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Autor Thema: Vor Ort bei der LRA präsent sein!  (Gelesen 47092 mal)

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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#75: 17. November 2013, 12:43
@abgezockter1984,

du hast dich zu weit aus dem Fenster gelehnt, um jetzt auf Tauchstation zu gehen. Ich denke, du bist uns jetzt eine Antwort schuldig. Hast du doch noch gekniffen? Wenn du, wie behauptet, keine Angst und kein Schamgefühl kennst, kannst du es auch begründen.


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jetzt_reicht_es

Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#76: 17. November 2013, 12:51
@abgezockter1984,

du hast dich zu weit aus dem Fenster gelehnt, um jetzt auf Tauchstation zu gehen. Ich denke, du bist uns jetzt eine Antwort schuldig. Hast du doch noch gekniffen? Wenn du, wie behauptet, keine Angst und kein Schamgefühl kennst, kannst du es auch begründen.
Es ist immer noch eine freiwillige Aktion!
Was sollen diese Aufforderungen, die schon fast an Nötigung grenzen?
Er hat genauso das Recht die Aktion auch abzublasen.
Außerdem war auch fast keiner bereit ihn zu begleiten...


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#77: 17. November 2013, 14:30
Bitte bleibt Sachlich!


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#78: 17. November 2013, 14:42
Diese Angestellten können so einen persönlichen Befreiungsantrag wie vom Abgezockten doch auch nur weiterleiten.
Zu diesen Abteilungen "Recht und Personal", zu den Justiziaren oder wer auch immer dann beim örR das letzte Wort.

Und das lassen die bestimmt nur schriftlich zu. Da kann dann sogar noch der Weg zur Masurenallee 8-14 gesparrt werden.

Markus


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#79: 18. November 2013, 00:55
Es war keine Aufforderung. Ich fand diese Aktion von Anfang an überflüssig. Wer sich aber von allen für seinen Mut, seine Initiative feiern lässt, soll schon begründen, warum er sich seitwärts in die Büsche schlägt. Solche ... schaden nur der Sache und enttäuschen und entmutigen die Bewegung.
Außerdem wollte er sowieso allein hingehen. Dass sich in der Metropole Berlin keine Unterstützer fanden, ist trotzdem ein Armutszeugnis!


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#80: 18. November 2013, 13:07
Ich halte mich bedeckt, bis ich Neuigkeiten berichten kann. Ich warte noch auf einen Brief vom RBB mit einer ausführlichen Stellungnahme. Bis dahin schreibe ich nichts dazu öffentlich. Hier einen Hype wegen nichts zu machen, halte ich für übertrieben. Die TAZ hat übrigens auch gekniffen.

EDIT: Wie der Zufall es so will habe ich eben meine Post rausgeholt und da war der Brief von Herrn S*** vom RBB drinnen. Ich lese es gleich durch und gehe später drauf ein, wenn es relevant ist.

Dass ich vom RBB Beitragsservice eine schriftliche Stellungnahme habe, finde ich eigentlich noch geiler, als dass man sich dort täglich vor Ort gegenseitig ankeift.


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#81: 18. November 2013, 13:54
Hier noch das Schreiben...



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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#82: 18. November 2013, 14:34
Dann warte mal auf den Beitragsbescheid mit Rechtbehelf.
Was dieser Herr da schreibt ist auch nur bla bla bla und ohne Bedeutung,den einzigen Vorteil den Du hast,einen Namen,denn gegen den Kasperverein zu klagen wird schwierig aber gegen Personen wird interessanter,sehe ich zumindest so.


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koppi1947

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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#83: 18. November 2013, 14:48
Ich habe mit der ganzen Aktion nichts anderes verlangt als den Beitragsbescheid. Und was macht der RBB? Er traut sich noch immer nicht mir einen auszustellen. Und das ist jetzt die zweite Drohung mit dem Beitragsbescheid (siehe Anmerkung in Herrn S*** schreiben, letzter Absatz). Dieses Mal sogar ohne Frist und schön schwammig. Bei der ersten Drohung mit dem Beitragsbescheid hieß es noch, dass der in zwei Wochen kommen soll. Das war Anfang Oktober.


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#84: 18. November 2013, 14:53
Der meinte bestimmt 2014 oder 2015 ;)


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koppi1947

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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#85: 18. November 2013, 16:01
Hier noch das Schreiben...

Zitat
… Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu gewähren ist, abschließend in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt hat. ...

