Nach unten Skip to main content

Autor Thema: private & berufliche Nutzung einer Wohnung  (Gelesen 3029 mal)

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
private & berufliche Nutzung einer Wohnung
Autor: 19. November 2013, 18:09
Hallo Interessensgemeinde der wohl unglaublichsten, staatlich tolerierten Abzocke unserer bunten Republik,

hier kommt eine Frage auf zu dem Thema der beruflichen und / oder privaten Abgrenzung bzw. Aufteilung:

Mann A wohnt mit Frau B & Kind C in einem 2-Familienhaus im 1. OG & DG privat und hat auch als selbst. Kfm
im DG ein Büroraum. Alles läuft über ein Mietvertrag. Es besteht keine weitere Betriebststätte.
Herr A hat kein Fahrzeug, das Auto ist auf (Ehe-) Frau B angemeldet, die dies auch nutzt. (Herr A liebt den ÖPN)

Kleinfamilie ABC hatte sich seit 2008/2009 privat und beruflich erfolgreich von der GEZ abgemeldet, (mangels
Endgeräten) der weiteren Datennutzung widersprochen und nie wieder was von dem Verein gehört.
(Bis dieser nutzlose Verein daniederging und nun sich die Wiedergeburt meldete)

Nun bekommt Herr A also einen Infobrief vom Beitragsservice ... mit der Bitte, doch mal mitzuteilen, da ja unter
dieser Adresse seine Beitriebsstätte gemeldet sei und man keine Anmeldung finden könne (bis hierhin ist das
eigentlich noch lustig) ob er was anzumelden hätte, angemeldet hat oder ob er noch bzw. überhaupt gewerblich
arbeite (!?) oder freiberuflich tätig sei.

Darunter noch die Möglichkeit: "die Betriebsstätte befindet sich in meiner Privatwohnung"  Nein / Ja > Beitragsnr.

4 Wochen später bekam Herr A noch ein "Erinnerungsschreiben".

(Frau B verdient ihr Brot in einem richtigen Job im ÖD, Kind C gibt -ungewollt- einen Großteil davon wieder aus
und Herr A macht Kaufmannsgeschäfte online & per Telefon, ab und an kommt aber auch mal ein lebender Mensch
zu Ihm und fragt um Rat & Hilfe ...)

Herr A fragt nun alle möglichen Leute, da er ja nichts verkehrt machen will, wie er da nun vorgehen soll bzw.
welche Rechte da zu Tage treten - könnten.  Ist ja doch schon etwas kompliziert, oder ?

Herr A nebst B&C läßt schön in diese Runde grüßen & bedankt sich für weiterführende Infos, Tipps & Antworten  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

  • Beiträge: 72
Re: private & berufliche Nutzung einer Wohnung
#1: 19. November 2013, 20:12
Hallo Kokoloriger,

bitte lese Dir doch genau den RBStV und insbesondere die § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, § 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich und $ 6 Betriebsstätte / Beschäftigte genau durch und Deine Frage ist geklärt!

Fragen ist ja legitim und Du kannst ja hoffen, dass andere für Dich Antworten finden. Also ganz kurz und schmerzvoll: Ist die Raumeinheit vorwiegend (es kommt auf den Umfang der Nutzung der Raumeinheit an) privat genutzt, gilt § 2.

Eine Betriebsstätte ist dann eine Betriebsstätte, wenn 'sie nicht ausschließlich private Zwecke ...' dient! Siehe § 6.

Und jetzt aber ran, Paragraphen des RBStV verinnerlichen und einfach mit den bemitleidenswerten Beitragsschuftern in Kontakt bleiben. Die freuen sich über jeden Beitragsschuldner, der von ihnen was will. Sonst werden die möglicherweise entlassen, weil die Rundfunkanstalten doch an der richtigen Stelle sparen wollen. 10 Beitragsschufter weniger ist eine Gagenerhöhung für Teufelschalk, Wetten-Kanz-nicht und Rauch-und-Schall.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: private & berufliche Nutzung einer Wohnung
#2: 19. November 2013, 20:27
Eine Betriebsstätte auf dem privaten Grundstück / in der privaten Wohnung für das/die bereits Rundfunkgebühr bezahlt wird, ist vom Rundfunkbeitrag befreit. Nicht so aber der erste PKW, der geschäftlich genutzt wird. Hat die Betriebsstätte jedoch keinen PKW, geht der Beitragsservice leer aus. Mann A zahlt nichts.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Re: private & berufliche Nutzung einer Wohnung
#3: 20. November 2013, 09:51
o.k., vielen Dank für Eure Infos & Quellenhinweise.

