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Autor Thema: Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice  (Gelesen 90377 mal)

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17) Der Beitragsservice behauptet manchmal, ohne passendes Formular gäbe es keine Befreiung. Das stimmt nicht:

http://www.akademie.de/wissen/rundfunkbeitrag-gebuehrenbefreiung


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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18)
Dieses ist ein Trick zur Verschleierung des Verantwortlichen eines Brieftextes. Allerdings mir ist dies nur aus nicht-formularbasierten Schreiben, also Antworten auf spezielle Anfragen, aus dem Hause Beitragsservice  bekannt:

Die Verwendung der "Wir-Form" im Brieftext in Verbindung mit einer "im Auftrag" Unterschrift.

Beispiel: Herr S hatte einen Brief an Frau A, Vorgesetzte einer Behörde mit Bitte um Antwort geschrieben.

Folgenden Brief erhält Herr S als Antwort:
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr S,
Ihre Anfrage hat Frau A vorgelegen. Gerne beantworten wir Ihre Frage:

Es hat alles seine Richtigkeit. Blablabla...

Mit freundlichen Grüssen
i.A.:
Klaus Klausen/Unterschrift
------------------------------------------------------

Es ist ja schön, dass sich Frau A und Herr Klaus Klausen einig sind, dass alles seine Richtigkeit hat, jedoch gibt es keinen Hinweis darauf, welche der beiden Personen nun Verantwortlicher Urheber für die Aussage " Es hat alles seine Richtigkeit" ist. (z.B. wenn sich rausstellt, dass eben nichts seine Richtigkeit hat)

Hat Frau A Herrn Klausen beauftragt, eine von ihr erstellte Willensbekundung zu unterschreiben und abzusenden, also als Bote, so ist Frau A verantwortlich für den Inhalt.

Hat Frau A Herrn Klausen aber beauftragt, eine Willensbekundung selber zu schreiben, zu unterzeichnen und abzusenden, so ist Herr Klaus Klausen verantwortlicher Urheber des Schreibens.

Einen Brieftext mit zwei Urhebern gibt es nicht! Er ist rechtlich nicht verwertbar.

Korrekt würde es heissen (Beispiel):
- Herr Klausen als Bote, verantwortlich ist Frau A:
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr S,
Ihre Anfrage hat mir vorgelegen. Gerne beantworte ich Ihre Frage:

Es hat alles seine Richtigkeit. Blablabla...

Mit freundlichen Grüssen

Frau A
i.A.:
Klaus Klausen/Unterschrift
------------------------------------------------------

oder:
- Herr Klausen als allein Verantwortlicher
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr S,
Ihre Anfrage hat Frau A vorgelegen. Sie hat mich gebeten, Ihre Frage zu beantworten:

Es hat alles seine Richtigkeit. Blablabla...

Mit freundlichen Grüssen
i.A.:
Klaus Klausen/Unterschrift
------------------------------------------------------


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2015, 19:35 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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19) Irreführende Information auf der Webseite "ARD intern"
Kleiner, aber wichtiger "Irrtum" auf der Webseite von ARD intern,
http://www.ard.de/home/intern/die-ard/17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html
die den Rundfunkbeitrag kurz darstellen soll und dabei eine vereinfachte Geräteabhängigkeit anstelle der Geräteunabhängigkeit vorgaukelt:
Zitat
Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, ...
Es muss heissen:
"Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, ob Sie TV-Geräte, Radios oder Computer besitzen, ...

Ähnlich auf der NDR Seite
http://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/rundfunkbeitrag/index.html
Zitat
Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben.
Es muss ebenfalls heissen:
Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, ob Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben.

Anhang: Screenshot der Seiten vom 05.06.2015


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 10:34 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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zu 19)
...und beim Beitragsservice auf der Startseite:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Zitat
Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.
Anstelle der korrekten Schreibweise:
"Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder ob Rundfunkgeräte dort vorhanden sind."

