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Autor Thema: Fragen zum Bescheid vor und nach 2013  (Gelesen 2157 mal)

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  • Beiträge: 1
Fragen zum Bescheid vor und nach 2013
Autor: 21. Oktober 2013, 16:15
Hallo,

Herr und Frau A. haben nie GEZ gezahlt. Und 2013 auch noch kein Schreiben erhalten.

Fragen:

Kommen die Bescheide erst so spät? Ich habe hier in einem .pdf gelesen dass sie erst 2014 kommen, jedenfalls bei einigen. Bei wem und warum?

Kann die GEZ oder wie auch immer diese Leute sich nun nennen auch Gebühren von vor 2013 erhaben?

Diese Bescheide sind gar keine Bescheide damit die Leute nicht widersprechen oder klagen können, ist dies korrekt?

Danke!


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Uwe

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Re: Fragen zum Bescheid vor und nach 2013
#1: 21. Oktober 2013, 17:25
Hallo und Willkommen,

hier kannst du nachschauen wann deine Stadt die Daten
an die GEZ sendet.

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip


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Re: Fragen zum Bescheid vor und nach 2013
#2: 21. Oktober 2013, 19:30
Kommen die Bescheide erst so spät?
Ich habe hier in einem .pdf gelesen dass sie erst 2014 kommen, jedenfalls bei einigen. Bei wem und warum?
Der bundesweite Meldedaten-Abgleich braucht solange. Siehe Link von Uwe.

Kann die GEZ oder wie auch immer diese Leute sich nun nennen auch Gebühren von vor 2013 erhaben?
Nur, wenn man damals als Teilnehmer mit Radio oder Fernseher angemeldet war. Ansonsten nicht.
War man angemeldet und hat dennoch nicht gezahlt, können wohl bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden.
Momentan scheint es eine Welle an derartigen Alt-Forderungen zu geben - mehr dazu unter
Erfahrungen mit Vollstreckungen -> "verstärkte Eintreibung alter Forderungen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg52526.html#msg52526

Diese Bescheide sind gar keine Bescheide damit die Leute nicht widersprechen oder klagen können, ist dies korrekt?
Ein "Bescheid" ist und bleibt ein "Bescheid" - das steht dann so auch drauf - und beinhaltet auch eine "Rechtsbehelfsbelehrung".
Gegen diesen "Bescheid" mit "Rechtsbehelfsbelehung" kann
- Widerspruch eingelegt - und
- bei abschlägigem Widerspruchsbescheid dann
- Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Einige hier im Forum sind schon soweit - aber auch erst seit wenigen Wochen, da sich das ganze Prozedere so lange hinzieht.

Zu dem Prozedere gehört, dass dem Bescheid erst eine Reihe eher "unverbindlicher" Schreiben vorausgehen (z.B. Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung).
Für bisher nicht angemeldete Bürger gehen dem noch die ganzen Bittschreiben bzgl. Auskunft/ Anmeldung voraus.
Es kann sich also hinziehen...

Grundvoraussetzung für Widerspruch/ Klage ist o.g. rechtsmittelfähiger "Bescheid" mit "Rechtsbehelfsbelehrung".
Dass dieser erst bei monatelanger NICHTzahlung überhaupt erstellt wird, ist einer der ominösen Umstände, die sich rund um diesen unsäglichen, sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"ranken.

Viele Beispielfälle findest Du im gesamten Forum - nimm Dir daher die Zeit, ein wenig querzulesen und auch die Suchfunktion zu nutzen.

Zur ersten Übersicht findest Du gut zusammengestellte Infos z.B. unter
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Druck! Druck!! DRUCK!!!
Von *allen* Seiten - über *alle* Wege - auf *allen* Ebenen!!!

MITSTREIKEN! EINTRAGEN!! WEITERSAGEN!!!
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
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Dranbleiben!
Weitermachen!

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Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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s
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Re: Fragen zum Bescheid vor und nach 2013
#3: 21. Oktober 2013, 20:08
Nur keinen voreilenden Gehorsam, in der ersten Reihe wird man zuerst erschossen. Das ist typisch deutsche Mentalität.

Hier sind auch etliche die noch kein Schreiben bekommen haben. Umso besser, umsomehr zieht sich das in die Länge.
Und wie schnell ist man umgezogen...

Also keine Panik, Christian.

und hier noch was interessantes:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6777.0.html

und wenn alles nichts hilft, Verwaltungsgericht gibts ja auch noch...


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