Wir spinnen im Traum weiter dass Person A folgendes verfasst hat:
Herr Mustermann
Musterstraße 222
081500 Musterstadt 14.11.2013
vorab via Email
Beitragsnummer: xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Gebührenbescheide vom 03.05.2013, 01.06.2013 und den 01.09.2013, sowohl die Mahnung vom 01.11.2013 ein.
Ihr Schreiben vom 01.11.2013 (welches mysteriöserweise erst am 13.11.2013 bei mir einging!) enthält eine Mahnung zu Gebührenbescheiden, welche ich bis dato nicht erhalten habe.
Ihre Art, Geld für eine Leistung einzufordern, welche ich nicht geordert habe unterstütze ich nicht.
Gänzlich davon abgesehen bin ich nicht bereit eine Kopfsteuer an Sie zu entrichten. Ich zahle keine Flatrate, welche ich nicht gebucht habe. Diese Art der Umsetzung lässt an eine Diktatur erinnern.
Gleichwohl erhalte ich derzeit ALG1 weit unterhalb der Pfändungsgrenze und besitze keine Gegenstände im pfändbaren Rahmen, es bringt als nichts mir gegenüber Drohungen auszusprechen.
Als Anhang erhalten Sie diverse Gutachten, welche Ihre "Geldeintreiberei" als verfassungswidrig einstufen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Als Anhang wären die Gutachten aus dem Forum von Dr. Koblenzer/Carina Günther, Dr. Degenhart (auch verkürzte Fassung) mit dabei.
Das ganze würde denn theoretisch noch via Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden, abzgl. der pdf Anlagen, welche ja von der mail vorliegen würden.