Anhang Screenshot 05.06.2015

----------------------------------------------

Bemerkungen anderer User dazu:

Zitat
Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, ...

Es muss heissen:
"Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, ob Sie TV-Geräte, Radios oder Computer besitzen, ...     

seppl hat hier natürlich vollkommen Recht, wenn man davon ausgeht, was eigentlich bezweckt werden soll.

Mr. X sagt:  Es müsste eigentlich so heißen, wie es seppl geschrieben hat. Richtig.

Mr. X hat sich screenshots gemacht, genau wie seppl, und wird diese bei seiner Argumentation mit anbringen.
Nun wird aber auf mehreren Seiten das geschrieben, wie es beim BS steht. Mr. X beruft sich darauf und erklärt, das für bare Münze genommen zu haben. Er hat es auf mind. 5 Websites gesehen und das kann doch dann kein Irrtum sein, sondern das ist dann Gesetz für Mr. X .
( Da sieht man mal, dass dort Leute sitzen, wie die, die einem antworten, die nicht in der Lage sind, zu verstehen, was die von sich geben. )

Das ist doch gut, dass es so ist. Mr. X begrüßt das. So wäre es schon richtig, wie es beim BS steht und so war es wohl vom Verfasser der Studie auch angedacht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2015, 19:21 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Bitte in diesem Thread keine Diskussionen beginnen. Er hat streng aufzählenden, nummerierten Charakter und soll ihn der Übersicht halber behalten!
Mit der Bitte an "UnerhÖRt", seinen Beitrag in der vorgegebenen Form wieder einzustellen.
Vielen Dank! seppl/Mod.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2015, 22:32 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
20) Irreführende Floskel im Schreiben "Ihr Rundfunkbeitrag" (die umgehende, erste Reaktion auf den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid)

Nach der üblichen Aufklärung betreffend der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, der gesetzlich geregelten Fälligkeit des "Beitrags" und der Rechmäßigkeit des Datenabgleichs treffen wir nun auf folgenden Satz:

"Sollten Sie zum Sachverhalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, wenden Sie sich bitte erneut an uns. Vielen Dank."

Das Schreiben enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung und hat somit keine rechtliche Relevanz.

Download hier

Ganz klar ist mir allerdings noch nicht, was damit bezweckt werden soll. Werden jetzt ohne weitere Aufforderung keine Widerspruchsbescheide mehr verschickt? Oder soll damit zumindest suggeriert werden, dass der Widerspruch für den BS mit diesem Schreiben abgeschlossen ist?

An dieser Stelle bitte keine Diskussion, dazu habe ich einen separaten Thread eröffnet unter
"Sollten Sie einen Bescheid wünschen, wenden Sie sich bitte erneut an uns."
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14758.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2015, 23:57 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
zu 20)
weiteres Beispiel der Irreführung in einem Schreiben betitelt mit "Rundfunkbeitrag" als "Pseudoantwort" auf den Widerspruch:
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg78213.html#msg78213

Das "Anliegen" ist der Widerspruch. Klärung erfolgt dafür nur durch einen Widerspruchsbescheid.

dazu:

Von Mitglied "PersonX":

Zitat
Der Beitragsservice gibt keine wirkliche Auskunft, auf welches Schreiben einer Person A geantwortet wird.

Die Aussage ist an dieser Stelle begrenzt auf die Aussage "vielen Dank für Ihr Schreiben" ohne Angabe, wann besagtes Schreiben beim Beitragsservice angekommen ist.

Auch aus den Kopfdaten oben rechts ist nicht ersichtlich, auf welches Schreiben der Beitragsservice überhaupt antwortet.

Es ist somit nicht möglich diese Antwort eindeutig einem vorausgegangenen Brief oder Fax etc. eindeutig zuzuordnen.

Die Aussagen lassen sich somit nicht gegenprüfen.

