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Autor Thema: Briefe immer ungeöffnet zurück schicken - Zurückweisen sinnvoll?  (Gelesen 37318 mal)

z

zuwider

Eigenartig, bei mir wurde es anerkannt, sogar der Punkt 8 mit Begründung Grundgesetz...blablabla.
Keine Rückinfo, daß widersprochen wurde und bis jetzt keine Post von den Schutzgelderpressern.
Aber vielleicht habe ich auch nur Glück gehabt.


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g
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Das kommt auf die Stadt an. Bei uns war das auch kein Problem. Dennoch habe ich einen Brief erhalten.

Da ich schon vorher versucht habe mich gegen GEZ zu wehren und ich glaube Deutschland ist noch nicht so weit um diese GEZ zu kippen, werde ich den Brief ungeöffnet zurückschicken.


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M
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Kann mittlerweile jemand was darüber berichten?

Ich letztens nämlich so ne Facebookstory gelesen. Da ging es um einen gewissen F. Latterlutsch. Herr F. Latterlutsch sammelt nun schon seit einiger Zeit Infopost mit großem P aus Köln. Nun kam ein neuer regulär frankierter Brief. Inhalt ist vermutlich die totale Zwangsanmeldung. Ein Überweisungsträger liegt netterweise bei. Soll F. Latterlutsch die ungeöffneten Briefe in die gelbe Tonne werfen? Evtl. mit Vermerk?


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Also mittlerweile sind über drei Monate verstrichen, als die Infopost in der gelben Tonne landete. Seitdem hat der Typ nichts mehr vom Beitragsservice gehört, wie der Nachbar erzählte.


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Und Herr F. Latterlutsch hat wieder Post bekommen. Gerüchten zufolge schnüffelte ein Agent des Beitragsservice herum. Aber die gelbe Tonne ist nicht weit  :D


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L
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Wo soll man "unbekannt verzogen" hinschreiben? Auf dem Brief? Oder als extra zettel und in der Post Filiale einer Mitarbeiter abgeben?

Oder nur auf dem Briefumschlag vorne oder hinten es drauf schreiben und im nächsten Post Briefkasten reinstecken? Gab es schon Erfolge?



Edit "Bürger" aus gegebenem und immer wiederkehrendem Anlass:

Bitte insbesondere an alle "Neulinge", sich unbedingt erst noch generell eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dort finden sich u.a. auch diese wichtigen allgemeinen Informationen:


[...]
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.

Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html


[...]

Der Thread bleibt os o.g. Gründen bis auf weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:10 von Bürger«

 
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