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Autor Thema: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?  (Gelesen 18930 mal)

k
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Hallo GEZtopo,dieses Schreiben mit zukünftig,kannst Du Dir sparen,denn den Widerspruch gegen neue Bescheide mit Rechtsbehelfbelehrung,musst Du sowieso erledigen.
Du bist im Kampf nicht alleine.


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koppi1947

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...,dieses Schreiben mit zukünftig,kannst Du Dir sparen,denn den Widerspruch gegen neue Bescheide mit Rechtsbehelfbelehrung,musst Du sowieso erledigen....

Gibt es da Rechtsgrundlagen zu? Warum sollte man anstelle des gleichlautenden Widerspruchs nicht den Widerspruch erweitern können?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

k
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Hallo seppl,Du bist doch nun auch schon ein paar Tage hier im Forum und kein heuriger Hase mehr,Du kennst doch diesen Sauhaufen und unsere so bürgerfreundlichen Gesetze.
Was bei dem einen Recht ist,ist bei dem anderen Unrecht.
Deshalb würde ich persönlich immer so reagieren und einen erneuten Widerspruch einlegen,denn dann ist man auf der sicheren Seite und hat einen Nachweis für das Gericht.
Wenn zu diesem Thema jemand der aus der Rechtsverdreher Branche kommt mehr weiß,möchte er das bitte hier kund tun,auch wenn das nicht als Rechtsberatung gewertet werden darf.
Auch wenn dieser Verein mich persönlich momentan "noch" verschont,habe ich mit diesen Vollpfosten zu tun,weil sie meinem Sohn trotz abgeschmetterter Vollstreckung durch seine Stadt,immer noch mit nichtsagenden Antworten auf den S....gehen.
Ich schicke den Herrschaften genau so nichtssagende Antworten zurück,natürlich per Mail und lasse mir den Eingang bestätigen,speichere den ab und bekomme dann immer eine Antwort per Post.Klappt wunderbar.Habe Ihnen heute vorgeschlagen zu klagen,was leider ohne Erfolg sein wird,H IV,P-Konto,alles was in seiner Wohnung ist,gehört ihm nicht,nur zur Nutzung überlassen,schriftlich fixiert.Nun freue ich mich nach meiner Antwort auf die Rückantwort.


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koppi1947

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Ja, wenn der BS ungerührt weiter Beitragsbescheide schickt, werde ich wohl sicherheitshalber auch weitere Widersprüche losschicken, wie Du schon sagst: sicher ist sicher. Aber vielleicht kommt ja eine unerwartete Reaktion/ Antwortschreiben auf den "erweiterten Widerspruch". Auf jeden Fall habe ich schon mal etwas deutlicher gemacht, dass bei mir auch zukünftig nix zu holen ist.
Hab nur nachgefragt, weil ich dachte, es gibt da irgendwelche sicheren Erkenntnisse. Stimme Dir sonst voll zu!


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G
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Mein Gefühl (!) sagt mir ebenfalls, dass man tatsächlich jedem Bescheid individuell widersprechen muss. Steuerbescheide kann man ja auch nicht zukünftig ablehnen, sondern sind eigenständige Bescheide.


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Bin nur mal gespannt wie lange das dauert bis die wirklich harte Bandagen anziehen und mit Vollstreckung, Gerichtsvollzieher und Strafen kommen...


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GEZtopo,erst dann wenn Sie sich sicher sind,das ALLES rechtens ist oder ihnen das Geld ausgeht,ansonsten wird das Katz und Maus Spiel noch eine Weile weitergehen.Sollte das BVG alles für Recht erklären,geht es beim Europäischen Gerichtshof weiter.


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koppi1947

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Schade das es hier nicht erstmal eine Unterlassungsklage gibt  ;D Dann könnten wir erstmal in Ruhe aussitzen und die GEZ muss selbst darum bemühen - das wär's  :P


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Nicht nur das wäre super,damit der Sackgang aufhört,man würde auch Geld sparen für Porto,was der BS aus dem Fenster wirft,weil es nichts bewirkt und es kostet uns zusätzliches Geld für Einschreiben,was wir nicht haben.


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koppi1947

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Re: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?
#24: 17. Dezember 2013, 22:37
So, pünktlich zu Weihnachten hat Person wieder Post von bekommen. Angehängt ist der Zwischenbescheid auf den Widerspruch mit Aussetzung. Mittlerweile ist das Schreiben beim Verwaltungsdirektor des SWR angekommen  :D

Danach folgte ein 4-seitiges Antwortschreiben vom Beitragsservice in dem auf den Widerspruch von Person A Stellung bezogen wird u. ebenfalls widersprochen wird. Einige der Gründe die der Beitragsservice nennt sind schon sehr interessant  :o Was meint ihr dazu?

Fragen:

I. Wie soll sich Person A jetzt verhalten bzw. was kann diese unternehmen?
II. Was wären die Konsequeznen und Gesamtkosten dieser Schritte?

Nun hat Person nicht viel Zeit sich im einzelnen mit den Antworten in dem Widerspruch einzugehen. 


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Re: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?
#25: 17. Dezember 2013, 22:40
Und hier das Antwortschreiben angehängt...

Seite 1,2 von 4


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Re: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?
#26: 17. Dezember 2013, 22:41
Seite 3,4 von 4


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Re: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?
#27: 18. Dezember 2013, 08:02
Danke fürs Einstellen. Aber könntest Du das ein wenig kleiner halten. Die Schreiben füllen mehr als den Bildschirm aus und das hin- und herschieben ist etwas problematisch, da man das nach jeder Zeile machen muss.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

G
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Re: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?
#28: 18. Dezember 2013, 18:55
Danke für den Hinweis. Hatte ich gar nicht bemerkt. Leider kann ich die Beiträge nicht mehr abändern, sodass ich kleinere Version davon anhängen kann. Kannst Du mir das kurzzeitig freischalten?


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G
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Keiner einen Ratschlag?  :(


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