Das Beispiel ist dazu im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 02:02 von Bürger«
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21) Fehlender aktueller " Hinweisstempel" auf den Formularen vor Einführung des neuen Rundfunkbeitrags:

Zwar nur ein Indiz für Verschleierung, aber was kurz vor der Beitragssenkung im April 2015 einfach möglich war, wurde vor der grundlegenden Änderung des Abgabensystems nicht angewandt.

Anfang des Jahres 2015 gab es sehr schnell aus aktuellem Anlass den im Anhang abgebildeten prägnanten Stempel mit der Inschrift "Infos zur Beitragssenkung - www rundfunkbeitrag de" oben links auf den formularbasierten Schreiben

Der in dem aktuellen Fall ziemlich unwichtige und nur als Propaganda gedachte Hinweis wäre vor Einführung des Rundfunkbeitrags eigentlich viel wichtiger gewesen. z.B.  "Infos zum neuen Rundfunkbeitrag - www rundfunkbeitrag de"


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22) Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite der Bescheide

Aus
Zitat
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
einzulegen.
(Gebühren-/Beitragsbescheid/ Festsetzungsbescheid 01.06.2014 laut Mitglied "PersonX")

wurde inzwischen
Zitat
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt unter der Anschrift des für sie tätigen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln

oder unter der umseitig genannten Anchrift der Landesrundfunkanstalt.
(Festsetzungsbescheid 01.09.2015)

Das ist natürlich inhaltlich das Gleiche! Deswegen fragt man sich, warum die Umstellung?
Die Antwort liegt klar auf der Hand: Die LRAen sind überlastet mit Widerspruchsschreiben und versuchen mit dieser Umformulierung die Post auf den massenabfertigungstauglichen Beitragsservice in Köln umzulenken!

Die Änderung ist wirklich geschickt gemacht, da beim überfliegen der Zeilen sogar der Textbaustein "bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt" noch an der gleichen Stelle steht. Die Gewichtung des Textsinns hat sich aber um 180° auf den Beitragsservice verlagert.

Wir senden unsere Widersprüche aber natürlich weiterhin oder jetzt erst recht an die zuständigen LRAen!

Die Formulierung "des für sie (LRA) tätigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" beisst sich mit der Behauptung, der Beitragsservice wäre Teil der LRAen.
Dass eine Institution für sich selbst tätig wird, muss ja eigentlich nicht erwähnt werden...

--------------------------------------------------------

Bemerkungen anderer User dazu:

unter der Anschrift des für sie tätigen [...]

Das ist natürlich inhaltlich das Gleiche!
Nö, nicht das gleiche. Diese Wortwahl suggeriert, als hätte denen der Bürger einen Auftrag erteilt.

Übrigens: "sie" wird, weil persönliche Anrede, doch besser großgeschrieben.

Anm. Mod. seppl: Mit "für sie" ist "für die Landesrundfunkanstalt" gemeint. Wäre ja noch schöner, wenn der Beitragsservice für uns tätig werden würde  ;) Deutlicher wäre es allerdings wirklich gewesen, wenn "für diese" geschrieben worden wäre. Zufall ist das aber bestimmt nicht.

Ich habe auch erst gedacht, "der für mich tätige Beitragsservice". Aber weil "sie" kleingeschrieben ist, ist dir LRA gemeint, also "der für die LRA tätige Beitragsservice". Die für alles zuständigen Intendanden lassen keine Möglichkeit aus, um noch so gerade eben legale Betrügereien zu betreiben. Wenn man bedenkt, welche miesen Gestalten da zwangsfinanziert werden...

Es liegt ein Bescheid 01.06.2014 vor, in welchem bereits die neue Schreibweise vorzufinden ist, diese Änderung muss also zwischen 02.08.2013 und 01.06.2014 passiert sein. Vielleicht läßt es sich noch weiter eingrenzen.

Das Muster dazu kann geliefert werden.

