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Autor Thema: Einspruch gegen Bescheid - trotzdem zahlen?  (Gelesen 18903 mal)

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Person A sollte nun Klage einreichen und bei Gericht die Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Zahlreiche Anregungen hierfür finden sich im Forum.

Ein sehr guter Aufsatz der Zeitschrift für Verwaltungsrecht findet sich hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.msg56082.html#msg56082

Hieraus lassen sich zahlreiche Anregungen für eine Klage entnehmen. Aber auch die zahlreichen Gutachten können Anregung sein:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115

Person A kann die Klageschrift aber auch ganz kurz und einfach halten. Es muss kein literarisches Meisterwerk sein. Eine Seite mit kurzer Begründung reicht vollkommen aus.


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Danke für die Rückmeldung, aber wie Du siehst hat die GEZ Person A schon einen Widerspruchbescheid  (vom 12.12.) auf den Widerspruch von A geschickt. Kann Person A dann trotzdem Klage einreichen? Wenn ja, was sind die Kosten und voraussichtliche Zeit die auf Person A zukommen? Oder sollte Person A einfach zahlen damit dieser seine Ruhe hat und für die nächsten Zeit die Auswanderung planen (überlegt sich Person A tatsächlich)?


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Danke für die Rückmeldung, aber wie Du siehst hat die GEZ Person A schon einen Widerspruchbescheid  (vom 12.12.) auf den Widerspruch von A geschickt. Kann Person A dann trotzdem Klage einreichen? Wenn ja, was sind die Kosten und voraussichtliche Zeit die auf Person A zukommen? Oder sollte Person A einfach zahlen damit dieser seine Ruhe hat und für die nächsten Zeit die Auswanderung planen (überlegt sich Person A tatsächlich)?

Auf der letzten Seite des Widerspruchsbescheid findet sich die sogenannte Rechtsbelehrung. Hier steht beschrieben, wie die frei erfundene Person A gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen muss. Sie muss bei dem dort genannten Gericht Klage einreichen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen.

Das geht ganz einfach. Person braucht dafür nicht viel Zeit. Einfach:

Hiermit erhebt Person A, wohnhaft irgendwo, KLAGE gegen Rundfunkanstalt Blablabala und beantragt die Aufhebung des Bescheids vom... in der Form des Widerspruchsbescheids vom....

Zusätzlich wird die Aussetzung der Vollstreckung beantragt.

Dann eine kurze Begründung, schlimmstenfalls reichen zwei Sätze und ab das Fax.

Keine große Zeitfrage.

Bezüglich der Kosten weitere Informationen hier: http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen


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Ich habe im September(!) ebenfalls mit dem
- vorrangigen Ziel der Fristwahrung
- nur kurz begründet
- KLAGE eingereicht, jedoch
- ausdrücklich vorbehaltlich einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz",
  wofür ich jetzt aber noch Wochen bis Monate Zeit habe... ;)

Ich bin vom Gericht seit September(!) noch nicht wieder erinnert oder angefragt worden.
Da es in meinem Falle über eine Kanzlei läuft, gehe ich davon aus, dass da also meinerseits nichts im Verzug ist.

Theoretisch könnte ich wohl auch einfach nur verweisen auf die bereits anhängigen Verfahren und mir eine diesbezügliche ausführlichere, persönliche Begründung ersparen - oder für den evtl. erforderlichen späteren weiteren Kampf aufsparen.

Seit dem zweten Quartal habe ich trotz vorheriger gegenteiliger Bekundungen seitens ARD-ZDF-GEZ keine weiteren Bescheide mehr erhalten - nur noch Bittbriefe, etc.

Mein mit dem Widerspruch eingereichter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" ist seitens ARD-ZDF-GEZ weder im Widerspruchsbescheid noch separat erwähnt oder gar entschieden worden.
Mind. ~100 Euro stehen derzeit also "im Raum" - eine Vollstreckung droht aktuell offensichtlich nicht.
Sollte dennoch wider erwarten seitens ARD-ZDF-GEZ dahingehend Druck auf mich ausgeübt werden, werde ich sie noch mal an die ausstehende Entscheidung erinnern - und bei ablehnender oder Nicht-Entscheidung und (eher unwahrscheinlich und wenn, dann wohl noch lange hin) akut drohender Vollstreckung die Möglichkeit des Antrags auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht nutzen.

