Hallo René, ich habe auch schon mehrmals das Grundgesetz gelesen, konnte diesen Artikel 20 aber nicht so gut in Verbindung zum RBSTV bringen.
Zu deiner Außerkraftsetzung kann ich einige Argumente beitragen, den Artikel 20 GG anzuwenden ist demnach völlig legitim:
Die Politik hat eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geschaffen, die sich weitestgehend der öffentlichen Kontrolle entzieht, mit einem Gebührensystem, das offensichtliche Mängel aufweist und einer riesigen Sender- und Programmauswahl, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundversorgung zu tun hat. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert sich selbst, beeinflusst die Gesetzgebung, indem er eine Allianz mit Politikern eingeht und handelt nach seinem eigenen Rechtsempfinden.
Die Bundesregierung hat die Landesregierungen da zu etwas ermächtigt, was in der Theorie ganz toll ist, aber in der Praxis leider durch Macht- und Geldgier der Politiker zu einem Zusammenbruch der gesamten deutschen Nation führen kann. Verbotenerweise verbinden sich Politik und meinungsbildende Rundfunkanstalten, um mit erkennbar Grundgesetzwidrigen Gesetzen den örR als stärkste Medienmacht in Deutschland zu erhalten.