Aus dieser Aussage lässt sich auch ableiten, dass der BS nicht Teil der LRA ist, sondern ein Auftragnehmer und damit im Auftrag für die LRA handelt.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2015, 13:20 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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23) Der Versuch, die Gesamtschuldnerschaft auszuhebeln um Beitragsbefreiungen unwirksam zu machen - Darstellung anhand der Formulare "Antrag auf Befreiung" und "Abmeldung der Wohnung"

Vorab: Die Gesamtschuldnerschaft einer Wohnung (alle volljährigen Inhaber) wirft rechtliche Probleme auf, wenn sie sich teils aus Personen zusammensetzt, die nach RBStV zahlungspflichtig sind und welchen, die Befreiungstatbestände aufweisen. Es handelt sich dabei dann um eine gestörte Gesamtschuldnerschaft, bei der nicht geregelt ist, ob der volle Rundfunkbeitrag eingefordert werden kann oder nur der rechnerische Bruchteil der zahlungspflichtigen Personen. (Für Weiteres siehe unten "Beispiel" oder bitte selber googeln "gestörte Gesamtschuld")

Bei dem
Antrag auf Befreiung bleibt ein Gesamtschuldner Teil der Gesamtschuldnerschaft bzw. wird es sogar erst, wenn es ein Erstkontakt mit dem Beitragsservice ist.

Zitat Infoblatt zum Antrag auf Befreiung:
"Sind Sie bisher noch nicht bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet, gilt Ihr Antrag gleichzeitig als Anmeldung der Wohnung"

Bei der
Abmeldung einer Wohnung tritt ein Gesamtschuldner aus einer Gesamtschuldnerschaft aus, da er dann nicht mehr Inhaber der Wohnung ist.

(Anm.Mod. seppl.: Das Formular ist nicht mehr im Umlauf! 16.01.2018)

Nun ist es aber so, dass gerade in diesem Abmeldeformular der Punkt "Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung" aufgeführt wird, der auch oder gerade dann gilt, wenn der Gesamtschuldner Inhaber der Wohnung bleibt. Er bleibt mit der Inhaberschaft der Wohnung Teil der Gesamtschuldnerschaft. Es handelt sich rechtlich also um eine Befreiung, die im "Antrag auf Befreiung" aufgeführt sein müsste. Warum also trotzdem in einem Abmeldeformular?

Antwort: Die gestörte Gesamtschuld ist als unlösbares und damit unerwünschtes Problem erkannt worden. Mit dieser Vorgehensweise wird versucht, die Gesamtschuldnerschaft zu umgehen und mit unlauteren Mitteln einen Einzelschuldner zu erzeugen, der dann alleine für den vollen Rundfunkbeitrag haftet, indem man die anderen Mitbewohner auffordert, sich formell abzumelden (nicht  zu befreien)! Mit dem zu Unrecht erzeugten Einzelschuldner wird es dann naturgemäß keine Probleme mit einer "gestörten Gesamtschuld" im Innenverhältnis der Zusammenwohnenden geben können.
 
Dass Mitbewohner sich aus einer Wohnung abmelden können, obwohl sie Inhaber der Wohnung bleiben, ist widersinnig und nicht im RBStV geregelt.


Praktisches Beispiel zur Problematik der gestörten Gesamtschuld:


Situation1:
Die Personen A und B wohnen unverheiratet zusammen. A und B sind beide voll zahlungspflichtig.
B zahlt den Rundfunkbeitrag für die Gesamtschuldnerschaft (für A und B) nach aussen an die Landesrundfunkanstalt.
B kann nun im Innenverhältnis der Gesamtschuldnerschaft (zwischen A und B) hälftig den Rundfunkbeitrag von A zurückfordern. A und B haben also jeweils eine Belastung von 8,50 monatlich. Das wird nach BGB so gehandhabt und ist so auf unteilbare Abgaben übertragbar.