Kosten:
Gerichtsgebühren 105€ erste Instanz
basierend auf Streitwert 54€ (ein Quartals-Beitragsbescheid)

Es besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Das Verfahren kann schriftlich geführt werden (vermeidet Kosten der Gegenseite).


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Hallo Bürger,

danke für Deine Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann verhält es sich bei Person A etwas anders, da dieser von der GEZ (siehe Anlage) einen Widerspruch auf das Widerspruchsschreiben und den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" von Person erhalten hat. Oder habe ich da was falsch verstanden?

D.h. Person A könnte theoretisch eine Klage einreichen (bei Person A sind es ca. 230 EUR an offenen Gebühren) und Person A muss dann ggf. auf das  lange Antwortschreiben eingehen? Wieviel würde das Person A zusätzlich kosten, wenn dieser sich einen Antwort nimmt? Ist das noch relativ günstig, da der Streitwert (230 EUR) gering ist.


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@Bürger: Teil 3 des Widerspruchsschreibes.


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Teil 4 des Widerspruchsschreibes.


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V
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D.h. Person A könnte theoretisch eine Klage einreichen …

Wieso nur theoretisch? In dem eingehängten Widerspruchsbescheid im Abschnitt Rechtsbehelfsbelehrung steht die Klageoption drin. Die andere Option ist zahlen für eine verfassungswidrige Rundfunkabgabe.

und Person A muss dann ggf. auf das  lange Antwortschreiben eingehen?

Wozu? Die Sender gehen kaum auf unsere Schriftstücke ein, dafür behaupten sie schlicht einfach etwas, was kompletter Unfug ist. Sie werden noch am letzten Tag ihres Daseins die Verfassungswidrigkeit leugnen.

Denke an dieses Zitat:
Zitat
"Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen". [Sinclair]

Die Person X kann eigene Argumente zur Verfassungswidrigkeit vorbringen (das Forum ist voll davon) und ein kostengünstiges schriftliches Verfahren (ca. 105 €) beim VG beantragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2014, 11:55 von Viktor7«

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Person A hat heute wieder einmal von diesem Saftladen das angehängende Schreiben erhalten.

Hier mal ein Ausschnitt (Sorry für die schlechte OCR):

"Ihrten drohen Vollstreckuttgsma6nahmen wie die Abgabe einer Ver- mogensauskuntt, Kontoptandung Pfandung des Arbeitseinkotnmens. der Rente oder atich lhrer Miotkaution Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir uber diesen Betrag bei der ftir Ihien Wohnsitz zustan- digen Vollstreckungsbehorde VollstreckungsmaAnahmon beantragen. Die Kosten ftir die Beitreibung gehenzu Ihren Lasten."

Mietkaution, Pfändung der Rente?! WTF? Sag' mal wo leben die eigentlich? Wie sollen die an meine Mietkaution kommnen? Und genauso deswegen haben meine amerikanischen Mitbürger auch Waffen im Haus ;D Die GEZ würde das in den USA nicht trauen  >:D Sorry, aber das musste heute mal sein...Und nein Person hat KEINE Schusswaffen im Haus :)

Nun hat Person A ja einen Widerspruchsbescheid bekommen (Erhalt lt. Einschreibenstreifen 16.12.). Nun müsste Person Klage gegen die Rundfunkanstalt erheben und die Aufhebung des Bescheids und zusätzlich wird die Aussetzung der Vollstreckung beantragt. Danach meldet sich dann das Gericht, richtig?

- Zählt der rechtzeitige Versand der Klage oder der rechtzeitige Erhalt der Klage beim Gericht bzw. bei der GEZ?
- Das Person A einen PC und Internetzugang hat spielt doch für die Klage erstmal keine Rolle, da es in erster Linie um die Verfassungsmässigkeit geklagt wird, richtig?

Ein bisschen mulmig wird Person A aber dennoch, da schon viele Klagen vor Gericht gescheiter sind  :-\

Übrigens, schaut euch mal das Datum des Schreibens an. Erstellt 03.01. und erhalten hat es Person A heute.


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Ist mir auch schon aufgefallen: die Briefe brauchen immer mind. 1 Woche - so kann man schon mal leicht eine Frist übersehen.

Gerätevorhaltung hat gar keine Bedeutung mehr  -  warum lebst du auch in einer Wohnung anstatt unter ner Brücke.

Viel Glück mit der Klage !


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Danke, hast Du schon geklagt? Wie waren bisher Deine Erfahrungen bzw. Rückmeldungen?


