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Autor Thema: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung  (Gelesen 36676 mal)

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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#15: 15. November 2013, 22:12
Auch Person A hat mit Post vom 1.11., Eingang 11.11. eine Mahnung bekommen und mehrere Bescheide in den Monaten seit März. Person A hatte gegen den ersten Bescheid im Mai fristgerecht Widerspruch eingelegt und eine Antwort bekommen: „ Vielen Dank für Ihre Nachricht … Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle … Es besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen … Informationen dazu im beigelegten Merkblatt.“ Dann weitere Zahlungserinnerungen, Bescheide, Mahnungen. Aber bis jetzt noch kein gerichtlicher Mahnbescheid.
Person A wird jetzt nochmal per Einschreiben dieser Mahnung widersprechen und sie zum Klageweg auffordern.


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S
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#16: 16. November 2013, 11:05
Zitat
Viel Glück dabei

Wieso das?

Weil ich hier im Forum schon viel darüber gelesen habe, dass e-Mails nicht beantwortet werden oder im Zweifelsfall nicht anerkannt werden...


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

F
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#17: 04. Dezember 2013, 15:57
Nun gibt es News aus der hypothetischen Abteilung anhand von Briefen.

Der erste sagt aus, was alle hier bekommen, die sich wehren.
Im zweiten gibt es gleich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Ist das aufgrund des Widerspruchs denn rechtens?


Da Person A ja mit Person B eine Wohnung bezieht, möchte Person B Person A dazu bewegen, mit dem Beitragsservice zu reden um ggf. eine Änderung zu erzielen.
Person B ist noch kein Gebührenbescheid zugegangen und wäre bereit zu zahlen wenn die "Schulden" für Person A dann erlassen würden.

Person A denkt aber nicht, dass der Beitragsservice dies so einfach hinnehmen würde...




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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#18: 04. Dezember 2013, 19:05

Der erste sagt aus, was alle hier bekommen, die sich wehren.
Im zweiten gibt es gleich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Ist das aufgrund des Widerspruchs denn rechtens?

Da Person A ja mit Person B eine Wohnung bezieht, möchte Person B Person A dazu bewegen, mit dem Beitragsservice zu reden um ggf. eine Änderung zu erzielen.
Person B ist noch kein Gebührenbescheid zugegangen und wäre bereit zu zahlen wenn die "Schulden" für Person A dann erlassen würden.

Person A denkt aber nicht, dass der Beitragsservice dies so einfach hinnehmen würde...

Ob die Zwangsvollstreckung rechtens ist, dürfte anhand von Rechtsbehelfsbelehrungen in deren Schreiben ersichtlich sein, ebenso wie man sich dagegen wehrt.
Den seltsamen Deal werden die nicht hinnehmen. Sich den Rechtsbehelfsbelehrungen entsprechend wehren dürfte der einzige zielbringende Weg sein.
Also: Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#19: 04. Dezember 2013, 19:32
Man kann gegen die Androhung von Zwangsvollstreckung Widerspruch einlegen?!

Für wäre kein Geld da...leider...


Edit:
Wäre das erste Bild aus der letzten Anlage ein Widerspruchsbescheid von denen?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#20: 04. Dezember 2013, 20:21
Ohne Gewähr:
Ein typischer Brief, um Panikaktionen zu erzeugen. Zeitfenster 5 Tage? Welches seriöse Unternehmen macht sowas?
Kamen die Briefe mit Einlieferungsnachweis?

Nicht ins Bockshorn jagen lassen!

Gegen einen VollstreckungsBESCHEID kann und sollte Widerspruch eingelegt werden.
Das ist aber nur die Androhung.
Auch hier wird absichtlich weggelassen, dass gegen einen Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt werden kann (Frist 2 Wochen s. Wikipedia). Damit wird dem Schreiben der Anschein gegeben, es sei bereits der Bescheid.

Ich hoffe, meine Ansicht wird von anderen Lesern noch bestärkt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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xrw

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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#21: 04. Dezember 2013, 20:22
Man kann gegen die Androhung von Zwangsvollstreckung Widerspruch einlegen?!

Gegen die Androhung nicht. Ist auch sonst normalerweise zwecklos. Die einzige wirkliche Chance zum Wiederspruch besteht direkt nach dem ursprünglichen Bescheid.

Für wäre kein Geld da...leider...

Wenn kein Geld da ist, ist auch eine Zwangsvollstreckung nicht tragisch. Bloß empfielt sich dann ein Pfändungsschutzkonto.

Wäre das erste Bild aus der letzten Anlage ein Widerspruchsbescheid von denen?