Der Bursche vom RBB ist nicht auf dem neusten Stand und streut absichtlich Sand in die Augen. Das Bundesverfassungsgericht zu Härtefällen:
Zitat
1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012
Diese Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren ein Härtefallverfahren gemäß § 4 Abs. 6 RBStV vorschaltet. Das Bundesverfassungsgericht macht geltend:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#86: 18. November 2013, 17:24
Vor allem steht in $ 4 RBStV auch das schöne Wort "insbesondere", was bedeutet soviel wie ALLES!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#87: 18. November 2013, 21:54
Ich habe mit der ganzen Aktion nichts anderes verlangt als den Beitragsbescheid. Und was macht der RBB? Er traut sich noch immer nicht mir einen auszustellen. Und das ist jetzt die zweite Drohung mit dem Beitragsbescheid (siehe Anmerkung in Herrn S*** schreiben, letzter Absatz). Dieses Mal sogar ohne Frist und schön schwammig. Bei der ersten Drohung mit dem Beitragsbescheid hieß es noch, dass der in zwei Wochen kommen soll. Das war Anfang Oktober.

Das ist blabla-Hinhalte- und Verweigerungstaktik, welche die "Akzeptanz" nicht gerade steigern dürfte ;)
Da kannst Du getreu Kafka wohl noch bis in alle Ewigkeit warten.
Denen gehört mal ordentlich Dampf unter dem Kessel gemacht.
Zur "Gleichbehandlung" gehört eben auch, dass *allen* ein rechtsmittelfähiger Bescheid ausgestellt wird.
Und zwar nicht *irgendwann*, sondern *umgehend*.

Da auf *die* aber offensichtlich nur im negativen Sinne Verlass ist - hast Du denn schon mal *diese* Informationen von akademie.de geprüft:

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html

Zitat
[...]
Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einen echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zulasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiß deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist.
Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen.
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
[...]

Es stellt sich mir die Frage, ob nicht einfach
- jeder Klagewillige (insbesondere jeder *hingehaltene* Klagewillige)
- unter Verweis auf oben zitierte Ausführungen von akademie.de
  (insbesondere das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)
- gegen die erstbeste Zahlungsaufforderung *sofort* Widerspruch einlegen,
- einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid einfordern
- bei Untätigkeit von mehr als 3 Monaten ggf. Untätigkeitsklage einreichen bzw.
- gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage erheben
- bzw. bei Untätigkeit Feststellungsklage erheben sollte...

...zumindest so ähnlich?

Die Zeit, dass sich der Bürger auf der Nasse herumtanzen lässt, ist vorbei!!!


Für mich klingt das nach dem einzigen probaten Mittel in solchen Hinhalte- und Verweigerungsfällen.
Warum sollen *wir* uns an der Nase herumführen lassen?!???

*WIR* bestimmen hier, wo es lang geht!!!


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#88: 19. November 2013, 11:04
Hier noch das Schreiben...

Zitat
… Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu gewähren ist, abschließend in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt hat. ...

Der Bursche vom RBB ist nicht auf dem neusten Stand und streut absichtlich Sand in die Augen. Das Bundesverfassungsgericht zu Härtefällen:
Zitat
1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012
Diese Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren ein Härtefallverfahren gemäß § 4 Abs. 6 RBStV vorschaltet. Das Bundesverfassungsgericht macht geltend:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Zitat
15-ter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt
in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von
der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor,
wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die
zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt
wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als
die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.

Vor allem steht in $ 4 RBStV auch das schöne Wort "insbesondere", was bedeutet soviel wie ALLES!

insbesondere = ALLES ?  ???


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#89: 19. November 2013, 11:37
Was ich so verwirrend finde ist WARUM wird kein Bescheid ausgestellt ?!
Ich meine, dürfen die das überhaupt ? Wenn ich hier alles richtig verstanden habe sind ja nur Bescheide Rechtskräftig und Zahlungsaufforderungen nicht, ist das so richtig ?

Wie verhalten sich sich hier andere Rundfunkanstalten ?

Irgendwie peil' ich das alles nicht wirklich ... und das Schreiben von dem Heini liest sich auch nur wie ein vorgefertigter 08/15-Brief von der GEZ. Ein wirklich interessanter Fall ... es wird laufend mit der Zustellung eines Bescheides "gedroht" aber bis jetzt immer noch keiner da ... ?!

Gruß,
ViSa


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