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Autor Thema: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung  (Gelesen 36675 mal)

F
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Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
Autor: 13. November 2013, 14:32
Hi zusammen,

wir nehmen an:
Person A hat bis Ende 2012 GEZ Gebühren für ein Radio bezahlt. Hat aber schon Dezember 2012 die Zahlung aus Frust eingestellt.
Ende März 2013 hat Person A den Wohnort gewechselt und wurde von der GEZ angeschrieben, worauf Person A nicht reagierte.
Seitdem kamen mehrfach Bescheide die ebenfalls ignoriert wurden.
Nun erhielt Person A auf den 13.11.2013 eine Mahnung, dass die gesamte Summe bis zum 15.11.2013 gezahlt werden soll.
Das Datum der Mahnung ist aber auf den 01.11.2013 datiert.
Siehe Anhang

Ausserdem wohnt Person A mit Person B zusammen, diese ist seit einem Monat bei Person A gemeldet und wird seitens der GEZ "gebeten" sich bitte mithilfe des Antwortfragebogens sicher anzumelden. Person B ist aber nicht sicher wie Sie handeln soll und würde sich ggf. für sich und Person A die Wohnung anmelden.

Wie sähe der weitere Vorgang aus?


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a
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#1: 13. November 2013, 15:48
Witzig. Meine aktuelle Zahlungsaufforderung verlangt auch die Zahlung aller Beiträge für 2013 (Januar bis Dezember) zum 15.11.2013. Auch mein Schreiben ist vom 01.11.2013. Natürlich werde ich nichts bezahlen. Ich warte auf die Pfändung.


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F
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#2: 13. November 2013, 18:53
Nunja, für die obige Hypothese ginge es aber Person A trotzdem darum, etwas in der Hand haben zu können, gerade da das vom 01.11. datierte schreiben erste heute zugestellt worden wäre und bis 15.11.2013 wäre das mehr als knapp, würde also ETWAS unter den Nägeln brennen.

Und es würde sich auch die Frage stellen ob noch eine zweite Mahnung käme oder dies der letzte "Warnschuss" wäre?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#3: 13. November 2013, 19:15
Ich habe heute ebenfalls meinen zweiten Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommen, ohne Mahnung. Datum 01.11.2013, zugestellt am 13.11.2013. Derselbe Text, nur vom Westdeutschen Rundfunk Köln, für den Zeitraum vom 01.04.2013 bis 30.09.2013. Mein erster Widerspruch wurde rechtswidrig ignoriert. Ich schreib denen jetzt auch so einen "Ausserkraftsetzungsbescheid" wie vom René im Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7298.msg53671.html#msg53671
Es geht ja doch so langsam in den Bereich der illegalität was die da mit uns machen. Wenn ich Widerspruch einlege, sollte das rechtlich gewürdigt und nicht ignoriert werden.


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k
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#4: 13. November 2013, 20:04
Es zeichnet sich immer mehr ab,dass die Herrschaften des Beitragsservice überfordert sind,weil sie mit dieser Verweigerungsfront nicht gerechnet haben.
Man könnte annehmen,dass da im Lande D etwas faul ist und aus dem Ruder läuft oder irre ich da?


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koppi1947

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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#5: 13. November 2013, 23:25
Es geht ja doch so langsam in den Bereich der illegalität was die da mit uns machen.
Langsam? Egal. Interessant finde ich auch, dass einige schon zwei Beitragsbescheide haben und man mir trotz betteln einfach keinen ausstellen wollen.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#6: 14. November 2013, 00:42
In D läuft schon lange was aus dem Ruder. Das Problem ist, dass vieles eine zeitlang gepusht wird und auf einmal stirbt der "Informations-"Tornado, zu welchem Thema auch immer, und es geht um etwas anderes...fast wie...hm....Ablenkung, sowas wie Brot und Spiele...wir erinnern uns an Assange....pffff, war die Luft raus.

Aber trotzdem in Sachen GEZ: Auf jeden Fall sollte Person A etwas auf die Beine stellen aber was könnte sie denn tun in der kurzen Zeit, wenn es schon soviel Bescheide + Mahnung gibt? Zu spät für Widerspruch? Ganz anderer Weg? Man könnte denken, Person A geht ein wenig die Pumpe.....


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tex

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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#7: 14. November 2013, 01:37
Hallo.
Person A bekam gestern auch Post vom 1.11.2013 und sie drohen ihr mit der Pfändung der Rente und der Mietkaution (P Konto hat die Person A).
Wenn es sein muß geht sie auch in Haft!
Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

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xrw

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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#8: 14. November 2013, 03:21
Stimmt es, dass sie die Person deshalb maximal einmal 3 Monate wegsperren können?