Nein, auf einen Wiederspruch zu einer Mahnung brauchen sie auch keinen auszustellen.

Einen Mahnbescheid gibts normalerweise nicht, wenn schon die ursprüngliche Forderung auf einem Bescheid beruht.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#22: 05. Dezember 2013, 02:06
Hi,

die Brief kamen ganz normal an, Unterschrift für Entgegennahme wurde auch nicht verlangt.

Ein P-Konto wäre zwar im Hinterkopf, da aber momentan der Dispo genutzt wird, werden muss ist das etwas verzwickt.
Die einzigen pfändbaren Dinge im Haushalt von Person A und B wären eine höherwertige Waschmaschine und Spülmaschine, das lässt ein wenig die Hirnwindungen kreisen....

Und ins Bockshorn lasse ich mich nicht jagen, das machen schon zuviele, deshalb haben wir ja diese Geldwürgemaschinerei am Hintern.
Immer und immer wieder ja sagen und sich von den "Ton-gebenden" dieses Landes im nachhinein...oder mittlerweile schon mit Ankündigen immer weiter gegen die Wand pressen zu lassen - mir reicht es aber genauso traurig macht es mich auch.




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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#23: 05. Dezember 2013, 11:01
Moin zusammen,

Ich habe gestern die 3. Mahnung erhalten, und bisher einfach gar nix unternommen. Was neu an dieser ist, ist der kurze Zeitraum, in dem ich den offenstehenden Betrag begleichen soll (bis 15.12.2013). Kann ich jetzt noch einen Widerspruch einlegen, oder ist es dafür zu spät?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#24: 05. Dezember 2013, 11:20
Waren die vorigen Beiden mit der jetzigen identisch, bis aufs Datum?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#25: 05. Dezember 2013, 11:26
Ne, die waren deutlich freundlicher gehalten.
Zitat:
"Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen."
Dann kamen nur noch die Infos, wie sich der Betrag zusammensetzt, wie hoch er ausfällt, etc. pp


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#26: 05. Dezember 2013, 12:08
Wenn es sein muß geht sie auch in Haft!
Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?
Erzwingungshaft gibt es, ja. Aber das ist wie Urlaub, nur halt im Knast. Da kommt man nicht zu den Schwerverbrechern, sondern in eine Einzelzelle. Ziel dabei ist es, den Willen des Menschen zu brechen. Danach gibt es für die gleiche Sache aber keine Erzwingungshaft mehr. 3 Monate erscheint mir jetzt aber erheblich zu lang. Eher drei Tage könnte ich mir für diese Lächerlichkeit (Rundfunkbeitrag nicht bezahlen) vorstellen. Und selbst diese 3 Tage sind schon ziemlich hart für diese Nichtigkeit (Rundfunkbeitrag nicht bezahlen). Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema der Erzwingungshaft, die wirklich harmloser ist, als man es ständig propagiert. Denn eine richtige Haftstrafe für so eine Lächerlichkeit ist hochgradig verboten.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#27: 05. Dezember 2013, 12:17
Eben noch habe ich in einem anderen Thread geprahlt, dass man mir einfach keinen Beitragsbescheid zuschickt. Ich habe gerade die Post rausgefischt und siehe da: Der Beitragsbescheid ist da. Standardschreiben, wie man es hier schon tausend Mal gepostet hat. ES GEHT LOOOOOOOS... YEAHHHH!


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#28: 05. Dezember 2013, 12:25
Wenn es wirklich Erzwingungshaft geben sollte, ist der unumstössliche Beweis geliefert, dass jedem die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit durch dieses Gesetz genommen wird. Das würde ich denen noch schreiben, dass der Wille, den Rundfunk abzulehnen, durch diesen Freiheitsentzug noch konkreter seine Berechtigung bekommt.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#29: 13. Januar 2014, 02:27
Neuester Stand:
Person A hat am 09.12 fein widersprochen (mit Androhung einer Strafanzeige) via Mail und Einschreiben mit Rückschein.
Als Antwort das üblich gesalbte, selbstherrliche und gottesgleiche Gelaber der Herrschaften.

Bis jetzt kam bei Person A kein Widerspruchsbescheid oder ähnliches.Nur vom 08.01 eine weitere Info, dass zum 15.01 bitte zu zahlen sei, wohlgemerkt kein Bescheid.

Für diesen Widerspruch wird Person A nun auch anfügen, dass alle drei Einschreiben dem Beitrags-"service". in Rechnung gestellt werden. Vielleicht auch eine Aufwandsentschädigung in selbiger Höhe wie die gesamte Beitragsrechnung  :).





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