Sorry für diese einfache Frage von Herrn A, aber er muß als Neuling ja erst einmal dieses System begreifen und verstehen - zu versuchen ...

Herr A fragt sich nun folgendes, da er gewerbl. und privat bei diesem B-Service ja gar nicht angemeldet ist:

Beantwortet er diese Schreiben überhaupt ? Und wenn ja, würde er sagen müssen, das sich die Betriebsstätte in einer
Privatwohnung befindet, kann aber kein Häkchen bei "Ja, die private Beitragsnummer lautet" machen, weil, da ist er ja
auch nicht angemeldet - und er würde sich dann ja gleichzeitig der "PrivatwohnungsFindungsundAnmeldungskommission"
ausliefern, die dann hier eine Anmeldung anfordert.

Herr A will aber auch dort kein Mitglied werden.

wie löst er dieses Dilemma ?

 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: private & berufliche Nutzung einer Wohnung
#4: 20. November 2013, 10:40
Das Dilemma haben auch andere. Eine fiktive Person "R", deren Büro ebenfalls in der Privatwohnung ist, hat bereits zwei solcher Anschreiben erhalten und bisher nicht geantwortet. "R" ist der Meinung, der gewerbliche Bereich wird parallel zum Privaten bearbeitet – die Adressquellen sind auch andere und bestehen seit eh und je – und somit wird dieser in der Regel früher als der Private mit den Anmeldeaufforderungen beglückt.

"R" wartet auf die Aufforderung für seine Wohnung zunächst ab. Dann kann er die andere beantworten und sagen, »Ne Jungs, ihr wisst schon, wo ihr mich könnt!« – Sollte eine Zwangsanmeldung für das Büro von "R" erfolgen, bevor er privat erfasst wurde, wird er das Spielchen treiben und einen ordentlichen Beitragsbescheid anfordern, um dann Widerspruch zu erheben. Spätestens dann muss er aber auch privat aktiv werden und einen Beitragsbescheid für die private Wohnung anfordern, da er ab jetzt nachweislich Ahnung von seiner Rundfunkbeitragspflicht hat (solche Wortkonstrukte gibt es nur bei uns in Deutschland |-).

Also "R" wartet zunächst genüsslich ab und freut sich auf den Disput mit dem Beitragsservice.

http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2013, 13:45 von René«

  • Beiträge: 72
Re: private & berufliche Nutzung einer Wohnung
#5: 20. November 2013, 11:39
o.k., vielen Dank für Eure Infos & Quellenhinweise.

Sorry für diese einfache Frage von Herrn A, aber er muß als Neuling ja erst einmal dieses System begreifen und verstehen - zu versuchen ...

Herr A fragt sich nun folgendes, da er gewerbl. und privat bei diesem B-Service ja gar nicht angemeldet ist:

Beantwortet er diese Schreiben überhaupt ? Und wenn ja, würde er sagen müssen, das sich die Betriebsstätte in einer
Privatwohnung befindet, kann aber kein Häkchen bei "Ja, die private Beitragsnummer lautet" machen, weil, da ist er ja
auch nicht angemeldet - und er würde sich dann ja gleichzeitig der "PrivatwohnungsFindungsundAnmeldungskommission"
ausliefern, die dann hier eine Anmeldung anfordert.

Herr A will aber auch dort kein Mitglied werden.

wie löst er dieses Dilemma ?

Welches Schreiben? Hat A überhaupt ein Schreiben bekommen? Es geht so viel Post verloren, die auf normalem Wege einfach die Empfänger nicht erreicht. (#)
Ansonsten hat ja René alles geschrieben ...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
Nach oben