Situation 2 (gestörte Gesamtschuld):
Die Personen A1 und B1 wohnen unverheiratet zusammen. A1 ist aus gesundheitlichen Gründen freigestellt vom Rundfunkbeitrag.
B1 zahlt den Rundfunkbeitrag für die Gesamtschuldnerschaft (für A1 und B1) nach aussen an die Landesrundfunkanstalt.
Müsste B1 nun den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, könnte er im Innenverhältnis aufgrund der Freistellung von A1 den Anteil nicht zurückfordern.
Die Frage ist nun, wer trägt die Schuld von A1? A1 kann sie nicht tragen, da freigestellt. B1 könnte sie tragen, das wäre aber ungerecht, da er ja gar keinen Einfluss auf die Situation von A1 hat und ausserdem eine Ungleichbehandlung mit Person B aus Situation1 stattfinden würde.

Da sowohl die Zahlungspflicht als auch die Freistellung gesetzlich geregelt wurde, bleibt als Belastungsträger nur die Landesrundfunkanstalt übrig. Im BGB wird es wirklich so gehandhabt, dass bei ähnlich gelagerten Fällen der Gläubiger auf einen Anteil der Zahlung verzichten muss.
Person A muss also garnicht zahlen und Person B 8,50 Euro.

In Anbetracht dessen, dass es zuhauf Fälle gibt, in denen "gemischte" Wohngemeinschaften existieren ( Man stelle sich vor, 4 Bafög Studenten wohnen mit einem Zahlungspflichtigen zusammen - Unterschied 17,50 Euro oder 3,50 für den Zahlenden) ist diese Situation natürlich unerwünscht bei der Geldeintreibung.

Vorteilhaft für die ungestörte Geldeintreibung - bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen - ist also eine Fokussierung in der Gestalt, dass eine Gesamtschuldnergemeinschaft durch einen zahlungspflichtigen Einzelschuldner ersetzt wird. Das ist natürlich völlig rechtswidrig, aber es ist schwer zu erkennen.



Weitere Beiträge zum Thema "Gesamtschuld" siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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zu 8.) Vertuschung des Beginndatums der Widerspruchsfrist in den Beitragsbescheiden mit gleichzeitiger Vertuschung des physischen Absenders der Beitragsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933

Laut Auskunft des Beitragsservices und einer LRA ist das im Data Matrix Code versteckte Datum das Absendedatum der Bescheide nicht das des Beitragsservice Köln, sondern nachweislich das eines externen Dienstleisters!
Namentlich ist dies die PAV Card GmbH in Lütjensee.

Das in Klarschrift angegebene Datum auf dem Bescheid ist das Datum der Erstellung beim Beitragsservice in Köln, das Datum im Data Matrix Code ist das Datum des Drucks, evtl auch das Absendedatum des Bescheides der Fa. PAV Card GmbH aus Lütjensee! Das erklärt die zeitliche Verschiebung zwischen Erstellung und Versand, da erst Daten nach Lütjensee übermittelt werden müssen und dort evtl. auch noch ein paar Tage in einer Druckwarteschlange hängen.

Bedeutung hat dies für die Behauptung des Beitragsservice bzw. der LRA vor Gericht, den Bescheid zu einem bestimmten Datum abgesendet zu haben. Ein Nachweis dafür kann nicht erbracht werden, da weder der Beitragsservice noch die LRA der physische Absender gewesen ist, sondern die PAV Card GmbH. (Dies gilt nicht für diejenigen Bescheide, die per Postzustellungsurkunde versendet worden sind!)

Es ist desweiteren fraglich, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es der nichtrechtfähigen Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice erlaubt, persönliche Daten an weitere, diesmal private Dienstleister zu übermitteln.

----------------------------------------------

Bemerkungen anderer User dazu:


 sondern nachweislich das eines externen Dienstleisters!
Namentlich ist dies die PAV Card GmbH in Lütjensee.