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Habe 2 Widersprüche abgelassen aber noch keinen Bescheid darauf. Bereite jetzt eine Klage vor.


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Wäre mal interessant welche Gründe Du anführst. Könnte man alle die verfügbar sind auflisten und dann hoffen, dass irgendeine Grund schon stattgegeben wird?   ;D


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Man muss nun also nicht nur Aussetzung der Vollziehung beantragen, sondern auch noch einen Härtefall darlegen:

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Da die Vollziehung für mich ein besonderer Härtefall darstellt und meine Existenz bedroht, beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 09.01.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 10.01.2014 entschieden wurde.

Alle verfügbaren Gründe aufzulisten wäre nicht sinnvoll. Jeder sollte nur die Gründe verwenden, die für einen sinnvoll sind, nur dann kann man voll dahinterstehen und weiterkämpfen, wenn es schiefgeht. Welche Grundgesetzverstösse für jemanden persönlich wichtig sind, kommt eher auf die Persönlichkeit an. Wer sich nicht bevormunden lassen will, für den ist Artikel 2 GG wichtig, wer religiös ist oder eben nicht, für den ist Artikel 4 und Artikel 140 GG mit Artikel 136 WRV wichtig, und wer diese Verbrecher nicht unterstützen will, verweist auf Artikel 5 GG. Sittenwidrigkeit ist besonders schwer nachzuweisen, aber auch ein Vergehen dieses RBStVs. Zu guter letzt ist das Problem mit der Steuer vorhanden. Als ich meine Widersprüche geschrieben habe, war diese Thema noch ein heisses Eisen, mittlerweile ist es Standard: Wenn es eine Steuer ist, hatten die Länder nicht die Kompetenz, diese Steuer zu erlassen. Wenn es keine Steuer ist, ist man nicht verpflichtet und nicht willens, öffentliche Aufgaben persönlich zu finanzieren, sondern öffentliche Aufgaben müssen von der Allgemeinheit, also dem Steuerzahler, finanziert werden. Noch nicht völlig klar ist mir ob dieses Argument verwendet werden kann:
§ 58 Abs 1 VwVfG(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Der Widerspruchbescheid ist immer gleich, die können keine Ungerechtigkeiten erkennen, und mit der Steuer ist alles palletti. Und sowas will zur Meinungsbildung beitragen >>KOTZ<<!!!
Aber deswegen ziehen wir ja vor Gericht, damit denen klar gemacht wird, was Recht und Ordnung ist.  Für den Widerspruch spielt es nicht so eine grosse Rolle, was man schreibt, alles wird abgelehnt. Wichtig ist deren Widerspruchsbescheid, gegen den wird ja letztendlich geklagt. Die Gegenargumente von denen lassen sich in einer Klage leicht zerpflücken, die haben nämlich keine Argumente ausser ihrem gesetzlosen RBStV. In der Klage wird der Widerspruch wieder zum Vorschein geholt, deshalb ist es wichtig, gute Argumente zu finden, Qualität statt Quantität und keine Beleidigungen darin zu schreiben. Wenn die Klage teilweise wegen einem nicht haltbarem Argument verloren wird, kann es passieren, dass als Urteil ein fauler Kompromiss herrauskommt und jeder trägt seine Kosten des Verfahrens. Dass es auf sowas hinausläuft, ist abzusehen, die Gerichte werden diesen Mist schützen, so gut es geht. Weiterhin ist zu bedenken, dass es zu oft hin- und hergeht, wenn nicht alle Argumente, die wichtig erscheinen, von vornherein bis ins Detail angesprochen werden. Wie deren Argumentation ist, weiss man inzwischen, ich würde schon in der Klage diese Argumente zunichte machen. Beispiel: Die Argumentieren, der Beitrag ist keine Zwecksteuer, sondern es wird ein Vorteil abgeschöpft. Deshalb würde ich die Nachteile des örR aufzählen: Volksverdummung, Meinungsmanipulation, Politische Einflussnahme usw, damit klar ist, dass alles zwei Seiten hat, auch der örR. Und dass man das nicht mitfinanzieren will. Dieses Thema wurde schon an anderer Stelle ausführlicher behandelt.
Die erste Klage sollte gewonnen werden, dann kann die nächste Instanz lockerer angegangen werden.


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A
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Kurz und präzise - dem ist nichts hinzuzufügen !


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