@Rochus,
ich halte den überspitzten ironischen Beitrag von Roggi für vertretbar. Jeder von uns nimmt den Sarkasmus/Ironie auf eine eigene Art wahr. Wir sollten uns deswegen hier nicht zerfleischen.
Interessant finde ich, dass sich der WDR bisher in keinster Weise äußert. Zum Beispiel: Was mit den Fragen passieren wird? Welche Fragen ausgewählt werden? ...
Warum nun aber ausgerechnet die Zeit des 3. Reichs mit der Zeit einer durchaus gefestigten Demokratie nahezu gleichgesetzt werden muss, ist mir schleierhaft.
Und was habe ich in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "Wehret den Anfängen" zu verstehen, Roggi?
So etwas wie zwischen 1933 und 1945 in ganz Deutschland wird es hier nicht mehr geben. Vor allem nicht in dem fürchterlichen Ausmaß, dass von Dir als absolut unnötiger Vergleich herangezogen wurde. Leute, bleibt mal hinsichtlich der Vergleiche auf dem Teppich.
Selbst die Wortspielerei mit "GEZ****" ist schon ziemlich am Rande des guten Geschmacks angekommen, aber dann auch noch auf Konzentraitonslager anzuspielen ist total daneben.
Das hat auch nichts mit gegenseitigem Zerfleischen zu tun sondern ist eine von mir ernsthaft vorgetragene Kritik.
Um es deutlicher zu machen: Holocaustvergleiche sind nicht nur daneben sondern rechtlich auch stark umstritten.
Hier wird immer als letzte Instanz auf den EU-GH für Menschenrechte gehofft, falls das Bundesverfassungsgericht dem Beitragsunfug zustimmen sollte. Aber aus Straßburg kommen auch solche Urteile wie dieses hier, dass jedem, der das auch noch witzig findet oder auch nur als überspitzt ironisch bezeichnet ein wenig zu denken geben sollte:
http://www.kath.net/news/38820Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs war das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» in Deutschland rechtens.
Straßburg (kath.net/KNA) Das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» ist nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gerechtfertigt. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, dass die Kampagne der Tierschutzorganisation Peta als Banalisierung des Holocaust gewertet werden müsse. Deutsche Gerichte hätten aus besonderer Rücksicht auf jüdische Mitbürger gehandelt. Das Verbot sei daher keine Verletzung der Meinungsfreiheit. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil.
Und damit werden automatisch nicht nur Juden sondern auch andere Gruppen in Schutz genommen, wie wahrlich unter dem Terrorregime der NS-Zeit mehr zu leiden hatten, als jeder Beitragszahler es jemals tun wird.
Noch mal zum Mitschreiben: Mit solchen Vergleichen disqualifizieren wir uns selbst.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"