Wer die Öffentlich-Rechtlichen beschädigt, gefährdet genau das, was die Menschen eigentlich erwarten: [...]
Die redet über "die Menschen", nicht über jeden Menschen. Jeder einzelne Mensch soll also wollen, was "die Menschen" nach Meinung dieser Frau wollen, und dafür zahlen. Und die Meinung dieser Frau hat nach Gesetz ja Vorrang vor der Meinung jedes Menschen.
Seitdem sind die Kosten aber in vielen Bereichen gestiegen. Neben wachsenden Technik-, Rechte- und Energiekosten haben wir Tarifsteigerungen und Pensionsansprüche aus anderen Zeiten zu verkraften.
Wenn die Technik Sachen teurer Macht, dann soll man ohne Technik produzieren. Wenn Maschinen die Produkte teurer machen, dann soll mit Hand produziert werden. Wenn Computer die Verwaltung teurer Macht, dann zurück zur Schreibmaschine und Handschrift, zurück zu Karteien, zurück zur Rechnung mit mechanischen Geräten oder mit dem Bleistift. Diese Frau in ganz hohen Position versteht elementare Sachen über Wirtschaft und Finanzen nicht.
Und das mit den Pensionen ist eine Unverschämtheit. Ich muss kämpfen, um im Alter versorgt zu sein, und sie verlangen, dass ich Parasiten ernähre.
Wenn der BR bis 2020 die Trimedialität umsetzen will,
Sie erfanden die Floskel "Konvergenz der Medien", und jetzt "Trimedialität". Die Argumente des BVerfG basieren auf der Prämisse der Knappheit der Frequenzen, so dass öffentlich rechtlichen Rundfunk nötig ist, um sinngemäß Gleichgewicht gegen die Privaten herzustellen, um einen privaten Monopol zu hindern. Diese Prämisse gilt im Internet nicht. Im Internet hat der öffentlich rechtliche Rundfunk keine Existenzberechtigung, und damit fehlt die Grundlage für ihre Finanzierung mit Gebühren und Beiträgen.