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Autor Thema: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?  (Gelesen 37319 mal)

k
  • Beiträge: 4
Edit "Bürger":
Siehe bitte auch wichtige Hinweise am Ende des Threads
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7129.msg136553.html#msg136553
bzgl. dessen mindestens vorläufiger Schließung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Hallo, Person A wird immer wieder empfohlen, die Briefe vom Beitragsservice ungeöffnet zurück zu schicken (Empfänger unbekannt verzogen usw.).

Es wird immer wieder von Zurückweisen gesprochen. Was bedeutet Zurückweisen genau?

Ist es sinnvoll die Briefe ungeöffnet zurück zu schicken? Ist das Zurückweisen sinnvoll?

Danke  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:12 von Bürger«

i
  • Beiträge: 84
Hallo
als Postfachbesitzerin kann ich Sendungen die mir nicht "geheuer" sind oder nicht bestellte Zeitschriften mit dem Vermerk "Annahme verweigert" im Fach "falsch eingelegte Sendungen" wieder verschwinden lassen. Das ist ungeheuer effizient. Das müßte auch bei direkter Zustellung funktionieren, wenn man die Post mit besagtem Vermerk wieder zum Postamt zurückbringt, selbstredend UNGEÖFFNET!

LG Issleb


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:02 von DumbTV«

R
  • Beiträge: 1.126
Das Zurückweisen ungeöffneter Briefe löst das Problem nicht, es verzögert nur den gerechten Lauf der ganzen Sache.

Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen, dagegen angehen. Und nicht dieses Herumeiern!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:53 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w

wtfacow

Für die Leute die aber nicht klagen wollen/können (erstmal oder auch gar nicht) ist diese Variante aber immer noch besser als zahlen.
Alles ist besser als dem Abzockverein das zu geben was er will.

Aber hast vollkommem Recht , es verzögert das Problem nur.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
... aber Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen kann man schon. Nicht zu schnell reagieren, nur bei Terminsachen Fristen einhalten. Vorauseilender Gehorsam ist meist die Falle, in die wir tappen.

Unser Argument ist das Geld, das der Beitragsservice NICHT einnimmt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:08 von DumbTV«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
  • Beiträge: 1.126
Das Zurückweisen ungeöffneter Briefe löst das Problem nicht, es verzögert nur den gerechten Lauf der ganzen Sache.
Brief öffnen, Inhalt verinnerlichen, dagegen angehen. Und nicht dieses Herumeiern!
Für die Leute die aber nicht klagen wollen/können (erstmal oder auch gar nicht) ist diese Variante aber immer noch besser als zahlen.
Alles ist besser als dem Abzockverein das zu geben was er will.
Aber hast vollkommem Recht , es verzögert das Problem nur.

Widerspruch einlegen kostet nichts, verglichen mit dem, was man sonst so an Geld für irgendwelchen Kram ausgibt. Selbst wenn der Widerspruch per Einschreiben gegen Rückschein an die LRA geht.

Und die Untätigkeitsklage kostet auch nichts. Das kann man selber machen. Man zahlt allenfalls einen geringen Gerichtskostenvorschuß. Gewonnen wird die Klage auf jeden Fall. Die LRA wird dann dazu verurteilt, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Und dann gibt es auch den Vorschuß zurück. Die Gerichtskosten blecht dann die Gegenseite. Andererseits kann man sich für diese sonnenklare Angelegenheit auch einen Anwalt nehmen. Den dürfen die werten Herrschaften dann ebenfalls berappen.

Und was man dann mit dem Widerspruchsbescheid in der Tasche unternimmt, das bleibt dann jedem selber überlassen. Aber man war auf jeden Fall recht kostenneutral unbequem. Und, und nur dann, wenn sich diese Fälle häufen, wird auch den Gerichten klar, mit was für einem Haufen sie es da zu tun haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:54 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

h
  • Beiträge: 73
Nicht zurückweisen!
Brief ungeöffnet zur Post schaffen.. Sagen kenne ich nicht.. wohnt nicht bei uns im Haus.
Der Brief wird bei der Post vernichtet, da nur Infopost. Da es sich allerdings um so einen Premium..versand handelt, wird im System der Post vermerkt, dass der Brief unzustellbar war, wegen Adressat nicht ermittelbar.
Die Verbrecher rufen diese Infos im System der Post in regelmäßigen Abständen ab und können so ihre "Karteileichen" aussortieren.

So vorgegangen.. nie wieder ein Brief nach der ersten Bettelung erhalten... und Ruhe ist..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:55 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.126
Damit ist das Problem (scheinbar) für Dich gelöst, nicht aber für die Allgemeinheit. Ich dachte immer, wir wollten zusammen was bewegen. So bewegen wir gar nichts.