Das in Klarschrift angegebene Datum auf dem Bescheid ist das Datum der Erstellung, das Datum im Data Matrix Code ist das Datum des Drucks, evtl auch das Absendedatum des Bescheides.


Es ist desweiteren fraglich, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es der nichtrechtfähigen Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice erlaubt, persönliche Daten an weitere, diesmal private Dienstleister zu übermitteln. 

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:y85scMHb3VIJ:www.philastempel.de/stempel/zeigen/61617+&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de

Wenn es dafür handfeste Beweise gibt, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden, dann ist das spektakulär, was du da schreibst.
Das wäre der Hammer.
Wir brauchen mehr darüber.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, die Daten weiterzugeben und der BS schreibt das auf seiner website, dass keine Daten weitergegeben werden und diese nur intern verarbeitet werden.

Beispiel:  01.08.2015 im Kopf,,  Datamatrix zeigt 11.08.2015,,  Ankunft bei Mr. X 12.08.2015 ,, Kundennummer ist die des BS: 5010213941,
d.h., der BS ist verm. KUNDE bei einem anderen Unternehmen? Der BS macht das gar nicht selbst?

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18 (HEX:12)
Version Produkte/Preise: 32 (HEX:20)
Kundennummer: 5010213941
Frankierwert: 0,62 Euro
Einlieferungsdatum: 11.08.2015
Produktschlüssel: 9001
laufende Sendungsnummer: 000*****
Teilnahmenummer: 7
Entgeltabrechnungsnummer: 97*
Ankündigung Inhalt Datenelement HEX: 01
PREMIUMADRESS-ID: 003


Wenn das so ist, dann würde es z.B. einen Sinn ergeben, dass die Schreiben vom BS direkt mit farbigen Logos von ARD ZDF und DR sind und die anderen Schreiben immer nur in schwarz ?
Mr. X fragt sich schon lange, weshalb die anderen Schreiben eben in schwarz gehalten sind und nicht so, wie die anderen. Wieso dieser Unterschied?

----------------------------------------------

Es ist desweiteren fraglich, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es der nichtrechtfähigen Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice erlaubt, persönliche Daten an weitere, diesmal private Dienstleister zu übermitteln.

als da ausser der PAV Card GmbH auch noch wären:

freesort GmbH > http://www.freesort.de/
Zitat
Sendung konsolidiert über "freesort GmbH": K2055


http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/41703
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/64065
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/98886
Quelle; abgerufen am 11.10.2015 gegen 11:20 CEST

----------------------------------------------

Laut Auskunft des Beitragsservices und einer LRA ist das im Data Matrix Code versteckte Datum das Absendedatum der Bescheide nicht das des Beitragsservice Köln, sondern nachweislich das eines externen Dienstleisters!Namentlich ist dies die PAV Card GmbH in Lütjensee.
Wäre es zu gewagt, zu unterstellen, dieser separate Dienstleister würde eigenmächtig angeblich vom BS angefertige Dokumente absenden? Ein höheres Dokumentenaufkommen generiert ja auch diesem externen Dienstleister ein erhöhtes Einkommen, denn zumindest dort, wo die Bürger an den BS reagieren, reagiert ja auch der BS an den Bürger?

Ich komme hier mal auf das EuGH-Urteil zurück; eine nationale Behörde darf personenbezogene Daten nicht herausrücken, ohne den betroffenen Bürger vor Herausgabe darüber informiert zu haben und abgewartet zu haben, ob dieser der Herausgabe seiner Daten widerspricht; tut er dieses, geht nix.

Wenn man argumentiert, daß BS und LRA Behörden seien, gilt für diese das EuGH-Urteil entsprechend, auch sie dürfen *** keine Daten an Außenstehende rausrücken, schon gar nicht zur externen Weiterverarbeitung.

Sind BS und CO. keine Behörden, haben sie keine hoheitlichen Rechte inne.