3 Monate sind das Maximum der Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld (und nur dann, wenn mehrere Bußgelder gleichzeitig festgesetzt worden sind, sonst maximal 6 Wochen). Bußgeld kann es theoretisch wegen Missachtung der Anzeigepflichten oder wegen mindestens 6 Monaten Zahlungsrückstand geben. Falls es überhaupt ein Bußgeld gibt, wird das wegen sowas weit von der Obergrenze weg sein und dann auch die Erzwingungshaft allenfalls ein paar Tage dauern.

Relevanter ist wohl Erzwingungshaft wegen Verweigerung der Vermögensauskunft bei der Vollstreckung der eigentlichen Forderung. Die kann im Prinzip 6 Monate dauern, aber die Anstalt muss dafür zahlen, und sie wollen ja Geld haben und keins verbraten, drum ist es auch da unwahrscheinlich, dass sie das länger als ein paar Tage durchziehn. Wenn es nichts Pfändbares gibt (bei vorhandenem Pfändungsschutzkonto wohl wahrscheinlich), ist es ohnehin klüger, die Vermögensauskunft abzugeben; dann hat man sie normalerweise für mindestens 2 Jahre vom Hals.


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m
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#9: 14. November 2013, 08:44
Ich habe heute auch meinen zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen obwohl ich noch keine Rückmeldung von meinem Widerspruchsschreiben erhalten habe.
Wie könnte ich jetzt weiter vorgehen bzw. welche Möglichkeiten bieten sich ?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#10: 14. November 2013, 22:40
Wir spinnen im Traum weiter dass Person A folgendes verfasst hat:

Herr Mustermann
Musterstraße 222
081500 Musterstadt                                                     14.11.2013

vorab via Email

Beitragsnummer: xxxxxxx




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Gebührenbescheide vom 03.05.2013, 01.06.2013 und den 01.09.2013, sowohl die Mahnung vom 01.11.2013 ein.

Ihr Schreiben vom 01.11.2013 (welches mysteriöserweise erst am 13.11.2013 bei mir einging!) enthält eine Mahnung zu Gebührenbescheiden, welche ich bis dato nicht erhalten habe.

Ihre Art, Geld für eine Leistung einzufordern, welche ich nicht geordert habe unterstütze ich nicht.

Gänzlich davon abgesehen bin ich nicht bereit eine Kopfsteuer an Sie zu entrichten. Ich zahle keine Flatrate, welche ich nicht gebucht habe. Diese Art der Umsetzung lässt an eine Diktatur erinnern.
Gleichwohl erhalte ich derzeit ALG1 weit unterhalb der Pfändungsgrenze und besitze keine Gegenstände im pfändbaren Rahmen, es bringt als nichts mir gegenüber Drohungen auszusprechen.

Als Anhang erhalten Sie diverse Gutachten, welche Ihre "Geldeintreiberei" als verfassungswidrig einstufen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx



Als Anhang wären die Gutachten aus dem Forum von Dr. Koblenzer/Carina Günther, Dr. Degenhart (auch verkürzte Fassung) mit dabei.

Das ganze würde denn theoretisch noch via Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden, abzgl. der pdf Anlagen, welche ja von der mail vorliegen würden.


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#11: 15. November 2013, 12:36
Ich bekam gestern auch den zweiten Gebührenbescheid, ohne dass bisher auf meinen Widerspruch reagiert worden wäre. Gibt es eine Möglichkeit, einen Widerspruch rein digital per Mail zu verfassen? Wie funktioniert bei diesem Verfahren die Autorisierung (Unterschrift)? Denn die Kosten für die ganzen Einschreiben mit Rückschein summieren sich auch mit der Zeit.


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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#12: 15. November 2013, 17:00
Ich bekam gestern auch den zweiten Gebührenbescheid, ohne dass bisher auf meinen Widerspruch reagiert worden wäre. Gibt es eine Möglichkeit, einen Widerspruch rein digital per Mail zu verfassen? Wie funktioniert bei diesem Verfahren die Autorisierung (Unterschrift)? Denn die Kosten für die ganzen Einschreiben mit Rückschein summieren sich auch mit der Zeit.

Widerspruch fertig unterschrieben einscannen und dann an die gewünschte E-Mail verschicken.

Viel Glück dabei


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

M
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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#13: 15. November 2013, 21:06
Zitat
Viel Glück dabei

Wieso das?


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Re: Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung
#14: 15. November 2013, 21:35
@ M_a-r_k-u_s:
Wenn Du Deine Fragen nach den Forumsregeln http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html (Punkt 2) umformulierst, bekommst Du wahrscheinlich mehr Antworten.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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