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h
  • Beiträge: 73
Naja ich will die ewige Grundsatzdiskussion nicht wieder lostreten.
Aber ich werde mich ganz bestimmt nicht FREIWILLIG bei denen anmelden, nachdem ich es seit ich 16 bin tunlichst vermeiden konnte in DEREN System zu sein. WENN die Verbrecher irgendwann auf mich kommen werde ich definitiv weitere Schritte einleiten, bis dahin habe ich auch noch ein sonstiges Leben..
Und dass ich gar nichts bewege weise ich mal von mir.. ich habe mich 2 mal bei Demos hingestellt.. einmal bei um die 0 Grad im März und einmal bei strömendem Regen.. während andere gemütlich zu Hause gesessen sind...
Lasst doch jeden gegen den Verein vorgehen wie er möchte. Das einzige was ich Leuten zum Vorwurf machen würde ist, dass sie nicht zahlen wollen, es aber aus Angst oder Ohnmacht tun, weil sie der Meinung sind, man könne sowieso nichts gegen den Verein tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:56 von Bürger«

a
  • Beiträge: 29
Hallo,

ja das P in der Anschrift der Bettelbriefe heißt Premiumadress weiter findet man oder frau auch seine Nummer vom Beitragskonto im Anschriftsteil.
Wenn diese Briefe zurück an den Adressaten gehen werden, die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen und dann kommt einen Lawine auf jeden zu der die Briefe zurück hatt gehen lassen.

So oder So es verlagert sich das Problem nur nach hinten und dann noch schwerer im Magen zu liegen....

Am besten ist gleich seine "Abneigung " dagegen zu zeigen....

M.F.G.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 19:57 von Bürger«

w

wtfacow

Meinem Respekt gebührt jedem der NICHT zahlt.Wie er das anstellt ist erstmal Nebensache.Würden alle die Bettelbriefe zurückschicken, wäre das Thema längst vom Tisch.
Ausserdem heißt das ja nicht das diese Leute sich nicht später noch vor Gericht wehren wenn es dann auffliegt.
Der ein oder andere hat eventuell sogar Glück und wird irgendwann dauerhaft "vergessen".
Für diese Leute sollten wir uns doch dann freue , oder etwa nicht ?  :o Immerhin tragen Sie indirekt durch ihre Zahlungverweigerung dazu bei das das System den Bach runtergeht!
Oder habt ihr vor 2013 die Zahlungverweigerer auch an den Pranger gestellt? Wer hat den damals schon aktiv geklagt? So gut wie keiner!
Im Vergleich zum alten Sytem, haben wir eine richtige Klagewelle zur Zeit. :)

Aber Ich merke schon bei diesem Thema scheiden sich wohl die Geister . In ein paar Jahren werden wir schlauer sein

In diesem Sinne: Jeder sollte weiter das machen was er für richtig hält, ausser zu zahlen!!!


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k
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  • Wir sind das Volk
Dem Teil im letzten Satz, nicht zahlen, kann ich voll und ganz zustimmen.


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koppi1947

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  • Beiträge: 73
Wenn diese Briefe zurück an den Adressaten gehen werden die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen und dann kommt einen Lawine auf jeden zu der die Briefe zurück hatt gehen lassen.

So ein Unsinn, wer oder was sagt denn, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte. Der Brief wird im System der Post als unzustellbar vermerkt und damit hat es sich.
Wenn man natürlich zur Post geht und sagt "hier ich bin der und der und will den an mich gerichteten Brief nicht haben"..
naja dann ist man wohl selber schuld..


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z

zuwider

Zitat: "...werden die mit Sicherheit über die Einwohnermeldeämter die Adressen abgleichen..."

Deshalb regelmäßig den "Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" komplett ausfüllen und beim Meldeamt zurückgeben, außerdem sämtliche Dienstleister anschreiben,denn dort gibt es mit Sicherheit auch schwarze Schafe/Zuträger/Spitzel!

Wichtig ist Sand ins Getriebe zu streuen und natürlich immer neue Mitmenschen zu sensibilisieren bzw. aus ihrem Dornröschenschlaf zu holen!


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Bringt genau 0,
ich habe das eingerichtet, und sogar zusätzlich einen Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten an die LRA bzw GEZ an meine Stadt geschickt.
Antwort bekommen. Kurz zusammengefasst:
"Dagegen können Sie nicht widersprechen, Pech gehabt."
Also wenn die Gegenseite(n) nicht sauber spielen muss ich das auch nicht.
Ich habe fertig.


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