Ich habe mit der ganzen Aktion nichts anderes verlangt als den Beitragsbescheid. Und was macht der RBB? Er traut sich noch immer nicht mir einen auszustellen. Und das ist jetzt die zweite Drohung mit dem Beitragsbescheid (siehe Anmerkung in Herrn S*** schreiben, letzter Absatz). Dieses Mal sogar ohne Frist und schön schwammig. Bei der ersten Drohung mit dem Beitragsbescheid hieß es noch, dass der in zwei Wochen kommen soll. Das war Anfang Oktober.
Das ist blabla-Hinhalte- und Verweigerungstaktik, welche die "Akzeptanz" nicht gerade steigern dürfte
Da kannst Du getreu Kafka wohl noch bis in alle Ewigkeit warten.
Denen gehört mal ordentlich Dampf unter dem Kessel gemacht.
Zur "Gleichbehandlung" gehört eben auch, dass *allen* ein rechtsmittelfähiger Bescheid ausgestellt wird.
Und zwar nicht *irgendwann*, sondern *umgehend*.
Da auf *die* aber offensichtlich nur im negativen Sinne Verlass ist - hast Du denn schon mal *diese* Informationen von akademie.de geprüft:
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html[...]
Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einen echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zulasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiß deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist.
Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen.
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
[...]
Es stellt sich mir die Frage, ob nicht einfach
- jeder Klagewillige (insbesondere jeder *hingehaltene* Klagewillige)
- unter Verweis auf oben zitierte Ausführungen von akademie.de
(insbesondere das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)
- gegen die erstbeste Zahlungsaufforderung *sofort* Widerspruch einlegen,
- einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid einfordern
- bei Untätigkeit von mehr als 3 Monaten ggf. Untätigkeitsklage einreichen bzw.
- gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage erheben
- bzw. bei Untätigkeit Feststellungsklage erheben sollte...
...zumindest so ähnlich?
Die Zeit, dass sich der Bürger auf der Nasse herumtanzen lässt, ist vorbei!!!
Für mich klingt das nach dem einzigen probaten Mittel in solchen Hinhalte- und Verweigerungsfällen.
Warum sollen *wir* uns an der Nase herumführen lassen?!???
*WIR* bestimmen hier, wo es lang geht!!!