Hallo seppl,Du bist doch nun auch schon ein paar Tage hier im Forum und kein heuriger Hase mehr,Du kennst doch diesen Sauhaufen und unsere so bürgerfreundlichen Gesetze.
Was bei dem einen Recht ist,ist bei dem anderen Unrecht.
Deshalb würde ich persönlich immer so reagieren und einen erneuten Widerspruch einlegen,denn dann ist man auf der sicheren Seite und hat einen Nachweis für das Gericht.
Wenn zu diesem Thema jemand der aus der Rechtsverdreher Branche kommt mehr weiß,möchte er das bitte hier kund tun,auch wenn das nicht als Rechtsberatung gewertet werden darf.
Auch wenn dieser Verein mich persönlich momentan "noch" verschont,habe ich mit diesen Vollpfosten zu tun,weil sie meinem Sohn trotz abgeschmetterter Vollstreckung durch seine Stadt,immer noch mit nichtsagenden Antworten auf den S....gehen.
Ich schicke den Herrschaften genau so nichtssagende Antworten zurück,natürlich per Mail und lasse mir den Eingang bestätigen,speichere den ab und bekomme dann immer eine Antwort per Post.Klappt wunderbar.Habe Ihnen heute vorgeschlagen zu klagen,was leider ohne Erfolg sein wird,H IV,P-Konto,alles was in seiner Wohnung ist,gehört ihm nicht,nur zur Nutzung überlassen,schriftlich fixiert.Nun freue ich mich nach meiner Antwort auf die Rückantwort.