Ich finde den Beitrag von Roggi bei FB ziemlich daneben. Wenn einem nichts anderes mehr einfällt, sollte man es gleich sein lassen, als wieder die 3.Reich-Keule rauszuholen. Eine solche Stellungnahme schadet uns nur.
Nützliche Beiträge sehen anders aus.
Es ist wohl ein himmelweiter Unterschied, ob wir in einem Rechtsstaat oder einem Unrechtsstaat leben. Hier haben wir immerhin die Möglichkeit, unsere Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, ohne am nächsten Morgen von den Ledermänteln abgeholt zu werden. Und wir können uns gerichtlich gegen den ÖRR-Unfug zur Wehr setzen. Aber eine derartige verbale Entgleisung ist nicht hinzunehmen!
Eine solche Aktion, Roggi, hätte ich von Dir gerne mal vor 70 Jahren gesehen! Da hättest Du mit Sicherheit ein Date mit Roland F. gehabt.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"