dem genannten rein fiktiven Fall dann etwas verspätet, ca. 2 Wochen nach dem eigentlichen Fristablauf, aber fast direkt nach dem Urlaub, sagen wir ca. 3 Tage nach der Rückkehr nach Deutschland, den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs ein - wie sollte die Begründung für den verspäteten Widerspruch lauten?

Oder muss dann dem Widerspruch ein anderes Schreiben (z.B. Fristverlängerung, beantragen dass der Beitragsbescheid in den vorherigen Stand versetzt wird), und mit welchem Wortlaut, um rechtskräftig zu sein?

Gruß, Frei

A könnte die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gem. § 32 VwVerfG (bzw. des ggf. zutreffenden Länderrecht) beantragen. A muss verhindert gewesen sein, diese Verhinderung ist glaubhaft zu machen (z.B. Reisebuchung, Hotelrechnung ...). Halbwegs sicher ist die Kiste nur, wenn von Zugang bis Ablauf der Frist die Verhinderung bestand und nach Rückkehr sofort gehandelt wird.

Alternativ könnte A überlegen, ob der Bescheid tatsächlich zugegangen ist. Könnte ja sein, dass der dummerweise beim Nachbarn eingeworfen wurde.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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