----------------------------------------------

hier die Ausschreibung vom 28.11.2014:

Ausschreibung: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST

Tag der Zuschlagsentscheidung:11.9.2015
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.9.2015

Bekanntmachung vergebener Aufträge: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST


hier gibt es jetzt einen eigenen thread zu diesem Thema:
Briefpost des BS über externen Dienstleister - Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16042.0.html

Gruß
Kurt


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24) Vortäuschung einer rechtmäßigen Gläubigerschaft des Beitragsservice  durch Angabe einer Gläubiger-ID auf den Vordrucken zur Einzugsermächtigung.

Im Thread "Den Staat mit den eigenen Waffen schlagen, BGH und Bank hilft?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16558.msg109489.html#msg109489
wird erklärt, dass die Gläubiger-ID eine Identifikationsnummer ohne Rechtscharakter ist, die ungeprüft von der Deutschen Bundesbank an natürliche und juristische Personen/ Personengemeinschaften vergeben wird.

Auf dem den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice beiliegenden Zahlschein mit Antrag auf Einzugsermächtigung ist diese Gläubiger-ID angegeben (s. Anhang)

Im Zusammenhang mit der Einzugsermächtigung und dem hier irreführenden Ausdruck "Gläubiger-(ID)" ergibt sich der Eindruck, der Beitragsservice sei der rechtmäßige Gläubiger, der durch die Deutsche Bundesbank als solcher verifiziert wurde. Da der Beitragsservice bekanntermaßen jedoch nicht rechtsfähig ist, ist und bleibt die jeweilige Landesrundfunkanstalt der rechtmäßige Gläubiger. Das wird hier vertuscht und Anderes vorgetäuscht.

Da der BS als Institution keine juristische Personengemeinschaft ist, ist es sogar stark anzuzweifeln, dass diese Gläubiger-ID überhaupt vergeben werden durfte.

"Thomas665" hat im o.g. Thread eine Beschwerde dazu an die Deutsche Bundesbank formuliert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2015, 11:47 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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25) Anstelle des Widerspruchsbescheids kommt zur Portokostensteigerung ein irritierendes Schreiben

mit dem Textbaustein:
Zitat
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.

Gut beschrieben, auch die Rechtsfolgen, hier:

http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/01/beitragsservice-wir-beantworten-ihren-widerspruch-erst-dann-wenn-sie-uns-mitteilen-ob-sie-klage-erheben-wollen/

Es liegen ökonomische Gründe für dieses Schreiben vor: Es kann, im Gegensatz zu den Widerspruchsbescheiden, die aufwändig von 2 Mitarbeitern handschriftlich unterschrieben werden müssen, über den an den Beitragsservice vertraglich gebundenen Druckdienstleister (z.Zt. PAVCard Lütjensee) automatisch abgewickelt werden. !Trick 17!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 00:55 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Interessant für die Recherche über Veränderungen des Internetauftritts "rundfunkbeitrag.de" im Laufe der Zeit:

Mitglied "Frei" hat in einem anderen Thread auf die Seite "WaybackMachine" hingewiesen. Dort taucht die Beitragsserviceseite zum ersten Mal 2004 auf und wurde zwischenzeitlich sehr oft gespeichert.
http://web.archive.org/web/*/rundfunkbeitrag.de

Dieser Thread ist zur reinen Aufzählung gedacht. Bitte keine Kommentare und keine Diskussionen beginnen!
Vielen Dank! seppl


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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26) Sieglinde Baumert nicht 2 Monate, sondern nur "mehrere Wochen" in Beugehaft.

Auf der Seite

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.html
(jetzt toter link, letzte Archivierung:  November 2016 unter https://web.archive.org/web/20161122015512/http://www.rundfunkbeitrag.de:80/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.html )

wird der 2 monatige Gefängnisaufenthalt von Sieglinde Baumert deutlich heruntergespielt. 61 Tage werden hier als "mehrere Wochen" beschrieben.
Screenshot anhängend.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 09:40 von seppl«
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