Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch gegen Beitragsbescheid - wohin senden?  (Gelesen 5946 mal)

f
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

angenommen Person B unterstützt Person A, um wirksam gegen die Abzocke durch den "Beitragsservice" (orwellsches Neusprech für diese Wegelagerei...) vorzugehen. Person B ist durch wirtschaftlichen Verhältnisse befreit, jedoch wurde Person Bs noch studierende Mitbewohnerin (Person A) zum Zahlen verdonnert, weil sie keinen Anspruch auf Bafög hat. Dennoch lebt sie mit ihren Einkünften erheblich unter dem Existenzminimum.

Bisher wurden also die Zahlungsaufforderungen ignoriert und wir haben den Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nun bekommen. Nun haben wir einmal den Widerspruch gegen diesen Bescheid und einen Antrag auf Aussetzen des Vollzugs jeweils separat per Übergabeeinschreiben mit Rückschein abgeschickt.

Nun wurde Person B durch Recherechen etwas unsicher, ob die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Anschrift in Köln die wirklich richtige ist. Auf http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/ hat Person B folgendes gelesen:

"Wer Rechtsmittel einlegen möchte, muss einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abwarten. Da der 'Beitragsservice' formell keine Behörde ist, kann diese nur „formlos“ zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auffordern. Dagegen kann man gerichtlich nicht vorgehen. Es wird demnach notwendig sein, gegenüber dem 'Beitragsservice' - unter Berufung auf Verletzung der Grundrechte - zunächst die Zahlung zu verweigern und darum zu bitten, einen formellen Bescheid der Landesrundfunkanstalt zu erhalten. Gegen diesen kann man einen Widerspruch einlegen und erhält anschließend einen negativen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann man nun vor dem Verwaltungsgericht klagen. "

Muss Person A nun die 2 genannten Einschreiben nochmal an den NDR in Hamburg senden?

Dann würde Person A gern noch etwas wissen bezgl. der erwähnten Besonderheiten:

"Zu beachten ist, dass in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Hier müsste direkt gegen den Bescheid der Landesrundfunkanstalt geklagt werden. Dies ist jedoch gut zu erkennen, da jeder Bescheid - wie schon erwähnt - eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss. "

Da Person A & B einem der genannten Länder leben, würde das ja diese betreffen und etwas eindeutiges zur Vorgehensweise hat sich weder in der Rechtsbehelfsbelehrung finden lassen können noch Informationen zu den Besonderheiten bezgl. des Widerspruchverfahrens in Niedersachsen.

Wie könnte Person A in diesem Szenario vorgehen?

MfG


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2013, 18:29 von freigeist«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Zu beachten ist, dass in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Hier müsste direkt gegen den Bescheid der Landesrundfunkanstalt geklagt werden. Dies ist jedoch gut zu erkennen, da jeder Bescheid - wie schon erwähnt - eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss. "

Da Person A & B einem der genannten Länder leben, würde das ja diese betreffen und etwas eindeutiges zur Vorgehensweise hat sich weder in der Rechtsbehelfsbelehrung finden lassen können noch Informationen zu den Besonderheiten bezgl. des Widerspruchverfahrens in Niedersachsen.

Bitte am besten den *anonymisierten* (d.h. auch Beitragsnummer anonymisieren!)
Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung(!)
hier mal als Dokument mit beifügen/ hochladen.

Das ist auch für andere aus den betreffenden Ländern interessant und hilft uns, das Szenario zu verstehen und ggf. nach Lösungen zu suchen.

Danke :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

f
  • Beiträge: 5
Okay,

danke für die Antwort...hier ist der anonymisierte Beitragsbescheid (Bundesland ist Niedersachsen):


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 11
Hallo, in Bayern kann man entweder gleich vor dem Verw.Gericht klagen (was Unsinn wäre zu diesem Zeitpunkt) oder eben Widerspruch einlegen. Das steht ja auch bei dem Bescheid für freigeist auf der Rückseite.

Wir haben den Widerspruch an den Bayerischen Rundfunk adressiert (Einschreiben mit Rückschein) und eine Kopie (Brief) an den Beitragsservice gesendet. Ob das überhaupt nötig war, weiss ich nicht. Die Rundfunkanstalt ist ja der "Gegner".

Grüsse



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

f
  • Beiträge: 5
Okay dann würde das Person A so machen, da ja nach dem Verständnis von Person B der "Beitragsservice" keine Befugnis hat, um einen rechtsgültigen Widerspruchbescheid auszustellen und das nur die Rundfunkanstalt selbst machen muss. Ist das richtig?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Der Witz ist: In unserem Falle und in einigen weiteren Fällen wurde der Widerspruch an die LRA adressiert, das Antwortschreiben, natürlich kein Widerspruchsbescheid, kam dann vom BS.

Seltsam, das alles!

Demnächst können die noch eine Dependence irgendwo in Köln eröffnen. Nennt sich dann ARD-ZDF-DRadio-Widerspruchsbescheid-Service.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben