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Autor Thema: folgender Sachverhalt. Tipps?  (Gelesen 3304 mal)

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folgender Sachverhalt. Tipps?
Autor: 24. August 2013, 13:33
Hallo, bin über ein anderes Forum auf dieses aufmerksam gemacht worden. Habe mal einen Fall wo mich sehr interessieren würde, wie ihr das seht.

A ist auf der G-Straße gemeldet. Tatsächlich wohnen tut er auf der H-Straße. Dies kann dem Einwohnermeldeamt völlig egal sein, da A unter beiden Adressen postalisch erreichbar ist. Eine Ummeldung kommt für A aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht.

Nachdem A zur Meldeanschrift das dritte Schreiben bekommen hat, hat er online angegeben, dass die Adresse nicht stimmt und die Wohnanschrift angegeben und die dortige Anmeldung mitgeteilt. Die Meldeanschrift von A ist nicht angemeldet.

Was meint ihr was nun passieren wird. Die Lebensgefährtin von A, B hat gestern das erste Schreiben erhalten. Bei ihr ist der Sachverhalt genau derselbe.

1. Frage: Kann trotzdem eine Zwangsanmeldung unter der Meldeanschrift erfolgen? Müsste dafür die Stasi...äh...GEZ nicht beweisen, dass A und B dort wohnen? Es könnte ja auch schon vor längerer Zeit ein Umzug erfolgt sein und nur ein Meldevergehen vorliegen...


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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#1: 24. August 2013, 14:14
Einfach, für alle. "Alle" bedeutet hier die Nutznießer dieser Reform. Für "niemand" (das sind wir, Wähler) kann es kompliziert, ärgerlich und teuer sein. Für die Rundfunkanstalten, also alle, ist einfach, wegen Wohnung in G und H Geld zu verlangen. Davon muss man ausgehen. Viel Glück beim sich wehren.


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xrw

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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#2: 24. August 2013, 14:30
Im Prinzip ist das das gleiche Problem wie hier.

Die Lebensgefährtin von A, B hat gestern das erste Schreiben erhalten.

Ohne Ummeldung in letzter Zeit? Wenn sie jetzt noch erste Briefe aus der Melderegisterlieferung vom März rausschicken, sind sie wohl in Verzug. Demnächst sollte ja schon die zweite Tranche drankommen.


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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#3: 25. August 2013, 11:12
Ohne eine Info darüber, was in der G-Straße los ist, geht hier nicht viel. Ist dort ein Gewerbebetrieb? Lebt dort die alte Mamma Bates mumifiziert im Schaukelstuhl, und Ihr kassiert immer noch die Rente? Käme das raus, wenn Ihr Euch ummelden würdet? Ist das ein Zweitwohnsitz? Irgend jemand wird dort zahlen müssen, weil der Rundfunkbeitrag faktisch eine (Zweit-)Wohnsitzsteuer ist! Aus der Zahlungspflicht für ein bewohntes Gebäude / eine bewohnte Wohnung kommt man nur raus, wenn derjenige zahlt, der darin tatsächlich in den Genuss des ÖRR kommt. Wenn derjenige das freiwillig angibt, dann geht das relativ einfach.
Ansonsten geht ein riesiges Theater um die Frage los, in wieweit ungenutzte Gebäude beitragspflichtig sind. Das ist sicherlich auch ein Thema, mit dem die Architekten des RBStV nicht richtig gerechnet haben. Möglicherweise ist deshalb beim Beitragsservice mit einer gewissen Kulanz zu rechnen, wenn die Schilderung der Umstände glaubwürdig ist. Mein Tipp im Zweifel Horst Schlämmer: " …beim Schreiben zwei, drei Doornkaat, dann ist die Story rund".


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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#4: 04. September 2013, 18:12
A hat nun der Stasi online mitgeteilt, dasser tatsächlich auf der H Straße wohnhaft ist. Dies ist nun 10 Tage her. Eine Rückmeldung erfolgte bislang nicht. B wird erstmal abwarten und wenn nichts kommt denselben Weg begehen.

@ahgee: Du hast aber eine blühende Fantasie :)


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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#5: 20. November 2013, 19:26
Update. Keine Reaktion seitens der GEZ. Nach fast 3 Monaten....Ob das ein gutes Zeichen ist weiß ich nicht,,,


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Re: folgender Sachverhalt. Tipps?
#6: 20. November 2013, 19:54
Ansonsten geht ein riesiges Theater um die Frage los, in wieweit ungenutzte Gebäude beitragspflichtig sind. Das ist sicherlich auch ein Thema, mit dem die Architekten des RBStV nicht richtig gerechnet haben.
Ungenutzte Gebäude sind NICHT beitragspflichtig. Auch nicht, wenn sie möbliert sind. Das ist offiziell. Bitte die Nachweise dazu selber recherchieren...
Ob eine Wohnung ungenutzt ist, darf der BS laut Spitzelparagraph 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beim Blockwart äh, Vermieter in Erfahrung bringen


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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